09.12.2009, 09:49
In den Bundesländern, die an der zentralisierten Überprüfung teilnehmen (s. auch Thread "Zentralisierte Überprüfung mit Auflistung der teilnehmenden Gesundheitsämter") gibt es pro Jahr einheitlich zwei Termine für die schriftliche Überprüfung (1. Prüfungsteil), und zwar jeweils am
- 3. Mittwoch im März und am
- 2. Mittwoch im Oktober. Hat man den schriftlichen Teil bestanden, so erhält man danach einen Prüfungstermin für die mündliche (2. Prüfungsteil) vom Gesundheitsamt zugeteilt.
- 3. Mittwoch im März und am
- 2. Mittwoch im Oktober. Hat man den schriftlichen Teil bestanden, so erhält man danach einen Prüfungstermin für die mündliche (2. Prüfungsteil) vom Gesundheitsamt zugeteilt.