Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Hormoncremes
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Hallo,

die Hormoncremes sind ja verschreibungspflichtig. Wie macht ihr das dann in der Praxis? Lasst ihr den Frauenarzt der Patientin die Creme verschreiben? Und wenn ja, schreibt ihr ihm dann etwas dazu oder schickt ihr einfach eure Patientin zur Rezeptabholung?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Maria 
Liebe Maria,

ja Hormone/Zubereitungen (niedriger als D4) sind in Deutschland zu Recht verschreibungspflichtig.

In einigen Fällen benötigen Patientinnen auch mal substantielle bioidentische Hormone - zumindest kurz- bis mittelfristig.
Ich schreibe den Patientinnen dann einen kurzen Befund und eine Therapieempfehlung auf und dann geht die Patientin dort in die Sprechstunde.
Vielen Dank, liebe Silke! So werde ich es dann auch machen.