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26.08.2018, 16:35 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2018, 16:36 von Gudrun Nebel.)
Liebe Teilnehmer der Sommerakademie zum Thema Bachblüten
Dieses Jahr waren zwei ganz spannende Themenabende "Bachblüten" dabei.
Herzlichen Dank den beiden Tutoren Eva und Christine.
Vielen Dank natürlich auch an die zahlreichen Teilnehmer.
Die Schule und ich freuen uns über soviel Interesse an den Bachblüten.
In dem zweiten Vortrag wurde davon berichtet, dass Bachblüten in der Praxis für Patienten hergestellt werden.
Das war ein Versehen.
Selbstverständlich darf kein Berater und kein Heilpraktiker in seiner Praxis Bachblütenmischungen herstellen und übergeben.
Bachblüten sind Lebensmittel. Verändert man Lebensmittel, indem man sie z.B. zusammen mischt und seinen Patienten/Klienten übergibt (auch kostenlos!)
macht man sich strafbar. In der EU gelten Hygienerichtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Ihr dürft für Euch selbst oder Eure Familie oder Freunde oder Eure Haustiere natürlich Bachblütenmischungen herstellen.
Nicht aber für Eure Patienten und Klienten.
Ich bitte dies unbedingt zu beachten.
Vielen Dank.
Im Bachblütenkurs unserer Schule (Start 16.10.2018) wird zu diesem Thema, was erlaubt und was verboten und strafbar ist ganz exakt eingegangen.
Liebe Grüße Gudrun Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
Ich kann euch allen nur Gudruns Kurs ans Herz legen, ihr lernt sehr viel und könnt euren Patienten und Klienten bestimmt in vielen Situationen damit weiterhelfen - auch wenn die Apotheke die Blüten mischen muss ;-)
It's gonna be okay in the end.
If it's not okay, it's not the end.