03.07.2015, 07:57
Gestern Abend fand die Vorstellung des FDH (Fachverband Deutsche Heilpraktiker)
durch den stellvertretenden Vorsitzenden für BW Marco Haas statt.
Ich möchte mich für den informativen Vortrag ganz herzlich bedanken. Auch für die große Bereitwilligkeit wirklich ALLE Fragen der Teilnehmer zu beantworten.
Sollten noch Fragen nachträglich bei euch auftauchen, so könnt ihr sie gerne hier stellen. Ich leite sie an Marco Haas weiter.
Beim Vortrag wurde die Frage nach der Beitragshöhe gestellt.
Hier die Antwort:
§ 4 Beitragshöhe
Die monatliche Beitragshöhe wird – gemäß § 3, Abs. 3 der Satzung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V. – durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie beträgt derzeit € 21.
Auf Antrag kann der monatliche Mitgliedsbeitrag für Erstmitglieder für die Dauer von zwei Jahren auf € 14 monatlich gesenkt werden.
durch den stellvertretenden Vorsitzenden für BW Marco Haas statt.
Ich möchte mich für den informativen Vortrag ganz herzlich bedanken. Auch für die große Bereitwilligkeit wirklich ALLE Fragen der Teilnehmer zu beantworten.
Sollten noch Fragen nachträglich bei euch auftauchen, so könnt ihr sie gerne hier stellen. Ich leite sie an Marco Haas weiter.
Beim Vortrag wurde die Frage nach der Beitragshöhe gestellt.
Hier die Antwort:
§ 4 Beitragshöhe
Die monatliche Beitragshöhe wird – gemäß § 3, Abs. 3 der Satzung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V. – durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie beträgt derzeit € 21.
Auf Antrag kann der monatliche Mitgliedsbeitrag für Erstmitglieder für die Dauer von zwei Jahren auf € 14 monatlich gesenkt werden.