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HP-Erlaubnis und HPP-Erlaubnis für Blinde
#1
Hallo,

immer wieder wird die Frage nach der HP-Erlaubnismöglichkeit für blinde Anwärter und Anwärterinnen gefragt.
Dies wird auch zunehmend relevant, wenn Heilpraktikerschulen, wie die HP-Schule Isolde Richter, ihre Ausbildungsangebote künftig barrierefrei/inklusiv gestalten.
Deshalb hier ein kurzer Überblick über die Rechtslage hierzu:

Maßgeblich ist hierbei ein grundsätzliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.12 2012 mit folgenden Leitsätzen:

- Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikererlaubnis) kann auch erlangen, wer blind ist.
- Der Antragsteller muss jedoch neben der grundsätzlichen Überprüfung seiner heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (siehe Leitlinien des Bundes zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern vom Dezember 2017) auch nachweisen, dass er die durch die Blindheit gezogenen Grenzen der Heilkundeausübung kennt und beachtet (z.B. keine Irisdiagnose).
- Hat er diese Überprüfung durch das Gesundheitsamt bestanden, hat der Anwärter einen Anspruch auf die unbeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker.
Das Tätigkeitsspektrum ist hierbei nicht sektoral, sondern individual-funktional eingeschränkt (so, wie jeder HP auch keine Therapien anwenden kann, die er nicht beherrscht).

Diese Grundsätze gelten entsprechend auch für die sektorale HP-Zulassung, z.B. HPP.

Der HP-Zulassung vorangestellt ist die Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Diese besteht aber aus einem schriftlichen und einem mündlichen/praktischen Teil (siehe Leitlinien).

Hier schreiben das allgemeine Diskriminierungsverbot sowie die Behindertengleichstellungsgesetze (Bund und Länder) iin Verbindung mit der Gleichstellungsverordnung-Bund vor, dass u.a. bei Prüfungen/Überprüfungen zwar die inhaltlichen Anforderungen des Prüfstoffes erfüllt werden müssen, die formale Durchführung der Prüfung/Überprüfung aber so zu gestalten ist, dass die behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen sind.
Da die Arten der Behinderungen aber z.T. sehr individuell sind, müssen die Ausgleichsmaßnahmen auch individuell festgelegt werden. Dies geschieht tatsächlich auch hinsichtlich der Überprüfung durch das Gesundheitsamt, wie Anfragen bei Gesundheitsämtern ergaben. Wichtig ist hierbei schon im Zulassungsantrag neben dem allgemeinen Gesundheitszeugnis auch Art, Umfang und Behinderungsgrad bezeugen zu lassen und rechtzeitig vor der schriftlichen Überprüfung mit dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen.

Ganz liebe Grüße

Horst
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#2
Ganz herzlichen Dank für diese interessanten Ausführungen. Das ist ja wirklich erfreulich, dass das Bundesvewaltungsgericht so eine klare Entscheidung für blinde und sehbehinderte Menschen getroffen hat.

Nach dieser Gerichtsentscheidung können nun auch blinde Menschen HP und HPP werden und müssen lediglich - wie alle anderen auch - im Rahmen Ihrer Kenntnisse und Möglichkeiten die Behandlung der Patienten durchführen.
Sinnvoll ist es, wenn man schon vor der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung sich mit dem Gesundheitsamt abspricht, wie die Prüfung durchgeführt werden kann.
GLG Isolde
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#3
Lieber Horst, liebe Isolde,

vielen Dank für die Beiträge!

Jetzt ist´s endlich raus, konnte mich kaum zurückhalten um die rechtliche Überprüfung abzuwarten!

Auch Savina ist voll dabei und wir möchten eine kleine Revolution starten: Der HPP wird hoffentlich ganz bald inklusiv angeboten!

Wir haben auch schon erste Interessenten und sind sehr gespannt auf den weiteren Verlauf und wie das alles wird!

Alles Weitere, sobald nicht nur die rechtlichen, sondern auch die inhaltlichen Grundlagen vollends geklärt wurden.

Hach, jetzt bin ich aber aufgeregt... eine neue (wenn auch rechtlich festgelegt ist, erst ab dem 25. Lebensjahr, was auch sinnvoll ist) Grundausbildung! Wir reden hier nicht mehr von einer dieser "putzigen" Weiterbildungen mit ein paar Webinarabenden. Grundausbildungen gibt es zwar, aber die Auswahl für Blinde bleibt doch recht gering. So freut es mich umso mehr, dass wir auch Savina haben, die bereits kundgetan hat, dass sie voll hinter uns steht und in der inklusiven Materie ja schon lange als Gebärdensprachdolmetscherin unterwegs ist. Wenn man es einmal verinnerlicht hat, ist es nicht allzu schwer, das auch auf sehbehinderte und blinde Menschen zu übertragen.

Diesen Thread können auch MA gerne weiterleiten an Interessenten, was ich auch gleich machen werde. Wink
Somit bekommen diese eine Grundlage, wenn sie beim Gesundheitsamt nachfragen müssen und am Anfang sicherlich etwas Verwunderung vorherrscht.

Danke an Isolde & Team, ihr wisst schon, dass das eine große Sache wird... oder? Wink

Viele liebe Grüße
Katha
Ansprechpartnerin für Sehbehinderte und Blinde
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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#4
Liebe Katha,
deine Begeisterung ist wirklich ansteckend! Wir sind dir so dankbar, dass du den nötigen Schwung in diese Sache bringst. Heart

Aber eine Frage: Wer sind den "MA", den den Thread weiterleiten sollen? fragend
GLG Isolde
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#5
Liebe Isolde,

das kann ich nur zurückgeben und recht herzlichen Dank für Deine Zeit gestern! Heart Heart Heart

Ich brauch manchmal einfach auch nen Plan, jetzt hab ich einen, dass hilft weiterhin so fröhlich zu bleiben! Welcher Plan, fragt ihr euch? Na, wie es im nächsten Jahr weitergeht! Es kommen ein ganzer Haufen neue Kurse dazu und wir starten mit dem HPP im Januar!

Manchmal fällt es auch mir schwer, wir haben ja darüber gesprochen. Mein Ansporn kommt, wie so oft, von eher unschönen Erfahrungen. Ich bemühe mich trotzdem, jeden Tag positiv zu bleiben. Mehr darüber erzähle ich im Interview auf der Inklusionsseite:
https://www.isolde-richter.de/onlinekurs...inklusion/

Aber Isolde, du selbst hast MA für Mitarbeiter geschrieben. Habs schon öfters in einer Mail gelesen. Wink

Ganz herzliche Grüße nach Kenzingen! Heart
Katha
Ansprechpartnerin für Sehbehinderte und Blinde
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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#6
Das ist ja erfreulich, find ich richtig klasse.

Auch was hier für ein Schwung reinkommt, vor ein Wochen dachte ich noch,
es steckt noch alles in den Anfangsschuhen mit der Umfrage etc, aber das
im Hintergrund die Rädchen schon so am laufen sind und ziemlich bald drauf
die ersten Kurse gestartet sind, einfach nochmal Hut ab.

Wieviele sehbehinderte und blinde TN gab es eigentlich schon?
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#7
Liebe Simone,
wie viele wir genau in den Kursen haben, wissen wir nicht, denn nicht jeder möchte sich outen.

Aber von einigen wissen wir es und so sind es wohl in den dafür ausgeschriebenen Kursen bisher nur jeweils 1 bis 3. Im Moment sind diese Ausbildungen bei den Betroffenen aber noch nicht wirklich bekannt. Ich nehme an, nächstes Jahr sieht das schon anders aus. Unser wichtigstes Anliegen wird es deshalb in nächster Zeit sein, den Bekanntheitsgrad dieses Ausbildungsangebotes zu steigern.
GLG Isolde
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#8
Liebe Isolde, 

immerhin 1-3 ist doch schon mal gut.

Ich habe es beim meinen VdK-Vorsitzenden weitergegeben, sowie in der VdK-Kreisgeschäftsstelle kund getan! 

Die Flyer liegen bei mir in der Praxis aus, ein kleiner Beitrag von mir für eine grosse Sache. 
Das wird schon, wenn sich das rum spricht.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#9
Liebe Simone,

davon gehe ich auch aus.

Vorallem, da selbst Vereinsvorstände der großen Sehbehinderten- und Blindenvereine kundgetan haben, dass sie an viele Betroffene gar nicht rankommen. Speziell von sehbehinderten Menschen ist die Dunkelziffer deutlich höher, als man meinen würde. Und wie alles braucht auch das Zeit, bis es sich rumspricht...

Ja, eine große Sache. Da hast du wahrlich Recht!

Ganz bald mehr von mir und dem Projekt...

Viele liebe Grüße
Katha
Ansprechpartnerin für Sehbehinderte und Blinde
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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