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Es kommen immer wieder verschiedene Fragen zum Thema Steuerrecht auf!
Ich würde meine Steuerberaterin, die sich unter anderem auch auf Heilberufe spezialisiert hat ansprechen ob Sie für euch mal etwas anbieten könnte, wenn es da Interesse gibt?
Wenn euch etwas interessiert zum Thema, was würdet ihr gerne wissen wollen?
Was würdet ihr euch wünschen?
Könntest ihr mal neben der Abstimmung ob es interessant ist noch dazu schreiben - was ihr für Fragen hättet?
Sollte genug Ja Stimmen zusammenkommen, spreche ich sie mal an, ob und wie und was da vielleicht möglich wäre extra auf euch zugeschnitten mal als Webinar aufzubereiten.
Hallo Silke
Ich stehe ja noch ganz am Anfang und kann deshalb noch nicht genauer sagen, was ich im speziellen wissen möchte.
Aber wichtig finde ich das Thema auf jeden Fall
LG Claudia
Gute Idee, Silke
zwar kenne ich mich als selbstständiger Gewerbetreibender etwas aus, aber für Freiberufler gibt's sicherlich noch andere Fallen und Tricks
Heilbehandlung ist ggfs. anders zu betrachten als Coaching; in eigener Praxis anders als in öffentlichen Räumen oder beim Kunden, Umsatzsteuer beim Verkauf von Produkten usw.
interessant wäre es, wenn das "und Co." aus der Umfrage bswp. angelehnte Themen ankratzen würde, wie Sozialversicherungen/Krankenkasse
herzlichst
Stephan
Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben Dann reibe die dunkle bis sie glänzt
Mein Steuerberater meinte letztens zu mir, dass es irgendwann dazu kommen wird, dass falls "Beratung" auf den Heilpraktiker Rechnung steht, diese Leistung mit Umsatzsteuer berechnet werden muss - egal ob wir freiberuflich sind oder nicht. Dazu würde ich z.B. auch gerne mehr wissen, ob das wirklich so ist und was das für uns zu bedeuten hat (Vor-/Nachteil).
Ja, ich finde das auch sehr interessant, denn ich würde gerne genauer wissen, wie das nun ist mit Gewerbe und Freiberuf. Bisher hatte ich ja eine Praxis für Aroma-und Wellnessmassagen und Fußpflege. Ab jetzt kommt die Heilpraktikerin dazu. Das eine ist Gewerbe das andere eben Freiberuf. Mein Steuerberater meinte, ich solle jetzt die Massagen über die Heilpraktik abrechnen und nur die Fußpflege dann aber als Kleingewerbe laufen lassen. Solange die Einnahmen aus dem freien Beruf überwiegen, "infiziert" sich das nicht und ich käme so steuerlich besser weg....Ist das machbar?
LG
Katja
Das GROßE ist nicht, dies oder das zu sein, sondern man SELBST zu sein.
also ich bin sofort dabei, wenn dies hier zustande kommt. Ich hatte dank Silke schon Kontakt mit der Dozentin und die ist wirklich sehr, sehr kompetent. Dazu mega nett und geduldig und erschlägt einen nicht mit Fachchinesisch, sondern kann einem auch klipp und klar erklären worauf man achten muss.
Ich denke es ist für viele von uns relevant, gerade wenn man evtl.neben der Praxis auch mal Vorträge halten möchte oder selbst z.B. NEM anbieten möchte. Oder auch wie jetzt bei mir die Frage war: was muss man alles beachten wenn man die Praxis mit einem anderen Beruf noch kombinieren mag....auch hinsichtlich Sozialversicherung etc.
Also ich hoffe sehr das dieser Kurs zustande kommt, denn ich denke es ist doch ein Unterschied ob sich jemand mit den Belangen auskennt Richtung Heilberufe oder nicht. Es gibt ja massig Steuerberater und auch da weiss man schon nicht worauf man achten soll, wenn man nicht jemanden schon persönlich kennt. Ich habe z.B. jetzt auch erfahren das man gar keinen vor Ort braucht, sondern dies auch perfekt über größere Entfernungen möglich ist.
OK, das wollte ich mal kurz im Urlaub loswerden
LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
Hallo zusammen,
auch für mich ist dieses Thema sehr wichtig. Habe durch den HP jetzt einen Gewerbeschein (schon viele Jahre Kosmetik und Co) und jetzt freiberuflich und die Kosten explodieren da ich alles doppelt machen muss/soll laut meiner Buchhalterin.
Hallo Silke,
so einen Kurs würde ich auch gern machen.
Habe da gerade im speziellen die Frage, wie Provisionabrechnungen mit Firmen wie Tisso etc. als Einnahme zu sehen sind.
Werde ich dadurch umsatzsteuerpflichtig?
Villeicht kann mir jemand seine Erfahrung mitteilen :-)
Solange du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 nicht "sprengst" vom Umsatz her nicht.
Aber ein Gewerbe anmelden sollte man schon!
Ich habe demnächst einen Termin mit meiner Steuerberaterin und dann frage ich noch mal ob sie einen kleinen Kurs für euch ausarbeiten kann! Ich fände es schon toll!