herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
ich habe mich mal durch diverse Heilpraktikerhompages geklickt und festgestellt, daß viele ihre Praxis als "Praxis für Naturheilkunde" oder "Naturheilpraxis" betiteln.
Ich hatte es bis jetzt so gelernt, daß "Praxis für Naturheilkunde" zu einer Abmahnung führen kann, da es suggeriert eine Arztpraxis zu sein und man deswegen besser Naturheilpraxis schreibt.
Hab ich da was falsch gelernt? Geht beides?
Lieber Werner,
grundsätzlich sehe ich das auch so. Trotzdem meine ich, daß es rechtlich einen Unterschied macht. z.B. Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis sind auch 2 unterschiedliche Dinge..
Hab gestern mit einer Freundin überlegt, was sich besser anhört.
Dass es rechtliche Unterschiede gibt war mir nicht klar.
Habe mich für Naturheilpraxis entschieden.....
Also, der Begriff "Praxis" ist keine geschützte Bezeichnung.
So gibt es eine Praxis für Physiotherapie, für Ernährungsberatung oder eben für Naturheilkunde.
Auch "Naturheilpraxis" darf sich jede Praxis nennen, allerdings wird dabei das "Heilen" suggeriert, so dass es für Nichtheilpraktiker nicht empfehlenswert, aber eben auch nicht verboten, ist!
Ich finde, dass ist Geschmacksache. Ich finde Naturheilpraxis oder einfach Heilpraktikerin eigentlich passend.