Heilpraktikerschule Isolde Richter

Normale Version: Rechte und Pflichten eines HP
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Pflichten des HP
• Meldung an das Gesundheitsamt bei Praxisgründung
• Meldung an das Finanzamt bei Praxisgründung
• Berufshaftpflicht abschließen
• Anmeldung von Personal bei der gesetzlichen Sozialversicherung über die gesetzliche Krankenkasse
• Alle Helfer und sich selbst bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege in Hamburg gegen Unfall versichern
• Befolgen der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft (hygienische Anforderungen, Veranlassen der betriebsärztlichen und sicherheitsteschnischen Kontrollen)
• Meldung an Berufsgenossenschaft bei Feststellung oder Verdacht von Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei Personal
• Einhaltung der Hygienevorschriften
• Kontrolle d. Geräte, Dokumentations und Meldepflichten nach Medizinproduktegesetz
• für mache Geräte ist ein Medizinproduktebuch zu führen
• Medizinproduktebetreiberverordnung (messtechnische Kontrollen, früher Eichung)

Im Patientenkontakt

• Aufklärungspflicht
• Sorgfaltspflicht
• Fortbildungspflicht
• Schweigepflicht (außer im Strafprozess, bei Entbindung, bei Gefahr für die Volksgesundheit)
• Dokumentationspflicht
• Aufbewahrungspflicht
• Verkehrssicherungspflicht
• Meldung von bestimmten Infektionsgefahren (§ 6 IfSG)
• Erste Hilfe
• Veranlassung einer Unterbringung nach öffentlichen Recht aufgrund psychischer Erkrankung bei Gefährdung des Patienten oder Dritter

Und nochmal viel Spaß!!

Sandra