Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Prüfungsprotokoll Tübingen 8.12.15
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Protokoll zur mündlichen Heilpraktikerüberprüfung am 8.12.2015 in Tübingen

Prüfer: Ein Amtsarzt und ein Heilpraktiker

Dauer: 37 Minuten

Die Prüfer waren sehr freundlich und der Amtsarzt erklärte mir kurz den Ablauf der Prüfung.
Es kommen 3 Themenblöcke dran, 2 stellt der Amtsarzt und einen der Beisitzer.
Die Prüfung wird auf Band aufgenommen und die beiden waren ständig am Schreiben und Abhaken.

1. Thema vom Amtsarzt: Stellen Sie sich vor, es kommt eine etwa 80-jährige Frau zu Ihnen in Begleitung ihrer Tochter. Die Tochter erzählt, die Mutter habe vor wenigen Tagen plötzlich verwirrter gewirkt als sonst, spreche etwas undeutlicher und habe auch beim Essen etwas Probleme. Der Mundwinkel hängt auf einer Seite etwas herab. An was denken Sie dabei?

Ich habe direkt den Apoplex genannt und der Amtsarzt bat mich, diesen zu erklären. Begeistert habe ich alles, was mir dazu einfiel erzählt. Genauso habe ich mir das gewünscht, gleich zu Beginn ein Thema, mit dem ich ins Reden komme. Nach einer Weile unterbrach er mich und fragte, was es noch sein könnte. Ich sollte dann TIA erklären und ausführlich die periphere und zentrale Fazialisparese mit Symptomen und Ursachen, dann noch wie der Fazialisnerv geprüft werden kann.

Nun wollte er, dass ich ihm etwas zu den Ventrikeln und dem Liquor erzähle (Anatomie, Bildung, Abfluss) und wie man den Liquor entnimmt (Lumbalpunktion).
Die nächste Frage war, was ich denn machen würde, wenn sich mein Verdacht mit dem Schlaganfall bei der Frau erhärten würde. Ich erzählte das ganze Notfallprogramm, wichtig dabei Notarzt über Verdacht auf Schlaganfall informieren, einschließlich Stroke-Unit.

Dann übergab er an seinen Beisitzer.

2. Thema vom Heilpraktiker: Über Ausleitungsverfahren ganz allgemein, was muss ich dabei beachten? Ich erklärte kurz, was man unter Ausleitungsverfahren versteht und dass ich Aufklärungspflicht meinem Patienten gegenüber habe und seine Einwilligung zur Behandlung benötige. Dann zählte ich allgemeine Kontraindikationen auf, wie Niereninsuffizienz, Schwangere und Kinder. Ich habe dann selbst das Schröpfen (wichtig nicht bei Blutungsneigung, Marcumartherapie und bei Massageschröpfen könnte Creme oder Öl Allergie auslösen) und die Blutegeltherapie (ebenso nicht bei Blutungsneigung und nicht bei Abwehrschwäche) erläutert. Er fragte, wer denn alles immunsupprimiert sei (Krebskranke, Aidskranke, Drogen, Kortison, Flüchtlinge...). Dann schmunzelte er und fragte mich, was ich denn machen würde, wenn mein Patient beim Anblick eines Blutegels ohnmächtig werden würde. Ich dachte, ist das jetzt ein Scherz und grinste auch, antwortete dann aber ganz sachlich, dass ich stabile Seitenlage machen würde und den Notarzt rufen würde. Damit übergab er wieder an den Amtsarzt.

3. Thema vom Amtsarzt: Stellen Sie sich vor, es kommt eine etwa 50 bis 60 Jahre alte Frau zu Ihnen mit einer Schwellung am rechten Bein. Was könnte dies alles sein?

Ich zählte alle Möglichkeiten auf, die mir einfielen (venöses Ödem, Lymphödem, Entzündungen … und natürlich Phlebothrombose). Dann durfte ich auch alle Möglichkeiten für beidseitiges Beinödem oder generalisiertes Ödem aufzählen und kurz die Rechtsherzinsuffizienz erklären. Er fragte, wie ich bei Verdacht auf Phlebothrombose handeln würde und ich spulte das Notfallprogramm ab (Patient hinlegen, Notarzt rufen, Bein hoch und Kompression, evtl. Kühlen). Dann wollte er von mir genau erklärt haben, wie eine Thrombose entsteht (Virchow-Trias) und welche Symptome sie macht.

Bei jedem Thema war die Notfallsituation wichtig. Während der ganzen Prüfung haben beide fleißig mitgeschrieben und Punkte abgehakt, aber kaum eine Miene verzogen. Der Amtsarzt sagte dann, dass sie mich jetzt rausschicken, um die Prüfung zu besprechen. Kaum saß ich, schon holte er mich wieder rein und sagte, dass ich das sehr gut gemacht hätte und beide gratulierten mir zur bestandenen Prüfung. Dann fragte er noch, was ich denn nun für Pläne hätte.