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Werbemöglichkeiten und Anmeldung
#1
Hallo Ihr Lieben,

im Mai habe ich meine mündliche Prüfung und den Rest des Jahres verbringe ich mit einer Ausbildung in Hypnosetherapie. Meine Praxis soll laufen unter dem Titel "Praxis für Hypnose- und Gesprächspsychotherapie".
Was ich in dem Rahmen u.a. anbieten will ist eben die Raucherentwöhnung und Gewichtsreduktion, hierfür würde ich gerne separat in Form von Flyern Werbung machen,
Von der Abrechnung möchte ich das gerne alles unter der Praxis laufen lassen, geht m.M.n. auch ad alles psychische Ursachen hat (Nikotin F17, Gewichtsreduktion bspw. F50.4).
Dann ist nur die Frage, ob ich da ein Problem mit Flyern habe...

Wie ist denn Eure Meinung?

Und wo könnte ich das checken lassen?
Beim Verband?

LG
Sylvia
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#2
Hallo  Sylvia,

da ich dich nicht kenne....

Welche Ausbildung hast du denn abgeschlossen - nach der Prüfung?

Das kann ich leider nicht sehen und es ist für die Werbung ja wichtig.
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
www.ich-will-gesundheit.de
www.susanne-hottendorff.com
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#3
Hm - ich vertehe die Frage bzw. den Zusammenhang nicht...

Die Frage ist ja, ob ich als HPP wenn ich ja freiberuflich arbeite und auch Hypnosetherapie anwende (und darin natürlich ausgebildet bin Wink) für Teile der Hypnose (im speziellen bspw. Raucherentwöhnung) Werbung in Form von Flyern machen darf oder das mit dem Werbegesetzen (Gesetz über unlauteren Wettbewerb/Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens) kollidiert und ich dann eher ein Gewerbe dafür separat anmelden sollte...
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#4
Das du eine Ausbildung zum HPP machst, konnte ich nicht erkennen......

Darum die Frage. Es macht ja schon einen Unterschied aus, ob du Ernährungsberater oder HP/HPP bist. ( als Beispiel)

Ich wende mich bei solchen Fragen gerne direkt an den Verband.
Egal, in welchem du bist. Dort bekommst du sicherlich eine verbindliche Antwort.

Aber, wir haben hier ja auch einen Rechts-Profi.......!
Vielleicht entdeckt er ja deinen Beitrag und nimmt dazu Stellung!  
Und gaaanz  bald aus Deutschland..  

Liebe Grüße Heart

Susanne   Smile

www.beratungspraxis-kleeblatt.de
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www.susanne-hottendorff.com
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#5
Ach so, ich dachte das war klar weil ich mich ja bei den HPPs befinde. Aber hier sind ja auch die PBs, sorry Smile

Nach dem Heilmittelwerbegesetzt (HWG) darf ich mMn:
- nur keine irreführende Werbung machen - also nicht den Erfolg garantieren
- wenn ich auf wissenschaftliche Quellen verweise, die eine hohe Wirksamkeit der Hypnose bei Raucherentwöhnung belegen, dann müssen die von wissenschaftlich/fachlich dazu berufenen Personen gemacht sein und ich muss ordnungsgemäß zitieren und die Quellen angeben

Beim UWG finde ich nichts, was dem widerspricht, man muss sich halt daran halten was drin steht (bspw. keine vergleichende Werbung etc.)
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#6
Hallo Sylvia,  

Also ein Gewerbe anzumelden, halte ich eher für die falsche Richtung Smile

Du willst ja keinen Handel treiben mit deinen therapeutischen Fähigkeiten, sondern das tun, was dir das schöne Scheinchen ab Mai erlaubt : heilen!

Wenn du deine Praxis eröffnest, kannst du zum Beispiel aussagekräftige Flyer dazu gestalten. Und natürlich dürfen diese enthalten, was du therapeutisch so alles anbieten möchtest. Wenn es das Angebot an Raucher ist, sich den Glimmstängel mit deiner Hilfe abzugewöhnen, dann halt das.

Außerdem dürfen wir sachlich aufklärende und seriöse Flyer in Arztpraxen auslegen, wenn dieser es erlaubt.  Du könntest auch in Apotheken fragen, ob du diese dort deponieren darfst. In der Regel stimmen Sie zu.

Vielleicht könntest du infoabende abhalten zum Thema Hypnose? Und dann die Anwendungsmöglichkeiten einflechten ...

So lange du keine irreführend anpreisende, vergleichende und marktschreierische Werbung gestaltest, hat man durchaus Spielraum und Handlungsmöglichkeiten.

Ich wünsche dir bereits jetzt ganz viel Erfolg bei der mündlichen Prüfung  Heart

Regina 
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Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
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