Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Anmeldung beim Gesundheitsamt
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Ich habe noch eine Frage:


Mein Vorhaben ist, hauptsächlich mit Akupressur zu behandeln, aber je nachdem, was es ist bzw. wie der Kunde ist oder welche Punkte ich auswähle, würde ich bestimmt auch mal eine Nadel stecken...

Wenn ich beim Gesundheitsamt anrufe und mich wg. der hiesigen Vorschriften für eine Praxiseinrichtung erkundige bzw. anmelde - ist es dann schlauer 

a) eine nicht-invasive Tätigkeit anzugeben
b) gleich Akupunktur zu nennen
c) oder erstmal nicht-invasiv und zu einem späteren Zeitpunkt die Akupunktur als minimal-invasiv anzugeben?

Vielleicht wird das aber auch im Praxisgründungskurs besprochen?
Deine Frage kann ich Die leider nicht beantworten, aber da ich lese frische gebackene HP möchte ich Dir ganz herzlich gratulieren!
Also wenn Du auf jedenfall mit der Akupunktur irgendwann arbeiten willst, dann würde ich es auch gleich beim Gesundheitsamt mit ansprechen und es versicherungstechnisch gleich mit abdecken!
Vielen Dank - an beide!  Smile

Ja okay, ich spiele auch lieber mit offenen Karten, da fühle ich mich wohler. 

In 2013 hatte ich schonmal einen Akupunktur-Grundlagenkurs an der Paracelsus-Schule, so daß ich ein paar Nadeln auch gleich stechen könnte. Man wird nur verunsichert, weil man immer wieder hört, daß man auf keinen Fall eine invasive Tätigkeit angeben soll.

Ich habe einen Raum in einem gewerbl. Gebäude in Aussicht, der sowieso renoviert werden muß, dann möchte ich`s lieber auch gleich richtig machen.


Die Haftpflichversicherung habe ich bei der Conti - ich glaube, da ist alles mit abgedeckt, werde mich aber nochmal erkundigen.
Hallo,

Ich habe Invasive Tätigkeiten inkl. Akupunktur angegeben und es war gar kein Problem.

Viele Grüße
Andrea
Die Praxisbegehungen sind ja regional verschieden - aber ich würde auch raten: es direkt mit anzugeben, wenn es ansteht!

Der Tipp in deinem Kurs Akupunktur nicht anzugeben, obwohl man "stechen" lernt, klingt mehr als befremdlich...es ist gar nichts Schlimmes, das GA will es nur wissen und plant ggf. die Praxisbegehungen entsprechend ein.

Viel Erfolg!
Also Ahnung habe ich nicht, hab ja keine Praxis....aber spontan hätte ich auch gedacht, ich würde das mit angeben....einfach, damit Du auf der sicheren Seite bist und es nicht später zu Problemen kommt....nicht, dass Dich das Gesundheitsamt plötzlich auf dem "Negativschirm" hat.....
.....wenn man einmal aufgefallen ist.....


....viel Erfolg weiterhin!
Vielen Dank an alle!  Smile  

Ja, das war nicht vom Doz des damaligen Kurses, aber von anderen Dozenten und HPs habe ich so etwas schon mehrmals gehört - vielleicht ist es auch nur ein "bangemachen" gewesen (?)

Ich tu´s auf jeden Fall angeben, dann bin ich auf der sicheren Seite  Smile
Ja....also "bangemachen" gab es immer schon und ist wenig hilfreich!

Die Gesundheitsämter sind nicht unser "Feind", sondern für unsere Belange zuständig! Bisher hatte ich bei uns nur mit netten Mitarbeiter/innen zu tun!

Also keine Angst!

Weder vor dem Amtsarzt noch den Sachbearbeitern, die zur Praxisbegehung eventuell vorstellig werden!