Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: die Erlaubnis wird nicht erteil,
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wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird?

und

wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,

Das habe ich gerade bei Isolde auf der HP gelesen.
Das steht doch bei uns in dem Lehrheft doch so gar nicht drin oder? Oder habe ich mal wieder nicht richtig gelesen

Manchmal verwirrt mich das Ganze

Halten wir uns jetzt an das Lehrheft?


LG Ergoline
Hallo ErgolineSmile

Wo genau hast du denn das auf der HP gelesen?

Man stelle sich mal vor,wie viele HP´s nun ihre Erlaubnis wieder abgeben müssten,wenn das so stimmtConfused
Wenn sie den HP nicht nebem ihrem regulärem Beruf ausüben könnten
Hallo Ergoline,

das war früher so im Heilpraktikergesetz drin, ist aber beides inzwischen nicht mehr gültig.

Liebe Grüße,
Petra
habe das im HPA-online-lernen gelesen bei den "Gesetzen"
Hi Ergoline,

wo steht denn das, ich find das garnicht??? Im HPA-online? Wenn ja wo genau, welche Seite?

Neugierige Grüsse Gini
Stimmt, dass steht dort bei der Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz drin!

b, c, e und h sind allerdings weggefallen, also eben diese Passus, die Du meinst!
(Zu b steht das auch unter dem §: nicht vereinbar mit GG, daher weggefallen!)
Der Text ist nicht von uns, sondern stammt:
vom "Bundesministerium der Justitz"
und ist leider offensichtlich nicht akutell: http://www.gesetze-im-internet.de/. Für diese Texte können wir keine Gewähr übernehmen.
So wie es in den Skripten steht, ist es richtig.

Wir haben aber nun auch ins HPA-Online-Lernen eine aktuelle pdf eingebunden.
ah ok danke.

Manchmal verwirrt mich das Ganze etwas.

Aber jetzt hab ich es. Danke.

LG Ergoline