Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage an HPPs
#1
Information 
Hallo ihr Lieben,
darf ich mal kurz um eure Hilfe bitten.
Wir haben in Baden-Wuerttemberg die Regelung, dass wenn sich ein Patient mit suizidalen Absichten in unserer Praxis befindet, wir die Polizei rufen müssen, falls er sich nicht Einverstanden erklärt, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nun muss so eine Einweisung ja durch einen Arzt und später dann durch eine richterliche Anordnung erfolgen. Meine Frage dazu ist jetzt, soll ich als HP dann den Arzt informieren oder liegt das dann in den Händen der Polizei?
Ich frage deshalb, weil ich mich auf meine mündliche Prüfung vorbereite. Und die Zwangseinweisung scheint in unserem Gesundheitsamt gerne abgerfagt zu werden. Aus den Prüfungsprotokollen geht leider nicht hervor, wer sich um diese Einweisung kümmern muss.
Wäre super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
LG,
Andrea
Antworten Zitieren
#2
Hallo Andrea,

bin zwar kein HPP, erlaube mir dennoch zu antworten Undecided
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass grundsätzlich die Ordnungsbehörden bzw. die Polizei und ein Arzt dafür zuständig sind. Das bedeutet für mich, dass du z.B. das Ordnungsamt bzw. die Polizei informieren musst, die dann wiederum bei suizidalen Absichten einen Amtsarzt mitbringen müssen. Bevorzugt würde ich die Polizei informieren, den Sachverhalt schildern und die Polizei muss sich dann um einen Amtsarzt bemühen, die dann in Kenntnis der Lage verpflichtet sind schnell und ohne zeitliches Verzögern reagieren müssen!

Hier geht es um die Abwendung von Gefahren für Leib und Leben, also um die Gefahrenabwehr und diese Aufgabe hat die Polizei.
LG
Thomas


Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
Antworten Zitieren
#3
Hallo Thomas,
super, ja das hört sich irgendwie logisch an.
Herzlichen Dank für Deine Unterstützung.
Liebe Grüße,
Andrea
Antworten Zitieren
#4
Andrea,

kannst du nicht bei deinem Gesundheitsamt anrufen und dort direkt anfragen,wie das bei euch gehandhabt wird?
Ich hatte auch mal so eine Frage in der Richtung und habe dort dann direkt mit dem Amtsarzt gesprochen.Der hat mir damals total lieb weitergeholfen
Liebe Grüße
PetraSmile

..................................
Erfolg hat drei Buchstaben :TUN (Goethe)

Antworten Zitieren
#5
Hallo Andrea,
das ist von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt ein wenig unterschiedlich. Wenn es einen sozialpsychiatrischen Dienst bei Euch gibt, den man gut jeden Tag erreichen kann, dann ist das dein Ansprechpartner, der dann alles weitere veranlasst!

Wenn der Dienst bei Euch nur einmal in der Woche auf hat oder es keinen gibt, dann Polizei - die veranlasst dann alles Weitere.

Liebe Grüße,
Savina Smile
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Frage zur Therapieausbildung kathrinnie 2 1.320 19.04.2021, 18:29
Letzter Beitrag: kathrinnie
  Wohin verschwinden die ganzen "fertigen" HPPs? Kerstin 9 3.880 21.05.2015, 08:06
Letzter Beitrag: BirteH.
  Ideen und Wünsche für HPPs und PBs nach bestandener Prüfung Isolde Richter 5 3.805 30.07.2014, 16:31
Letzter Beitrag: Angelika Diemar
  HPA-Online-Lernen für HPPs Sandra Winkens 2 2.057 24.07.2014, 22:36
Letzter Beitrag: Sandra Winkens
  Umfrage nur für HPPs zum Vertiefungskurs Isolde Richter 25 10.021 03.02.2014, 09:01
Letzter Beitrag: Savina Tilmann

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: