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Name zur Verständnisfrage
#1
Liebe Isolde Richter Kolleginnen und Kollegen, lieber Horst,

erst einmal wünsche ich frohe Ostern und dann habe ich eine kleine Frage  Huh

Darf man sich als Vitalstoffberater, Bachblüten und Aromaberater (also rein Berater) den folgenden Namen geben?

Praxis für Naturmedizin ?

Es ist ja das Wort Heilen nicht enthalten ich bin aber unsicher bzw. weiß nicht genau wo ich es sonst nachschauen / nachfragen könnte.

Liebe Grüße und herzlichen Dank

Claudia
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#2
da bin ich auf die Antwort unserer Experten gespannt, aber eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, weil der Begriff Naturmedizin was anderes impliziert und so der Kunde/Klient getäuscht sein könnte


per definitionem ist Medizin gleich Heilkunst, die von Heilkundigen ausgeübt wird, also von Ärzten oder Heilpraktikern. Berater heilen jedoch nicht und NEM sind keine Medikamente

meines Erachtens nach darfst Du als Berater maximal einen Klienten darin unterstützen, ins Gleichgewicht zwischen Körper, Geist und Seele zu finden, und dabei ein paar für die Allgemeinheit zugelassene Mittelchen zur Unterstützung nutzen, die eher in den Wellness- als in den Medizinbereich fallen (denn sonst gäbe es die nur gegen Rezept in der Apotheke)

Mit dem Skript Gesetze beginne ich erst Ende April, aber mich würde es auch nicht überraschen, wenn das irgendwo klar geregelt ist

herzlichst

Stephan


Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben

Dann reibe die dunkle bis sie glänzt

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#3
kurzer Nachtrag... ich frage mich gerade, warum Du eine Beratungspraxis überhaupt Praxis für Naturmedizin nennen willst?

herzlichst

Stephan


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#4
Hallo Claudia, hallo miteinander,

die Frage zielt auf einen gewissen Grauzonenbereich:

Der für die Praxisbezeichnung verwendete Begriff der "Naturmedizin" ist nicht exakt und eindeutig definiert.
So bedeutet der Begriff Medizin
-
einerseits ein Heilmittel (Arznei - z.B. seine Medizin einnehmen, bittere Medizin) und
- andererseits die Heilkunde (Wissenschaft vom gesunden und kranken menschlichen Organismus, von seinen Krankheiten, ihrer Heilung und Vorbeugung (z.B. Studium der Medizin).

Der Begriff der Heilkunde umfasst daher auch auch die Vorbeugung z.B. durch gesundheitliche Beratung.

Jetzt kommen wir zur Grauzone: Die Praxisbezeichnung darf nicht irreführend sein, sonst verstößt sie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlauter, d.h. irreführend ist eine Bezeichnung, die bei möglichen Kunden unrichtige Vorstellungen über Art, Umfang der Dienstleistungen und  Aus- und Fortbildung des Dienstleistungserbringers erwecken kann. (Dann kann diese Bezeichnung teuer werden).

Dies erscheint mir bei der gewählten Paxisbezeichnung möglich, da der Begriff Medizin umgangssprachlich zumeist mit der Ausübung der Heilbehandlung verbunden ist/sein kann.

Entsprechende Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen habe ich aber noch nicht gefunden Huh .



Um der Grauzone (dem Risiko der Abmahnung) auszuweichen, schlage ich vor bei der Praxisbezeichnung deutlich hervorzuheben, dass es sich um eine Beratungstätigkeit handelt. Z.B. "Beratungspraxis für Gesundheitmedizin.

Da man/frau auf dem juristischen Glatteis aber nie auf der sicheren Seite steht, kann ich selbst für diesen Vorschlag keinerlei Gewähr übernehmen, denn: Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand Confused .

GlG

Horst
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#5
Lieber Horst,

es hat ein wenig gedauert, weil ...na ja Frau mit fast 50 Jahren hat ja fast täglich eine neue Idee (wahrscheinlich die Midlife Crises die hier zu schlägt ;-) ) ich danke dir auf jeden Fall für deine tolle Antwort und deine stets so super aktive Beratung. Gewählt habe ich nun folgendes bzw. so soll es heißen und ich hoffe es ist so nun klar gestellt das es eine Beratungspraxis ist:

Gesundheits- und Beratungspraxis für ganzheitliche Naturmedizin und Orthomolekulare Medizin.

Das wäre die Idee...ist es so klar definiert? Denn, ich habe mich zwar nun zum HP angemeldet aber das dauert ja noch 2 Jahre und bis dahin möchte ich ja weiter arbeiten.

Übrigens....mal als Grundsatzfrage damit ich nicht immer dich löchern muss. Gibt es eigentlich eine offizielle Stelle wo man sich erkundigen kann was erlaubt und was nicht erlaubt ist? Einfach das man es mal weiß, wenn was ist.

Herzlichst

Claudia
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#6
Also es wird immer doller. Ich habe jetzt einmal unverbindlich und ohne Namen beim HP Verband in Düsseldorf angerufen. Als Berater dürfte man sich nicht einmal Praxis nennen. Also auch nicht Beratungspraxis. Es muss doch irgendwie eine Stelle geben bei der es verbindlich eine Antwort gibt oder mache ich mir zu viel Sorgen einfach?
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#7
Duden sagt: Praxis = Räumlichkeit, in der ein Arzt, Masseur, eine Heilpraktikerin, Psychiaterin o. Ä., auch ein Anwalt, eine Anwältin seinen bzw. ihren Beruf ausübt

was immer o. Ä. meinen kann Wink

Im Grunde handelt es sich um ein Arbeitstätte in der praktiziert wird und das Wort praktizieren (oder auch behandeln) ist überlicherweise den Heilberufen zugeordnet. Da Juristen nur in sehr weitem Sinne heilen, würden die Ihre Arbeitsstätte auch eher Kanzlei als Praxis nennen

Insofern ist die Aussage nachvollziehbar, da der Begriff Praxis vermuten lässt, dass in irgend einer Weise therapiert werden könnte. Zwar halte ich den zusammengestzten Begriff Beratungspraxis für klar und nicht täuschend, allerdings macht er für mich aus sprachlichen Gründen keinen Sinn. Fragt sich nur wie man es dann benennen kann. Der Begriff Kanzlei ist ebenfalls belegt, Beratungsstelle auch, für ein Institut müssten weitere Bedungungen erfüllt werden... Vielleicht hat unser Lieblingsjurist Horst eine Idee ;-)


Eine Beraterpraxis wirst Du ja eh beim Gewerbeamt anmelden, die müssen dann entscheiden ob Du das Beraterpraxis nennen darfst und im Zweifel müssen sie das schriftlich begründen, also irgendeine Verordnung, Gesetz oder Urteil zitieren. Manche nennen sich ja so, aber ob sie es dürfen...

Es gibt einen Verband für HPP und PB, vielleicht können die Dir helfen:
VFP - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Beratung e.V.

herzlichst

Stephan


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#8
Lieber Stephan,

das Gesundheitsamt hatte ich schon zig mal am Ohr. Die können mir gar nicht helfen und fühlen sich auch nicht zuständig. Ich sollte sogar das Bundesinnenministerium anrufen, hab ich natürlich, die konnten mir auch nicht helfen ;-)

Ich habe zwar vieles gefunden das besagt Praxis ist kein geschützter Name aber....tja.....irgendwie will keiner so wirklich eine Auskunft geben, die sagt...ja darfst du. Vor allem wir haben ja selbst hier so viele Berater die auch das Wort Gesundheitspraxis verwenden, wir stehen ja alle i-wie komisch da. Oder mach ich mir doch zu viele Sorgen???
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#9
Ist möglicherweise die IHK (Industrie- und Handelskammer) dein Ansprechpartner, bist du den HP "in der Tasche hast"?
Vielleicht ist Institut für... ein geeigneter Begriff?

(Ich bin vor vielen Jahren darüber gestolpert, dass eine Kollegin diesen Begriff verwendete. Sie hat Kurse für die Prüfungsvorbereitung gegeben und einige Patienten behandelt).
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#10
Das Gesundheitsamt hat ja damit nichts zu tun, da Psychologischer Berater ja kein Heilberuf ist
Und vom Ministerium würde ich gar nix erwarten, die haben andere Sorgen Wink

Da es ein freier Beruf ist wird auch die IHK da nicht viel zu sage, sondern eher das Gewerbeamt.
Aber dafür gibt es ja die Berufsverbände, zB wie o.g. VFP u.a., die sollten das doch wissen
Oder der Verband psychologischer Berater VpsyB, noch eher, zumal er sich anders von den HPP abgrenzt als der VFP, dort würde ich mal nachfragen


Ich bin mir nicht sicher, inwieweit Begriffe wie Praxis, Kanzlei oder Institut amtlich bzw. juristisch belegt sind, aber in Deutschland richtet man sich gern nach dem Duden, nach dem man m.E. nach alle drei Begriffe nicht als Psychologischer Berater nutzen "kann/sollte"... was ja nicht heißen muss, dass man absolut "nicht darf" ;-)

herzlichst

Stephan


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#11
Lieber Stephan, du siehst mich verwirrt...psychologischer Berater? Öhm....ich mache Orthomolekulare, Bachblüten, Aroma und Ernährung ....
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#12
Liebe Britta,

danke für den Tipp mit dem Institut. Ich bin aber nicht sicher ob das nicht nach mehr als einer Person gilt aber da mache ich mich mal schlau.

Herzlichen Dank

Claudia
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#13
(04.07.2018, 19:20)Claudia Klebik-Kostic schrieb: Lieber Stephan, du siehst mich verwirrt...psychologischer Berater? Öhm....ich mache Orthomolekulare, Bachblüten, Aroma und Ernährung ....

ups... sorry... die gleiche Diskussion gibt's zum Thema Psychologischer Berater... da hab ich mich wohl im Forum verlaufen ;-)))

trotzdem, wie ich bemerkte und - wie ich gerade nochmal gesehen habe - Horst erörterte, muss man mit Begriffen wie "Praxis" oder vor allem "Medizin" sehr vorsichtig sein
"ganzheitliche Naturmedizin" finde ich ebenfalls sehr gesagt, da würde ich persönlich mindestens eine Heilpraktikerin mit unterschiedlichen "medizinischen (heilenden) Therapieformen" erwarten
Medizin heilt und in einer Praxis wird therapiert/geheilt... meiner Meinung nach dürfte das problematisch sein

Ich frage mich gerade, muss unbedingt der Arbeitsort bezeichnet werden, also xy-Praxis oder Institut für xy, oder reicht nicht einfach die Benennung der Tätigkeit
Also zB Claudia Klebik-Kostic, Gesundheits-, Ernährungs- und Vitalstoffberatung oder so ähnlich

herzlichst

Stephan


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