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Ich grübel gerade über die Tuberkulose und die § dazu.
Im §6 Nr.1 IfSG ist die Tuberkulose nur bei Erkrankung und Tot angegeben.
Jetzt frag ich mich, wie ich ohne Labor eine Erkrankung mit Tbc ohne Verdacht nachweisen soll.
Da ich keinen Erregernachweis durch führen kann, kann ich doch Ohne Verdacht nicht auf diese Erkrankung kommen???
Muss ich es dann unbedingt "beweisen" dass die Person daran erkrankt ist? Und wenn ja wie?? Wird der "Schnelltest" auch zugelassen?
Oder reicht es wenn ich den Patienten zum Hausarzt schick?
Wenn du den Verdacht hast,dass dein Patient unter Tuberkulose leidet musst du ihn zum Arzt schicken.Nix mit Erregernachweiss und auch nix mit Schnelltest.
Das darf nur ein ARzt machen.
Meist lässt sich das schon an der Symptomatik erahnen.Vorallem wenn du bei der Lungentuberkulose nach der Art des Sputums fragst
Liebe Grüße
Petra
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Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)
ich vermute, dass hier Theorie und Praxis etwas auseinander liegen.
Die Leute mit Verdacht auf TB, die mir bisher begegnet sind, waren nicht an irgendwelchen Symptomen zu erkennen obwohl es das sicher auch oft genug gibt wenn die Krankheit weit genug fortgeschritten ist.
In der Prüfung würde ich auch sagen, dass ich Leute mit passender Vorgeschichte und Symptomen melde und zum Arzt schicke.
Wenn man später eine Praxis hat, wird man es vermutlich so machen wie man kann.
Wenn man eine TB dann nicht sofort erkennt, kann man es auch nicht ändern.
Ja, ihr habt es schon ganz richtig geschrieben.
Wenn man als HP den Verdacht hat, dass Tb vorliegen könnte, so überweist man an den Arzt. Dieser führt einen Erregernachweis durch. Ist dieser positiv meldet er.
Das heißt, der HP kann praktisch nicht in die Situation kommen, dass er melden muss, bzw. da muss man schon einiges "konstruieren", um einen solchen Fall zu schaffen. In der Regel wird es aber so ablaufen, wie oben geschildert.