Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: BEIHILFE 2013 - aktuell-
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Zitat:Neue Sätze der Bundesbeihilfe ab dem 01.09.2013

Ab dem 1. September 2013 gelten neue Sätze für die Bundesbeihilfe, die einige Verbesserungen mit sich bringen. Die Verhandlungen der Gebühren- und Gutachterkommission der großen Heilpraktikerverbände, darunter auch des BDH, konnten das Bundesministerium des Inneren (BMI) überzeugen.

So wurden u.a. die Abrechnungskonditionen für etliche Injektionen verbessert. Für die klassische Homöopathie wurde die Erstanamnese von einer Stunde eingeführt. Auch die Osteopathie der Wirbelsäule ist nun berücksichtigt. Insgesamt also erfreuliche Nachrichten.

Zu den Hintergünden und Änderungen im Detail hat der Vizepäsident des BDH, Siegfried Kämper, weitere Informationen für Sie zusammengestellt.


Quelle: BDH Newsletter


Aktuelle Änderungen der Beihilfe

Quelle:
www.graphicmail.de

Das Beste sind wohl:

die neue Ziffer 2a und die Anerkennung der Wirbelsäulenbehandlung bei der 35.2
Wow, liebe Silke, Heart du warst ja unglaublich schnell mit dem Einstellen dieser neue Info, herzlichen Dank dafür. Ist ja für die fertigen HPs wirklich wichtig!

Da kannst du ja für deinen Kurs Praxisorganisation und Abrechnung wieder ein paar Folien umschreiben. Aber das macht man ja gerne, wenn es für den HP Verbesserungen gibt. Big Grin
Gut zu wissen, DANKE

Die Erstellung einer Rechnung für die Beihilfe ist ja schon grotesk
(6,80 € für eine Großmassage), dann schau ich mal rein ob wir jetzt schon
bei 9 Euro angelangt sind ;-))

Liebe Grüße
bin mit der Ziffer 2 jetzt etwas verunsichert. Ich hatte diese bisher nicht nur für die Homöopathie gesehen. Ich brauche ja auch in der TCM eine Erstanamnese. Kann ich denn hierfür dann die 2 nicht mehr nutzen?
Liebe Silke,

herzlichen Dank für die schnelle Einstellung.

LG Claudia