Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
HPP und Lebensberatung online + Rentenversicherungspflicht
#1
Hallo ich habe eine Frage zum Thema OnlineBeratung. Ich bin HPP (Zulassung 2011) und ausgebildete und zertifizierte OnlineBeraterin . Ich begleite vor allem Frauen in Lebens- und Sinnkrisen (mit und ohne Krankheitswert, nach F.43) und möchte mein Angebot nun auch online aufstellen. Hier bin ich mir unsicher, ob ich als Beraterin rentenversicherungspflichtig werde und wie ich dies vermeiden könnte, da ich meine Altersvorsorge lieber privat vornehmen möchte. Als Beraterin darf ich ja Video/Telefonberatung anbieten, ohne vorher persönlichen Kontakt zu haben. Meine Frage ist nun, darf ich diese beiden Bereiche in einer Praxis führen? Als HPP arbeite ich nur persönlich vor Ort, als OnlineBeraterin auch via Skype/Zoom /Telefon. Kann ich als HPP auch beratend tätig sein, wenn die Krise eben noch keinen Krankheitswert hat, kann ich dies im Rahmen eine Präventionsmaßnahme begründen und so im Rahmen der Heilkunde bleiben?


Ich danke für eine kurze Antwort, liebe Grüße, Claudia
Antworten Zitieren
#2
Liebe Claudia,

grade habe ich gesehen du hast gar keine Antwort bekommen hier.

Ich würde raten:

Jeder Erstkontakt n u r vor Ort und natürlich darfst du als HPP auch beratend tätig sein.
Beratung gehört ja zu jeder Therapie auch dazu.
Bei Beschwerden mit Krankheitswert bist du grundsätzlich im therapeutischen Bereich tätig und eine Prävention bei einer "beginnenden Störung " oder nach dem Überwinden einer Problematik ist auch eine therapeutische Intervention ( denk an Burnout oder so).

Viel Erfolg
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#3
Am Kurstag 2 werden wir auch noch mal genauer auf die Versicherungspflichten eingehen!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  online Beratung kirabandma 5 1.289 07.02.2022, 14:20
Letzter Beitrag: kirabandma
  Online-Schulung Praxisgründung Isolde Richter 3 3.883 06.06.2012, 11:47
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: