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ist es unbedingt notwendig auf dem Schild für meine Praxis den Begriff "Heilpraktiker" aufzuführen? Im Moment ist das im Entwurf noch nicht so geplant gewesen, hier steht nur "Naturheilpraxis". Bevor ich das in Auftrag gebe, wäre das natürlich ganz wichtig zu wissen
Das Schild habe ich euch mal in den Anhang gepackt - falls euch irgendwas auffallen sollte, was noch fehlt, sagt mir bitte sehr gerne Bescheid! Unter die Kontaktdaten unten kommt noch der Satz "Termine nach Vereinbarung".
also das Recht aber auch die Pflicht der Berufsangabe "Heilpraktiker/Heilpraktikerin"
ergibt sich aus § 1 Abs. 3 HPG: Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
Dies gilt überall, wo er werbend auftritt (Praxisschild, Visitenkarte, Rezeptbogen usw.).
das könnte vielleicht auch finanzielle Vorteile mit sich bringen: da viele private Krankenkassen nur Behandlungen zahlen, die von Heilpraktikern ausgeführt werden, achte ich z.B. bei einer Praxis immer darauf, ob der/ die Behandler/in HP ist, um die Kostenübernahme zu sichern.
Viele Grüße,
Mayte
"Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit" A. Schopenhauer