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Vorschriften Landkreis TS
#1
Guten Morgen!

Ich hoffe, dass ich an dieser Stelle mit meiner Frage richtig bin! Ich möchte gerne zeitnah mit der HP-Ausbildung beginnen. Der vorläufige Plan ist der, dass ich in einer Einliegerwohnung, die zu unserem Haus gehört, eine eigene Praxis eröffne. Klar kann in der Ausbildungszeit noch ganz viel passieren und sich ändern, aber da wir grad jetzt ein paar Umbauten am Haus vornehmen müssen, möchte ich mir mit denen die Möglichkeit einer Praxiseröffnung nicht kaputt machen. Und damit komme ich zu meiner eigentlichen Frage:

Ist hier jemand aus dem Landkreis Traunstein, der sich mit den räumlichen Anforderungen an eine Praxis auskennt? 

Ich habe das bereits mit dem Bauamt der Gemeinde abgeklärt, die gäben ihr ok. Dann habe ich mit dem Gesundheitsamt telefoniert - die hatten keine Ahnung ob es irgendwelche Vorschriften (ich dachte an Bodenbeläge, Deckenhöhe, Waschbecken im Behandlungsraum bei invasivem Arbeiten und solche Dinge) gibt und haben mich ans Landratsamt verwiesen. Das Landratsamt wusst auch von nichts und hat mich an das Gesundheitsamt in München verwiesen. Die Dame am Münchner Gesundheitsamt sagte, es gäbe ganz sicher Vorschriften, die Praxis würde vor der Eröffnung schließlich vom Gesundheitsamt begangen und müsste bestimmte Anforderungen erfüllen, dafür sei aber München nicht zuständig sondern das "eigene" Gesundheitsamt, also Traunstein. Dort habe ich dann nochmal angerufen und es wurde mir gesagt, die Praxen würden nicht begangen, es gäbe keine Vorschriften. Kann das denn sein? Kann mir das jemand bestätigen?

Die Räume wären schon nach bestem Wissen und Gewissen geeignet, sprich Parkplatz, eigener Eingang und Wartebereich sind vorhanden, Toilette für Patienten, Waschbecken im Behandlungsraum, abwischbare Böden (Holz und Fliesen). Die Raumhöhe liegt knapp über 2,33 m, der gesamt Bereich ist knapp 50 m2 gross glaube ich.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Viele Grüsse
Anne
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#2
Eine Antwort kann ich dir zwar nicht geben. Aber da mich das Thema auch interessiert, hänge ich mich da auch mal dran... :-)
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#3
(25.11.2017, 21:28)Amelie S schrieb: Eine Antwort kann ich dir zwar nicht geben. Aber da mich das Thema auch interessiert, hänge ich mich da auch mal dran... :-)

Hallo, Anne!

Ich habe im Moment dasselbe Problem. Ich habe meine Prüfung schon erfolgreich hinter mir und will auch so in einem Jahr ca. meine Praxis eröffnen. Dazu will ich im Landkreis TS ein Haus renovieren, wo ich meine Praxis dann eröffnen werde.
Ich habe mit dem Gesundheitsamt  Traunstein  (Georg.Muehlbauer@traunstein.bayern) telefoniert, der gab mir aber sehr wohl detaillierte Auskunfte über all die Sachen, die du auch wissen möchtest. 
Die baurechtlichen Sachen, wie Raumhöhe etc. musst du mit dem Bauamt deiner Gemeinde ausmachen, das werde ich nächste Woche tun.
Liebe Grüße
Petra
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#4
Hallo Petra!

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!!

Danke für deine Antwort, ich werde es dann nochmal beim Bauamt und gezielt bei Herrn Mühlbauer versuchen. Du hast mir sehr weiter geholfen!

Alles Gute für deinen Umbau und liebe Grüsse
Anne
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#5
Hallo Anne, hallo miteinander,

der von Anne eingeschlagene Weg (Anfragen bei Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt - denn wahrscheinlich ist eine Baugenehmigung zur Umwandlung von Wohnräumen zu Praxisräumen erforderlich), Bauamt der Gemeinde und Gesundheitsamt) ist sicherlich zielführend.
Die Baugenehmigungsbehörde wird nach dem Bauantrag alle beteiligten Ämter zu einer Stellungnahme zum Bauantrag auffordern,wobei die von Anne aufgezählten baurechtlichen Details der Einliegerwohnung recht positiv klingen.

Das Gesundheitsamt wird sich stark an den Hygieneanforderungen einer Therapiepraxis orientieren. Diese hängen wesentlich von den geplanten Therapiemethoden ab (invasive Therapien?).

Ob das Gesundheitsamt hierzu eine Begehung durchführt hängt vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt ab und orientiert sich öfters an der Aussagekraft der eingereichten Bauunterlagen - schon mal an einen Hygieneplan denken -  (ist aber meist personenabhängig).

Eine persönliche Kontaktaufnahme ist meist sehr hilfrei (nach vorheriger telef. Terminabsprache, damit der Amtsarzt sich auch vorbereiten kann und gegebenenfalls auch eine Checkliste zur Verfügung stellt).

Viel Glück und Erfolg
wünscht Dir Horst
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#6
Hallo Horst,
auch dir vielen lieben Dank für die Antwort! Ich werde morgen nochmal alle relevanten Ämter durchtelefonieren, dank Petra kenne ich jetzt ja sogar den Namen eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes, der da Bescheid zu wissen scheint.

Einen schönen Sonntagabend und liebe Grüße

Anne
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