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Wie oft darf die Prüfung HPP verschoben werden?
#1
Hallo ihr lieben, 
ich musste nun zum zweiten Mal meine Prüfung Heilpraktiker Psychotherapie verschieben!
Es hatte auch trifftige Gründe, die daß Amt auch weiss!
Ich bekam jetzt meinen neuen Prüfungstermin am 17.03.2021 mit folgendem Wortlaut:

Es handelt sich bereits um Ihre 2. Terminverschiebung. Sollten Sie den oben genannten Termin erneut nicht wahrnehmen, ist für mich nicht ersichtlich, dass Sie in naher Zukunft beabsichtigen, die Überprüfung abzuschließen. Eine Ernsthaftigkeit im Bestreben, die beantragte Erlaubnis zu erlangen, wäre dann für mich nicht ersichtlich und ich müsste prüfen, ob ich Ihren Antrag auf Erteilung der Erlaubnis Heilpraktiker (Psychotherapie) ablehne. 

Ich bin nun echt demotiviert und empfinde dies schon als Drohung! 

Was haltet ihr davon?

LG und ein schönes Rest-Wochenende
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#2
Liebe Dededa,

bei meiner HP-Prüfung war es damals so, dass ich mich einmal zurückstellen lassen konnte.
Das war der Vorschlag vom Amt, weil ich krank gewesen bin zum Mündlichen Termin.
Mir wurde gleich gesagt, sollte ich diesen Termin nicht wahrnehmen können, dann bin ich
automatisch durchgefallen und ich muss die Schriftliche dann auf alle Fälle nochmal machen.

Ich weiß nicht, ob du es als Drohung sehen sollst. Das Amt hat jedesmal mit so vielen
Prüflingen zu tun und ich glaub das es auch ein ganz schön organisatorischer Kraftakt ist,
alle unter einen Hut zu bringen.

In meinem Prüfungsamt ist es sogar mittlerweile so, dass man gar keinen Termin mehr zur
Mündlichen Prüfung selber aussuchen kann, sondern du kommst nach Alphabet dran und
du hast zum Termin zu erscheinen, einmal rückstellen geht, kostete 40,- Euro und wenn dann
der Termin nicht wahrgenommen wird, durchgefallen. Ich finds fair.

Wirst du den Termin am 17.3. wahrnehmen?
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#3
Hallo Simone,
natürlich möchte ich die Prüfung am 17.03.21 machen... ich kann ja nichts daran ändern, das ich 2 Jahre warten muss. 
Man hat mir in der Schule dato geraten sich direkt anzumelden, wegen der langen Wartezeiten. Habe daß erste Mal verschoben, da sich meine Schwiegermutter daß Rügrad gebrochen hat und ich sie fast 1 1/2 Jahre hier hatte, sie ist mitunter Dement. Dachte ich kann mich jetzt schön auf meine Prüfung im Oktober 19 vorbereiten. Da aber mein Mann seit Dezember 2018 drei schwere Herzinfarkte hatte....und ich nicht mehr wusste/weiss wo mir der Kopf steht habe ich diesen Prüfungstermin auch verschoben. 
Ich habe ja schon frühzeitig verschoben, damit ich keinem den Platz weg nehme. Außerdem habe ich ja immer die 40€ bezahlt. Die Gründe sind dem Amt ja bekannt und die Vorgängerin meinte ja dato auch, dass es überhaupt kein Problem sei mehrfach zu verschieben. Sonst hätte ich direkt nach der Widerspruchslösung handeln können (Protestschreiben) und würde wohl nicht so lang warten müssen.

LG Andrea
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#4
Hallo Andrea,

manche Dinge im Leben kann man einfach nicht vorhersehen, ich kann es sehr gut nachvollziehen in meiner Zeit als HPA und in der Prüfungsvorbereitungszeit habe ich auch sehr vieles was schwere Krankheiten betrifft in meiner Familie bewerkstelligen müssen.
Und da ging es auch das ein oder andere Mal um Leben und Tod, ich kann es dir nachempfinden. Ich glaub aber das es in der Erwachsenenbildung und speziell bei Frauen fast jeder so geht.
Aber ich für mich wollte einfach dann auch endlich mal einen Abschluss haben, weil die Lernerei und Warterei auf die Prüfung einfach
auch sehr zermürbend war. Für mich war diese Prüfungszeit extrem Kräfte- und Nervenzerrend.

Wow, die Wartezeiten finde ich ja schon extrem lang, aber was tun dagegen, hilft Einspruch einzulegen? Ich habe keine Ahnung.

Ich kenne es bislang so von den Ämtern das man einmalig verschieben kann sprich sich zurückstellen lassen kann, aber kein
weiteres Mal, somit hast du ja eigentlich noch Glück das es bei dir jetzt zweimal geklappt hat.
Ich drück dir die Daumen das du in zwei Jahren unbesorgt zur Prüfung gehen kannst, somit hast du noch Zeit dich extrem
gut auf die Prüfung vorbereiten zu können.

Alles Gute für dich Heart
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#5
Liebe Simone, 
kann auch sein, dass ich im Moment etwas dünnhäutig bin und es deshalb als Drohung angesehen habe.

Ich hab eine damalige Mitschülerin, die sich ein halbes Jahr vorher anmelden will (Dies wäre wohl die angemessene Wartezeit)... Wenn sie erst in zwei Jahren zur Prüfung zugelassen wird, will sie Einspruch einlegen. Also Widerspruch einlegen...Dieser Protestbrief ist auch hier auf der Seite angegeben. Dann kommt Sie auf jeden Fall früher dran.

Ich werde das schon wuppen...jetzt Fahren wir erstmal im April gemeinsam in die Reha....

Danke für deine ehrlichen Worte 
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend

LG Andrea
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#6
(10.03.2019, 21:44)Dededa schrieb: Liebe Simone, 
kann auch sein, dass ich im Moment etwas dünnhäutig bin und es deshalb als Drohung angesehen habe.

Ich hab eine damalige Mitschülerin, die sich ein halbes Jahr vorher anmelden will (Dies wäre wohl die angemessene Wartezeit)... Wenn sie erst in zwei Jahren zur Prüfung zugelassen wird, will sie Einspruch einlegen. Also Widerspruch einlegen...Dieser Protestbrief ist auch hier auf der Seite angegeben. Dann kommt Sie auf jeden Fall früher dran.

Ich werde das schon wuppen...jetzt Fahren wir erstmal im April gemeinsam in die Reha....

Danke für deine ehrlichen Worte 
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend

LG Andrea

Liebe Andrea,
sicherlich bist du momentan etwas dünnhäutig, weil es einfach alles zuviel ist was du bewerkstelligen sollst.
Lernen, Familie, Krankheiten etc... das nagt!

Sehe es nicht als Drohung an, vielleicht ist es auch ein kleiner Schubs fertig zu werden, damit du den Kopf
wieder für viele andere Dinge frei hast.
Ich wünsche euch eine erfolgsversprechende Reha und auch Zeit für dich, damit auch du wieder
Kraft tanken kannst.

Alles Liebe Heart
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#7
Hallo Andrea,
wollte nur etwas berichten was dich vielleicht etwas aufmuntern kann. Ich habe meine Prüfung auch verschieben wollen. Der Prüfungsort hat mit telefonisch mitgeteilt dass dies Problemlos möglich sein jedoch müsste das Landratsamt bei welchem ich mich angmedlet habe wiederum dort melden dass die Prüfung verschoben werden kann. Somit das nächstde Telefonat bei meinem Anmeldelandratsamt. Dieses teile mir mit dass ich mich schriftlich abmelden müsste und komplett nochmal neu anmelden muss mit allen beglaubigten schriften. Also neues Führungszeugnis,Attest usw. Auf nachfrage warum ich einen andre aussage aus dem Prüfungsort erhielt sagte mir die "nette" Dame von meinem Landratsamt dass es im ERMESSUNGSRAHMEN liegen würde ob man wo verschieben darf oder eben nicht! Somit werde ich für dass "verschieben" knapp 200€ bezahlen dürfen. Ich habe gedacht ich platze. Von daher bin ich sehr neidisch dass du zweimal verschieben durftest, dies ist wie geschieben nicht überall so.
Lieben Gruß
Daniela

Ich überlege, dass man vielleicht beim; Fliegen eine Handvoll Erde mitnehmen müsste,
damit man nie vergisst, wo man herkommt und wie mühevoll das Gehen manchmal sein kann.





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#8
Hallo Layra,
danke für deine Antwort. Das ist ja wirklich der Hammer, da kann ich ja wirklich von Glück reden, in Köln die Überprüfung machen zu können ;-)
Es wird dann wohl überall anders gehandhabt! Werde mich auf jeden Fall nach der Reha Reinknien.....

Liebe Grüße und gut's Nächtle
Andrea
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#9
Hallo miteinander,

zunächst einmal ist die Verschiebung eines Überprüfungstermins zu unterscheiden von der Frage nach einer Wiederholung einer Zulassungsüberprüfung nach einem erneuten Erlaubnisantrag (letzteres theoretisch unbegrenzt möglich).

Die Verschiebung eines Überprüfungstermins und die Frage, ob hier erneute Gebühren angesetzt werden dürfen, sind Fragen der inneren Organisation der Zulassungsbehörden, die diese weitgehend selbst festlegen können, aber auch hinsichtlich der Gebührenerhebung vorab festlegen müssen. Letztere müsste eine Gebühr für entsprechende Terminverschiebungen in der Gebührenordnung als Gebührentatbestand ausweisen. Ihr könnt ja mal (gegebenenfalls nach dem absolvierten neuen Überprüfungstermin) nach der Rechtsgrundlage der Zusatzgebühr in der Gebührenordnung nachfragen.

Die Gebührenverordnungen der zuständigen (Land-) Kreise werden von diesen als Kreissatzungen beschlossen undfestgelegt und sind daher keiner generalisierenden Bewertung zugänglich. Sorry.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#10
Hallo Horst,
es geht mir nicht darum, das ich diese Gebühr von 40€ schon zweimal zahlen musste, sondern um den Absatz den mir das Gesundheitsamt geschrieben hat.

LG Andrea
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#11
Hallo Andrea,

bei Nicht-Antritt bei einem festgelegten Prüfungstermin kann die Überprüfung - je nach Gestaltung der Prüfungsordnung der zuständigen Behörde - als nicht bestanden gewertet und dann der Erlaubnisantrag abgelehnt werden. Wurde der festgelegte Termin aber von der Zulassungsbehörde aus besonderem Grund und auf gut begründetem Antrag verschoben, gilt dies nicht als "Nicht-Antritt", sodass das Erlaubnisverfahren auch nicht wegen einer "nicht bestandenen Überprüfung" abgelehnt werden kann.

Es hängt also davon ab, ob die Erlaubnisbehörde den Termin auf deinen Antrag hin verschiebt oder nicht.

Verschiebt sie ihn nicht und du trittst beim Überprüfungstermin nicht an, wird der aktuelle Erlaubnisantrag kostenpflichtig abgelehnt.

In diesem Fall kannst du aber einen neuen Erlaubnisantrag stellen (normale Gebühren fallen dann nochmals an!).

Fast alle Erlaubnisbehörden haben das Überprüfungsverfahren und die Erlaubnisvoraussetzungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Am besten da mal reinschauen.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#12
Supi, Danke für deine ausführliche Antwort und den Tipp mit der Hompage

Sonnige Grüße aus Köln....Andrea
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