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Vorabinfo zur Gesetzesänderung des IfSG
#1
Hallo ihr Lieben,

Gesetzesänderungen sind ja meist nervig, aber hier hat Heart  Isolde Heart  es sehr schön formuliert:


Zitat:erfreulicherweise ist im IfSG im § 6 bei der Meldepflicht von Polio der Zusatz gestrichen worden „zu melden ist jede schlaffe Lähmung außer wenn traumatisch bedingt“. Das ist sehr erfreulich, weil diese Meldepflicht unverständlich war, denn das hatte ja bedeutet, dass z.B. eine Fazialislähmung durch Apoplex als Polioverdacht gemeldet werden muss. 

So anbei noch eine fixe Übersicht was sich seit Juli 2017 im Gesetz für uns als HP verändert hat. Es gibt wohl jede Menge zu ändern, aber das Relevante hier mal in Kurzform: 

§6 sind die Krankheiten jetzt nicht mehr als Fachjargon, sondern
- statt Varicellen => Windpocken und 
- statt Pertussis => Keuchhusten
- und wie oben gesagt: bei Polio ist der Zusatz mit den schlaffen Lähmungen raus 
 
- Absatz 1 Nr. 5 lautet nun:
das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit, die nicht bereits nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig ist.
 
- Absatz 3 lautet: (obwohl der uns ja nicht betrifft, denn nosokomial ist ja eher Krankenhaus Cool )
Nichtnamentlich ist das Auftreten von zwei oder mehr nosokomialen Infektionen zu melden, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Absatz 1 Nummer 1, 3 oder 5, § 10 Absatz 1 zu erfolgen.
 
§7 
- statt Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend => Corynebacterium spp., Toxin bildend (braucht ihr also auch nicht mehr soooo genau  Wink  Spezies reicht)
- bei Hepatitis B, C und D => Meldepflicht für alle Nachweise
- statt Norwalk-ähnliches Virus; Meldepflicht nur für den direkten Nachweis aus Stuhl => Norovirus
- statt Yersinia enterocolitica, darmpathogen => Yersinia spp. darmpathogen
 
§34:
- Scabies wird jetzt mit K geschrieben => Skabies
- bei Absatz 1: Röteln wurden mit aufgenommen (auch im Absatz 3)
- bei Absatz 2: Corynebacterium diphtheriae => Corynebacterium spp.  

Sämtliche Änderungen werden noch im Elearning geändert und wieder, wie ihr es von Isolde gewohnt seid, in der Newsbox der Neuigkeiten im Elearning angekündigt.

Liebe Grüsse und weiterhin viel Freude beim Lernen
euer Schulteam
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#2
Vielen Dank für die vorab Info's Kuss

....aber mal ein anderer Gedanke, dass sich Menschen in diesen Ämtern Gedanken machen über solche Änderungen wie z. B. ob man Skabies mit k oder c schreibt oder Windpocken statt Varizellen schreibt... Huh Cool trotzdem natürlich vielen Dank an Euch für das Aktualisieren !!
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

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#3
Liebe Gini,
ganz ganz herzlichen DANK an dich, dass du die Änderungen des IfSG so sorgfältig zusammengetragen hast. Heart Heart


Die wichtigste Änderung ist tatsächlich die Meldepflicht von Polio und die Streichung des Zusatzes: „zu melden ist jede schlaffe Lähmung außer wenn traumatisch bedingt“
Da kann man sich nun freuen, dass das endlich vernünftig geregelt ist.

Die anderen Änderungen, die Gini aufgelistet hat, sind nicht wirklich wichtig. Es waren aber im Einzelnen dadurch doch einige Stellen im Skript zu aktualisieren.

Ihr könnt nun 2 Dinge machen (Ich plädiere für Nr. 1):
1. Ihr lasst in eurem Skript alles wie es ist und streicht nur den Zusatz mit der Lähmung.
2. Ihr druckt das IfSG neu aus. Die PDF dazu findet ihr im E-Learning und im E-Learning selbst ist selbstverständlich auch schon alles auf dem neuesten Stand.

Da im Einzelnen sehr viele Stellen geändert werden mussten (aber nicht wirklich wichtig sind), liste ich die Änderungen nicht im Einzelnen auf, denn dazu ihr habt ja eh Ginis tolle Übersicht.
GLG Isolde
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