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Zertifiziert nach AZAV und ISO 90001 - Was bedeutet das?
#1
Zertifiziert nach AZAV und ISO 9001 – Was bedeutet das?

AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur Sicherung der Qualität von beruflichen Fortbildungsmaßnahmen und deren kontinuierlichen Weiterentwicklung.
Hierzu hat der Bundesgesetzgeber im § 178 des Dritten Teils des Sozialgesetzbuches (SGB III) die gesetzlichen Anforderungen für eine Staatliche Anerkennung eines Ausbildungsträgers (z. B. einer Schule, wie in unserem Fall) durch die Bundesanstalt für Arbeit festgelegt:
Der Träger muss nachweisen, dass
- er die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit besitzt,
- seine Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme erwarten lassen,
- er ein System zur Sicherung der Qualität anwendet und
- seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmern angemessene Bedingungen insbesondere über Rücktritts- und Kündigungsrechte enthalten.
Diese Anforderungen werden in der AZAV konkretisiert und durch die verbindlichen „Empfehlungen“ des Beirats bei der Bundesagentur nach § 182 SGB III erläutert.
Uns ist diese Zertifizierung nicht nur wichtig, damit wir unser hohes Ausbildungsniveau nach außen für neue Interessenten demonstrieren können, sondern es ist uns auch deshalb wichtig, weil zu erwarten ist, dass in Zukunft nur noch Ausbildungsinstitute mit einer AZAV-Zertifizierung Bildungs- und Prämiengutscheine annehmen dürfen. Vom Gesetzgeber ist das bereits so vorgesehen, allerdings wird es im Moment noch nicht so umgesetzt, sondern jedes Ausbildungsinstitut darf diese annehmen.
Zur Sicherung der Qualität haben wir uns entschossen, uns nach den Anforderungen der Europäischen Norm der DIN EN ISO 9001 überprüfen lassen.

ISO 9001 ist eine europäische Norm, die die Anforderungen an Qualitätssicherung und Weiterentwicklung generell für Unternehmen sicher stellt.

Die Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen sowohl der ISO 9001, als auch der AZAV sind in einem Unternehmenshandbuch zu dokumentieren und stellen das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Unternehmens dar.
Der Träger muss die Erfüllung all dieser Anforderungen einer „fachkundigen Stelle“ gegenüber nachweisen, die ihrerseits von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der Arbeitsförderung § 177 SGB III zugelassen wird.
Sowohl der Ausbildungsträger (Schule), als auch die „fachkundigen Stelle“ müssen die Anwendung ihres QMS jährlich von ihrer jeweiligen Zulassungsstelle überprüfen lassen.
GLG Isolde
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