13.02.2010, 09:09
Auch an dieser Stelle einen Hinweis zu der wichtigen Änderung des Arzneimittelgesetztes (AMG) nach der HP, die in ihrer Praxis Eigenbluttherapien, Eigenurintherapie oder Ähnliches durchführen, dies bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzeigen müssen.
Ausführliche Information dazu findet Ihr hier:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...e_Pruefung
Ausführliche Information dazu findet Ihr hier:
http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...e_Pruefung