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"Praxistitel"
#1
ich habe mich mal durch diverse Heilpraktikerhompages geklickt und festgestellt, daß viele ihre Praxis als "Praxis für Naturheilkunde" oder "Naturheilpraxis" betiteln.
Ich hatte es bis jetzt so gelernt, daß "Praxis für Naturheilkunde" zu einer Abmahnung führen kann, da es suggeriert eine Arztpraxis zu sein und man deswegen besser Naturheilpraxis schreibt.
Hab ich da was falsch gelernt? Geht beides?
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#2
Hallo Esther,
aber die Worte sind doch die Gleichen nur das ein "Für" davor ist und eine -kunde am Ende ist!
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#3
Lieber Werner,
grundsätzlich sehe ich das auch so. Trotzdem meine ich, daß es rechtlich einen Unterschied macht. z.B. Praxisgemeinschaft und Gemeinschaftspraxis sind auch 2 unterschiedliche Dinge..
LG
Esther


Patentante von Mel78, Petrali und Sandrace
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#4
Hab gestern mit einer Freundin überlegt, was sich besser anhört.
Dass es rechtliche Unterschiede gibt war mir nicht klar.
Habe mich für Naturheilpraxis entschieden.....
Lieben Gruß

Sandra


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#5
Also, der Begriff "Praxis" ist keine geschützte Bezeichnung.
So gibt es eine Praxis für Physiotherapie, für Ernährungsberatung oder eben für Naturheilkunde.
Auch "Naturheilpraxis" darf sich jede Praxis nennen, allerdings wird dabei das "Heilen" suggeriert, so dass es für Nichtheilpraktiker nicht empfehlenswert, aber eben auch nicht verboten, ist!

Ich finde, dass ist Geschmacksache. Ich finde Naturheilpraxis oder einfach Heilpraktikerin eigentlich passend. Smile

Liebe Grüße
Sonja
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