Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: (Unzumutbar lange) Anmeldefristen für die Überprüfung
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Die Anmeldefristen für die schriftliche Überprüfung sind bei den einzelnen Gesundheitsämter sehr unterschiedlich. Zumeist beträgt diese Anmeldungsfrist ca. 3 Monate vor dem Termin zur schriftlichen Überprüfung. Sie sollten jedoch unbedingt bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt die dort gültige Anmeldungsfrist erfragen. Dies können Sie bei den meisten Gesundheitsämtern über das Internet erfahren, denn fast alle Zulassungsstellen haben die für sie geltenden Anmeldungsfristen (sowie auch die erforderlichen Anmeldungsunterlagen) dort eingestellt. Falls nicht, so können Sie die Überprüfungstermine und die Anmeldefristen bei den örtlich zuständigen Zulassungsstellen (Landkreise, Stadtkreise, Gesundheitsämter) telefonisch oder per Mail erfragen.

Manche Gesundheisämter (z.B. Köln) haben derzeit eine unzumutbar lange Anmeldefrist von 18!! Monaten. Dagegen können Sie sich mit dem unten stehenden Schreiben wehren.

Der Termin für Ihre mündliche Überprüfungstermin (2. Prüfungsteil) wird Ihnen einige Zeit nach Bestehen der schriftliche Prüfung mitgeteilt. Diese mündlichen Termine liegen für die Antragsteller, die im März den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten April bis September, für die, die den schriftlichen Teil der Überprüfung im Oktober erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten November bis Februar.


Haben Sie von Ihrem Gesundheitsamt eine unzumutbar lange Anmeldefrist mitgeteilt bekommen (im nachstehenden Beispiel 18 Monate), so können Sie mit folgendem Schreiben dagegen protestieren (Das Schreiben dürfen Sie für sich verwenden, bitte wandeln Sie es dabei so um, dass es für Sie zutrifft). Dieses Schreiben finden Sie auch auf unserer Homepage unter "Downloads".

Antwortschreiben an das Landratsamt nach Hinweis auf Wartezeit von 18
Monaten:
Ihr Schreiben vom xx.xx.xx habe ich erhalten. Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass Sie beabsichtigen, meinem Antrag vom xx.xx.xx zunächst einmal für 18 Monate ruhen lassen wollen, da erst nach diesem Zeitraum die gutachtliche Beteiligung des Staatlichen Gesundheitsdienstes in Form der Überprüfung möglich sei.
Mit diesem Vorgehen bin ich keinesfalls einverstanden.
Ich weise darauf hin, dass ich als antragsberechtigter Bürger einen Rechtsanspruch darauf habe, dass über meinen Antrag in angemessener Frist entschieden wird. Bei Verletzung dieses Rechtes durch eine verzögerte Sachbehandlung durch die zuständige Behörde steht mir ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung zu.
Da ich durch die von Ihnen angekündigte verzögerte Sachbehandlung meines Antrages auf unzumutbare Zeit hinaus gehindert bin, den von mir gewählten Beruf, auf den ich mich seit Jahren gewissenhaft vorbereitet habe, auch auszuüben, entsteht mir hierdurch ein erheblicher finanzieller Schaden, den ich im wohlverstandenen Eigeninteresse selbstverständlich im Wege des Amtshaftungsanspruches geltend machen werde.
Die von Ihnen als Begründung für die verzögerliche Behandlung meines Antrages geltend gemachte „Vielzahl von Antragstellern“ ist keinesfalls geeignet, einen „zureichenden Grund für die Verzögerung“ im Rahmen des Amtshaftungsanspruches darzustellen. Als zureichender Grund in diesem Sinne wird bei einer geltendgemachten „Überlastung“ einer Behörde von der Rechtsprechung stets nur eine unvorhergesehene und absehbar vorübergehende Überlastung angesehen. Bei vorhersehbaren oder andauernden „Überlastungen“ geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Behörde für entsprechenden Ausgleich sorgen muss, damit das Recht der Bürger auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist nicht ausgehöhlt wir (zur Rechtslage verweise ich insbes. auf folgende Entscheidungen: BGHZ 15, 305; 30, 19; MDR 64, 300 zugleich zur Frage eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung, mit weiteren Rspr.-Zitaten).
Da ich zur Geltendmachung des angesprochenen Schadensersatzanspruches gem. § 839 BGB gehalten bin, vorab die gegen die unzumutbare Verzögerung gegebenen verwaltungsrechtlichen Streitverfahren auszuschöpfen, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich sowohl die Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben, als auch einstweiligen Rechtsschutz gem. § 123 VwGO beantragen werde, sofern Sie die angekündigte Verfahrensverzögerung, die einer Rechtsverweigerung entspricht, tatsächlich umsetzen wollen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Wahrnehmung meines verfassungmäßig garantierten Rechtes auf freie Berufswahl auch die verfassungsrechtlich zur Verfügung gestellte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss und werde, da mir sonst wirtschaftliche Nachteile drohen, die aufzufangen ich mich nicht in der Lage sehe.
Zur Vermeidung einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung bereits im Vorfeld des Zulassungsverfahrens bitte ich daher um die Festsetzung eines zeitnahen Termines zur amtsärztlichen Überprüfung.
Um eine entsprechende Bestätigung bitte ich bis zum xx.xx.xx
Liebe Isolde,

heißt das, wenn man Schriftlicheprüfung im März 2010, Freiburg machen möchte, muss man sich jetzt bewerben, oder ist es schon zu spät?

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, benötige ich jetzt schon bei der Anmeldung mein Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis? Oder kann ich das nach der bestandenen Prüfung einreichen um den Schein zu beantragen?Huh

Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

Steffi
Liebe Steffi,
die Anmeldefrist in Freiburg beträgt derzeit 6 Wochen. Es ist aber gut, wenn Du Dich jetzt schon anmeldest. Stell einfach nur den Antrag, dann teilt Dir das Amt genau mit, wann es was von Dir will. Polizeiliches Führungszeugnis und Attest müssen vor der Prüfung eingereicht werden, dürfen aber nicht älter als 3 Monate sein.
Nähere Infos erhältst Du bei www.breisgau-hochschwarzwald.de.
Sie haben extra eine Ecke für HPs eingerichtet.
LG von Isolde
Danke Isolde. Steffi
In diesem Schreiben auf der Homepage des Gesundheitsamtes ist für Freiburg eine Anmeldefrist von 6 Wochen vorher festgelegt.
Ich finde das ist annehmbar.
Es steht dort wirklich alles drin, was man braucht. Eine Kopie der Geburtsurkunde wird hier nicht benötigt, bei den Prüfungen muss man dafür den Ausweis vorlegen.
Das Führungszeignis wird nach Beantragung direkt hingesendet und dauert ca. 14 Tage.
Der Einspruch ist ja schön und gut - aber stehe ich dann nicht auf der Ausschussliste? Also für den Amtsarzt gleich mit dem Vermerk: "Fragen so stellen, dass diese aufmüpfige HPA gleich durchrasselt"???

Bei uns sind es derzeit auch Wartezeiten von über einem Jahr...

LG,
Heike
Ganz sicher nicht, liebe Heike!! Heart

In all den Jahren hab ich nur die Erfahrung gemacht, wenn jemand in den Widerspruch ging, dass er mit ausnehmender Höflichkeit behandelt wurde.

Bei Ungerechtigkeit ist es meiner Meinung nach wichtig sich zu wehren! Wo soll das sonst enden???
Liebe Isolde,
ich muss hier gleich mal eine Info anhängen, obwohl es wohl nur die Wenigsten betreffen wird.

Im Land Brandenburg ist die mündliche Überprüfung sehr schlecht (meine ich) geregelt. Diese findet in den 2 Folgewochen der schriftlichen statt. Ich frage mich, ob es noch andere Bundesländer gibt, wo die Zeit auch so knapp zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung ist.

LG Katja
Bei unserem Gesundheitsamt steht derzeit:

Anträge auf Erteilung der allgemeinen Heilpraktiker-Erlaubnis werden nur innerhalb folgender Antragsfrist angenommen:

21. - 25. Juni 2010 für die März-Überprüfung 2011.

Innerhalb dieser Frist werden alle eingegangenen und vollständigen Anträge angenommen. Anträge, die außerhalb der vorstehenden Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Sollten mehr Anträge eingehen als freie Überprüfungsplätze zur Verfügung stehen, erfolgt durch die Zentrale Submissionsstelle beim Kreis Minden-Lübbecke die Vergabe der Plätze im Losverfahren.

Zunächst werden die freien Überprüfungsplätze für die März-Überprüfung 2011 gelost. Sollte auch danach ein Antragsüberhang bestehen, erfolgt für das Überprüfungsverfahren im Oktober 2011 ebenfalls eine Zuteilung im Wege der Verlosung.


Angry
Da schwillt mir doch die Krawatte!!!
4 Tage Anmeldefrist für das LOSVERFAHREN im nächsten Frühjahr - ohne Garantie einer Teilnahme im Frühjahr oder Herbst oder wann auch immer. Vielleicht sollte ich mich ja jetzt schonmal für 2012 oder 2013 bewerben, um bei meinem nicht vorhandenen Losglück 2015 mal dranzukommen ;o)

Gesetzt den Fall ich möchte im Herbst 2012 zur schriftlichen Prüfung antreten - wann muss ich denn dann diesen Einspruch absenden? Anmelden müsste ich mich ja vermutlich dann im Okt/Nov. 2011 - theoretisch. omg Aber da weiß ich doch noch nicht, ob ich 10 Monate später alle Lernhefte im Köpfchen hab. Wie schnell kommt einem mal etwas dazwischen?! Huh

Sorry, dass ich mich schon so um die Zukunft kümmere, aber bei meinem Lehramtsstudium habe ich auch ein Semester anhängen müssen, weil sich keiner einig war über Bekanntgabe irgendwelcher verbindlicher Anmeldefristen und schlussendlich hab ich dann eine Frist versäumt und wäre eigentlich 6 Monate eher gewesen.

Also dieses Anmelden macht einem ja fast mehr Stress als jegliche Prüfung, wenn man jemals fertig werden möchte!

LG,
Heike

PS: Wäre das nicht mal etwas, um was sich Verbände wie der BDH kümmern könnte?
Ich muss mich ja in Rheinland Pfalz anmelden. Noch kann ich gar nicht absehen wann ich die Prüfung machen möchte. Aber da da auch lange Wartezeiten sind, muss ich doch schon demnächst anmelden, da ich ja noch in diesem Jahrtausend die Prüfung machen möchte.
Liebe Heike,
ich fände es gut, wenn Du Dich auch mit dem BDH diesbezüglich in Verbindung setzen würdest. Unabhängig davon, gebe ich aber mal meinem "Hausjuristen" Dein Schreiben - mal hören was er sagt!!

Liebe Andrea,
Du brauchst diese langen Wartezeiten nicht hinzunehmen. Beschwere Dich mit dem obigen Schreiben. Die Vorgehensweise von der Behörde ist nicht akzeptabel. Und wenn sich keiner wehrt, bleibt alles wie es ist.

LG Isolde
Wo findet ihr eigentlich die Informationen ueber die Pruefung bei eurm zuständigen Gesundheitsamt? Ich hab gerade mal beim Ges.amt Recklinghaiusen geguckt und gar keine Information gefunden.Huh
Hallo Melanie,

bei uns findest du auf der Internetseite von unseren Gesundheitsamt (Würzburg), einen speziellen Butten für die HP Prüfung. Bei uns steht aber nichts von Wartezeiten sondern nur was wir brachen um uns anzumelden.

Werden in Recklinghausen die Prüfungen abgenommen? Ansonsten musst du die Internetseite heraussuchen, für den Ort an dem auch die Prüfungen stattfinden.
Hallo Melanie,

ich habe etwas gefunden. Ich hoffe dich darf den Link hier einstellen.
Liebe Melanie,
liebe Sandra,


das Gesundheitsamt Recklinghausen gibt auch als nächsten Prüfungstermin März 2012 an!!!

Wenn Ihr einen früher Termin wollt, also unbedingt dagegen protestieren. Das ist einfach kein bürgerfreundliches Verhalten, sondern ein Relikt aus der Kaiserzeit, wo man so willkürlich mit den Bürgern umspringen konnte.

Das Protestschreiben an das Ihr Euer Schreiben anlehenen könnt, findet Ihr am Anfang dieses Threads.
(13.05.2010, 16:11)Isolde Richter schrieb: [ -> ]Liebe Melanie,
liebe Sandra,


das Gesundheitsamt Recklinghausen gibt auch als nächsten Prüfungstermin März 2012 an!!!

Wenn Ihr einen früher Termin wollt, also unbedingt dagegen protestieren. Das ist einfach kein bürgerfreundliches Verhalten, sondern ein Relikt aus der Kaiserzeit, wo man so willkürlich mit den Bürgern umspringen konnte.

Das Protestschreiben an das Ihr Euer Schreiben anlehenen könnt, findet Ihr am Anfang dieses Threads.

Hallo,
ich werde meine Prüfung (irgendwann) in Würzburg machen dürfen, bis dahin ist aber viel Zeit.
Danke Sandra und Isolde,
schon krass, dass der Termin zwei Jahre im Voraus gebucht werden soll. Woher soll ich heute wissen, wann und wo ich in 2-4 Jahren meine Pruefung machen will/kann.
Ich habe gerade in Köln beim gesundheitsamt nachgefragt. die haben ja auch den Ruf für extrem lange Wartezeiten. Und leider sind die ja nachdem Minden nicht mehr zuständig ist für uns hier in Gütersloh mitzuständig.
Dabei wäre Dortmund sogar näher.
Nun gut.

Wenn ich mich jetzt anmelden würde könnte ich wohl mit März 2015 rechnen... und wenn ich mich in 3 Monaten anmelden würde dann Herbst 2015. Sie meinten aber auch dass es nicht zwingend so wäre, sondern auch abhängig von dem derzeitigen Andrang ist.
Gut, ich bin jetzt noch ziemlich am Anfang. Grad mal am Kreislauf, aber ich wollte jetzt schon so lernen dass ich die 2. ZP im Herbst diesen Jahres schaffe. Wenn ich dann nicht vorausschauend (also fast ein Jahr vorher) die Anmeldung plane kann es dann schon lange dauern bis ich dann obwohl ich die Abschlussprüfung hätte und soweit wäre geprüft werden könnte.

Das ist auch ziemlich blöd.

Aber mal abwarten. Ich ruf da in einem Jahr dann nochmal durch. Bis dahin bin ich dann ja vielleicht so gut wie mit den meisten Skripten durch und dann beginnt ja erst auch die wahre Prüfungsvorbereitung. Das müsste dann ja auch noch reichen.

Danke Isolde, dass du uns so auf dem Laufenden hälst und dich so ins Zeug legst für dieses Thema!!

lg

Andrea
Danke fürs dran erinnern. Ich wollte schon vor einer Weile bei unserem Gesundheitsamt nachfragen, wie lange die Anmeldefristen sind, hatte es dann aber vergessen.

Macht es eigentlich einen Unterschied, ob man im Frühjahr oder im Herbst Prüfung macht? In meinem Lernenlernkurs wurde das behauptet. Ich hab es unter Gerücht einsortiert, aber gedacht, ich frag mal an dieser Stelle.

LG
Vonny
In Berlin kann man die nächste Prüfung auch erst im Oktober 2015 machen.
Bei mir hat es schon einen Unterschied gemacht, ob Herbst -oder Frühjahrsprüfung. Die Herbstprüfung ging wegen des Weihnachtsgeschäftes gar nicht. An Lernen nicht zu denken. Ausserdem hätte ich da im Winter fliegen müssen zur mündlichen.
Wobei es auch im März bei der schriftlichen P. ganz heftig geschneit hat und ich wirklich eine Heidenangst hatte, da überhaupt anzukommen.....mit Flugzeug und Bahn. Gestreikt haben die auch noch am selben Tag!
Die Anmeldung war in Hannover kein Problem. Im Oktober habe ich die Papiere zusammengestellt und mich für März angemeldet.

Eigentlich habe ich mich aber nur zu Wort gemeldet, weil ich gesehen habe, dass einige besorgte Fragenstellerinnen in der Zwischenzeit stolze HPinnen sind!!! Big Grin
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