Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: § 34
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Ist es richtig, dass Salmonellen KEIN Ausschlussgrund für Gemeinschafteinrichtungen sind ?
Bin durch diese Frage im Fragenzentrum Infektionskrankheit darauf gestoßen ....



Ein Patient, der beruflich nichts mit Lebensmitteln zu tun hat, möchte sich von Ihnen wegen einer Salmonellose naturheilkundlich behandeln lassen (weitere Personen sind nicht erkrankt). Wie therapieren Sie?

Musterantwort

Gar nicht,
da Behandlungsverbot für den Heilpraktiker besteht gem. §§ 24, 6, 7 IfSG. Da Salmonellen in § 7 IfSG aufgelistet sind, besteht schon im Verdachtsfall für den Heilpraktiker Behandlungsverbot.


Warum ist das so???
Hallo Verena,

ja, das ist richtig, da die Salmonellen im §34 nicht aufgeführt sind.
Vielleicht liegt es daran das die Salmonellosen im Normalfall relativ harmlos ablaufen und seltener zu Dauerausscheidern werden.

LG Gini
(10.01.2018, 16:11)Gini schrieb: [ -> ]Hallo Verena,

ja, das ist richtig, da die Salmonellen im §34 nicht aufgeführt sind.
Vielleicht liegt es daran das die Salmonellosen im Normalfall relativ harmlos ablaufen und seltener zu Dauerausscheidern werden.

LG Gini

Hallo Gini,
danke für die schnelle Antwort. Irgendwie war mir das bis jetzt nie aufgefallen ...