28.12.2017, 11:26
Erfreulich!
Die neuen Leitlinien zur HP-Prüfung da!
Das ist deshalb erfreulich, weil nun endlich die HP-Prüfung bundeseinheitlich geregelt ist und nicht mehr einzelne Bundesländer ein eigenes Süppchen kochen können. Das ist ein großer Fortschritt in der HP-Ausbildung!
Die neuen Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft. Das heißt, die kommende schriftliche Prüfung (findet am 21.03.2018 statt) ist davon nicht betroffen. Es könnten jedoch in der mündlichen Prüfung entsprechende Fragen gestellt werden.
Große Neuerungen zu den Prüfungsinhalten zu den vorherigen Richtlinien gibt es nicht. Aber einige kleinere Erweiterungen sind:
Die antragstellende Person
1. ist im Rahmen ihrer Stellung im Gesundheitssystem in der Lage, sich mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen fachbezogen zu verständigen.
2. ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Berufsausübung zu beachten
3. kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, ...
4. kennt geriatrische Erkrankungen
Alle anderen Punkte waren in den Richtlinien auch schon aufgeführt. Zu Punkt 1 bis 4 gehen Mitte bis Ende Januar an alle HPA die entsprechenden Infos raus.
Hier könnt ihr die kompletten Richtlinien nachlesen.
Link: PDF zum runterladen neue Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung
Seite beim Bundesanzeiger einsehen, einfach "Heilpraktikerüberprüfung" im Suchfeld eingeben.
Die neuen Leitlinien zur HP-Prüfung da!
Das ist deshalb erfreulich, weil nun endlich die HP-Prüfung bundeseinheitlich geregelt ist und nicht mehr einzelne Bundesländer ein eigenes Süppchen kochen können. Das ist ein großer Fortschritt in der HP-Ausbildung!
Die neuen Leitlinien treten am 22. März 2018 in Kraft. Das heißt, die kommende schriftliche Prüfung (findet am 21.03.2018 statt) ist davon nicht betroffen. Es könnten jedoch in der mündlichen Prüfung entsprechende Fragen gestellt werden.
Große Neuerungen zu den Prüfungsinhalten zu den vorherigen Richtlinien gibt es nicht. Aber einige kleinere Erweiterungen sind:
Die antragstellende Person
1. ist im Rahmen ihrer Stellung im Gesundheitssystem in der Lage, sich mit anderen Berufsgruppen und Institutionen im Gesundheitswesen fachbezogen zu verständigen.
2. ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Berufsausübung zu beachten
3. kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, ...
4. kennt geriatrische Erkrankungen
Alle anderen Punkte waren in den Richtlinien auch schon aufgeführt. Zu Punkt 1 bis 4 gehen Mitte bis Ende Januar an alle HPA die entsprechenden Infos raus.
Hier könnt ihr die kompletten Richtlinien nachlesen.
Link: PDF zum runterladen neue Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung
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