15.03.2016, 11:16
Ich werde immer wieder gefragt, wer denn nun genau das
Webinar Sachkundenachweis, Start Fr 29.4.16 um 19:45 Uhr
benötigt. Dieses Webinar bereitet euch optimal auf die Prüfung der IHK (Industrie- und Handelskammer) vor.
Deshalb hier nochmals die Auflistung! Ihr benötigt einen Sachkundenachweis
1. wenn ihr mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Kräutern handeln möchtet, also dem Patienten z.B. einen bestimmten Tee in Kräuterform mitgeben möchtet oder ihm Propulis oder Geleé Royal verkaufen möchte.
2. Tierheilpraktiker müssen in einigen Bundesländern ihre Praxiseröffnung beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Dabei wird teilweise dieser Sachkundenachweis verlangt.
Nahrungsmittelergänzungen und Bachblüten gelten als Lebensmittel und für deren Abgabe wird KEIN Sachkundenachweis benötigt.
Webinar Sachkundenachweis, Start Fr 29.4.16 um 19:45 Uhr
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Deshalb hier nochmals die Auflistung! Ihr benötigt einen Sachkundenachweis
1. wenn ihr mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und Kräutern handeln möchtet, also dem Patienten z.B. einen bestimmten Tee in Kräuterform mitgeben möchtet oder ihm Propulis oder Geleé Royal verkaufen möchte.
2. Tierheilpraktiker müssen in einigen Bundesländern ihre Praxiseröffnung beim zuständigen Veterinäramt anmelden. Dabei wird teilweise dieser Sachkundenachweis verlangt.
Nahrungsmittelergänzungen und Bachblüten gelten als Lebensmittel und für deren Abgabe wird KEIN Sachkundenachweis benötigt.