Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Wechsel von Wellness-Praxis zur Heilpraktiker-Praxis
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Hallo Ihr Lieben,

ich stehe in den Startlöchern - die Anmeldung meiner Heilpraktikertätigkeit beim Landratsamt läuft. 
Jetzt weiß ich nur nicht, wie ich genau meine Tätigkeit steuerrechtlich und auch vom öffentlichen Auftritt her wechseln kann.
Seit 2009 habe ich eine Praxis für Aroma-und Wellnessmassagen. Mein Steuerberater meinte jetzt, ich solle die Rechnungen für die Massagen über die Heilpraktikerin laufen lassen, da ich dann freiberuflich bin, steuerlich besser weg komme und auch keine Umsatzsteuer mehr bezahlen muss. 
Hat da jemand von Euch schon Erfahrungen gemacht? Wie seid Ihr da vorgegangen? Klar ist eine Rückenmassage eine Behandlung....aber kann man das dann so einfach als medizinische Behandlung abrechnen? 
Ich habe hier im Forum schon gelesen, dass man sowohl gewerblich als auch freiberuflich in einer Praxis arbeiten kann...nur stelle ich mir hier die Trennung kompliziert vor...oder denke ich nur kompliziert?


Über zahlreichen Anregungen/Antworten freue ich mich  Angel

Sonnige Grüße
Katja
Hallo Katja!

Natürlich kannst Du Massagen als Heilpraktiker abrechnen, natürlich wenn Du sie mit einer privaten Krankenkasse abrechnest - immer mit der dazugehörigen passenden Diagnose und ich würde sie auf jeden Fall freiberuflich (also als HP) in Deiner Praxis anbieten!

LG Birgit
Liebe Katja,
Ich würde auf die Rechnung auch immer eine Diagnose schreiben, so dass für die Befreiung von der Umsatzsteuer klar ist, dass es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung eines HP handelt.
Herzliche Grüße und einen guten HP-Praxisstart.
Winnie