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Trotz bestehender Praxis strecke ich immer wieder die Fühler aus nach „was Schönerem, Größeren“ und stehe häufig vor folgendem Problem:
In der Annonce ist ja immer die Kaltmiete angegeben. Auf Nachfrage nach Nebenkosten, Mietzeit etc. erklärt der Vermieter dann, dass auf die Kaltmiete noch die MwSt. draufkommt.
Ich - als HPP - bin jedoch freiberuflich tätig. Bedeutet das auch, dass ich nur die Netto-Miete zahlen muss? Die Vermieter beharren darauf, das eine habe mit dem anderen nichts zu tun. Ich bin nicht so versiert im Steuerrecht, um da argumentieren zu können.
(Bei der Anmietung meiner derzeitigen Praxis stellte sich diese Frage nicht, die Miete war mit X Euro angeben, da war nie von MwSt. die Rede)
schau mal hier im Forum, ich habe ein ähnliches Thema schon mal gehabt.
Nein, Du brauchst keine Umsatzsteuer zahlen und Dein Vermieter auch nicht. Allerdings muss er das auch so beim Finanzamt angeben, dass Du nicht gewerblich arbeitest, sonst ziehen sie ihm dann doch die Umsatzsteuer ein (aber das ist nicht Dein Problem).
Vorausgesetzt allerdings Du arbeitest therapeutisch!!!
ich würde spontan sagen, dass die Maklerprovision normalerweise immer mit Mehrwertsteuer ist, auch wenn Du privat mietest, da es hier die Dienstleistung der Maklers betrifft und unabhängig vom Objekt ist. Eigentlich ist die Umsatzsteuer aber schon in der Maklerprovision enthalten (also z.Bsp. 2 Kaltmieten inkl. MwSt) und kommt nicht noch dazu.
Also ich würde somit grundsätzlich "Ja" sagen, dass Du sie zahlen musst, weil es hier um die reine Dienstleistung des Maklers geht und nicht um das Objekt.
Aber da das bei mir nicht der Fall war, habe ich das natürlich nicht klären müssen, kenne das nur von Wohnungsanzeigen etc, wo bei der Maklerprovision häufig steht inkl. Mwst.