Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Bio-Produkte - Gentechnik
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Gentechnik ist m.W. bei Bioprodukten generell verboten.

Gudrun hatte einige Unterschiede zwischen den Vorschriften
der Anbau-Verbände und der EU-Öko-VO vorgestellt.

Bzgl. der Gentechnik habe ich notiert:

Anbau-Verband: Verbot bei Backwaren, bei Saft z.T. erlaubt (je nach Verband).
EU-Öko-VO: Enzyme und natürliche Aromastoffe erlaubt.

Sicherlich habe ich etwas falsch verstanden.
Kann jemand weiterhelfen?
1. EU- Biosiegel: 95% der Inhaltsstoffe müssen biologisch angebaut sein. 5% darf konventionell sein (alle zugelassenen Pestizide, Gentechnik und andere Verfahren!). Das heißt: Produkte mit Biosiegel dürfen gentechnisch verändert sein. Das betrifft Soja ebenso wie Milchprodukte.

Nachtrag: Das Biosiegel ist ein (sehr) kleiner, gemeinsamer Nenner, um halbwegs biologisches in die Diskounter zu bringen.

2. Verband: Hier ist Bio Bio.
Trotzdem ändert auch eine demeter- Milch nichts daran, dass die Mutterkuh zum Milchgeben genötigt wird und die Milch nicht etwa in die Flasche kommt, weil die Kuh sie übrig hat und das Kälbchen satt ist. Leider sitzt der Mensch am längeren Hebel und die Welt ist nicht mal halb so friedlich, wie sie sein könnte, wenn man respektvoll miteinander umgehen würde. Nun ja.
.... aber müssen denn die Produkte mit EU-Biosiegel, die gentechnisch veränderte Anteile enthalten, nicht entsprechend gekennzeichnet sein?????
Liebe Bonnie!

Nein, das müssen sie nicht.
Bei dem 5 %igen Anteil des konventionellen Anbaus (Danke, liebe Julia Heart) greifen genau die Deklarations-Regeln des konventionellen Anbaus.

So darf man Milch, die von Kühen kommt, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden, Gen-Milch nennen.
ABER: Sie muss nicht als Gen-Milch deklariert werden!

Okay, das habe ich verstanden.

Aber meine Eingangsfrage leider noch nicht. Ich wiederhole sie nochmal:

Gentechnik ist m.W. bei Bioprodukten generell verboten
(abgesehen von dem 5%-Anteil bei EU-Bio-Produkten bzw.der Gen-Milch)

Unterschiede Anbau-Verbände - EU-Öko-VO bzgl. der Gentechnik:

Anbau-Verband: Verbot bei Backwaren, bei Saft z.T. erlaubt (je nach Verband).
EU-Öko-VO: Enzyme und natürliche Aromastoffe erlaubt.

Das habe ich doch sicherlich falsch verstanden, notiert o.ä.:
Wieso ausdrücklich "Verbot bei Backwaren" wenn es doch prinzipiell verboten ist?
Und darf Saft aus Anbau-Verband gentechnisch beeinflusst sein?

Bei EU-Öko-Produkten sind gentechnisch veränderte Enzyme und nat. Aromatoffe erlaubt. Okay, das kann ich mir so vorstellen.

Hoffentlich findet sich jemand, der mir weiterhilft.
Ujjuj. Da muss ich passen. Ich weiß nicht, in welchem Kontext dieses "Verbot bei Backwaren" auftauchte. Saft darf gentechnisch verändert sein, je nach Verband?
Meinen die vllt die Obstsorten? Dass es z.B. auch eine biologisch angebaute, aber schädlingsresistente Sorte (da genetisch verändert) sein darf?
Das fände ich noch recht plausibel.
Aber ich kann auch nur raten.

Gudrun, Hilfe : )
Die Thematik wurde am 24.01.13 (Bio-Produkte etc.) besprochen.

Bzgl. der Gegenüberstellung Anbau-Verband vs. EU-Öko-VO
gab es u.a. eine Übersicht mit 3 Spalten (Bereich - Anbau-Verband - EU-Öko-VO):

aufgelistete Bereiche waren:
Bewirtschaftung, konventionelles Futter, Tiere pro Hektar, konventionelle Gülle,
Zusatzstoffe, Gentechnik, Produktherkunft, Verarbeitung.

Bei Gentechnik war als Gegenübstellung zu lesen:
Verbot bei Backwaren,
bei Saft teils erlaubt (je nach Verband) - Enzyme und natürliche Aromastoffe erlaubt
ich schau noch mal in meine Unterlagen.
Okay, ich hab es gefunden. Bei mir ist es schon etwas länger her, wird sind nicht im gleichen Kurs : )

Ich hab auch nur die Tabelle, die du hast und komme darüber auch nicht weiter.
Ich hab auch notiert, dass die Bio- Verbände keine (gar keine) Gentechnik verwenden. Nicht mal zur Düngung. Das widerspräche dem Punkt mit dem Saft

Deine Frage bleibt also aktuell.
Wir sollten sie an Gudrun stellen.
Liebe Gudrun,

ich wäre Dir sehr sehr dankbar, wenn Du mir bzgl. der Gentechnik nochmal den Unterschied der Vorschriften bei den Anbau-Verbänden bzw. der EU-Öko-VO erklären würdest.

In der Schulung vom 24.01.13 (Bio-Produkte etc.) habe ich in der Auflistung gelesen:

Anbau-Verband: Verbot bei Backwaren,
bei Saft teils erlaubt (je nach Verband)

EU-Öko-VO: Enzyme und natürliche Aromastoffe erlaubt

Habe ich etwas falsch gelesen?
Ich war der Meinung, dass Gentechnik generell bei Bio-Produkten verboten ist (abgesehen von dem möglichen 5% konventionellen Anteil bei EU-Öko-Produkten)
Ich habs auch nicht verstanden und brauch ne Hilfestellung
Hoffen wir, dass Gudrun diesen Punkt nochmal erklärt!