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Fehlbehandlung durch HP. Werden die HP nun abgeschafft?
#21
Ich sags mal ganz sallopp: Wenn ich mir anschaue was Ärzte an mir und meinen Kindern schon an Fehldiagnosen fabriziert haben, dürfte es keine Ärzte mehr geben.
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#22
Ärzte bekommen auch die Zulassung entzogen oder sie ruht, je nachdem, was sie angestellt haben.
Das bekommt die Öffentlichkeit wahrscheinlich aber nicht so oft mit.
Ab und zu geht mal was durch die Presse.

Wie das bei HP´s ist und ob das immer an die große Glocke gehängt wird wie hier in dem Fall, kann ich nicht beurteilen.

Interessant wären mal Zahlen wo man vergleichen könnte, wie vielen Ärzten und HP´s in einem bestimmten Zeitraum Berufsverbot etc. erteilt wird.

LG
Antje
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#23
Ich finde man sollte diese Diskussion mal nutzen und über einen Ausbildungsstandart für Heilpraktiker nachdenken. Meiner Meinung nach würde die das Berufsbild und den Berufsstand stärken und so zu einem besseren Verständnis und mehr Anerkennung des Berufes führen.
Wenn ein Arzt solche gravierenden Fehler macht wie dieser Heilpraktiker sie angeblich gemacht haben soll, wird öffentlich nicht gefordert, dass alle Ärzte verboten werden sollten.
Macht ein Heilpraktiker das, was diesem jetzt vorgeworfen wird, werden alle anderen quasi in Sippenhaft genommen. Es werden Stimmen laut die Heilpraktiker grundsätzlich als Scharlatane abtun, die Fachkenntnis und Kompetenz in jeder Form in Frage stellen. Hätten wir einen Ausbildungsstandart wie andere Therapeutenberufe, so wäre diese Diskussion erstens vom Tisch, der Beruf fände zweitens mehr Anerkennung und es könnten drittens viel mehr alternative Verfahren von Krankenkassen anerkannt werden.
Wer da was dagegen hat ist mir aber schon klar, Krankenkassen und Pharmaverbände fänden das bestimmt nicht so cool.
Ich finde es schade, dass die Union Deutscher Heilpraktiker sich im Zuge dieses Falles grundlegend gegen eine Neufassung der Heilpraktikerverordnung ausgesprochen hat. Man sollte die Verordnung in meinen Augen den heutigen Bedürfnissen anpassen und allen Heilpraktikern so den Rücken stärken.
Denn sind wir mal ehrlich, wir lernen hier an der Schule nicht nur für die Prüfung sondern auch für später, es gibt aber genügend Anbieter die ein Jahr lang nichts anderes mit ihren HPAs tun als MC Fragen pauken und mündliche Prüfungen üben. In diesen Crashkursen wird rein für die Prüfung gepaukt und die, die es dann schaffen sind potentiell gefährlich für ihre Patienten, weil sie nicht für den Beruf sondern nur für die Prüfung gelernt haben. Das macht in meinen Augen einen immensen Qualitätsunterschied, der aber nirgends zum tragen kommt.
Ich denke so lang es nicht Pflicht ist, sich wirklich intensiv mit der Materie auseinander zu setzen, wird der Heilpraktiker immer auf wackeligen Füßen stehen. Und grade in unserem desolaten Gesundheitssystem und dem ständig steigenden Ärztemangel wäre es an der Zeit für eine Reform und eine Standartisierung.
liebe Grüße


Yvonne

HP   ET ✓  Faszien  ✓  Taping ✓ BBB





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#24
Aktuell wieder in der Presse: strengere Zulassungsbedingungen für Heilprakiker

FAZ: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wi...53346.html
Startseite: www.faz.net

Welt: https://www.welt.de/wirtschaft/article15...ennen.html
Startseite: www.welt.de

Generell fände ich es für HP und HPP ok, wenn es eine einheitliche Regelung zur Mindestausbildung geben würde - aber es ärgert mich schon kolossal, dass es immer so dargestellt wird, als ob man nur 25 Jahre alt sein und einen Hauptschulabschluss haben muss. Stimmt natürlich - aber es hört sich doch sehr vereinfacht und negativ an. Nach dem Motto: ich brauch nur 25 Jahre alt sein, Hauptschulabschluss haben und schon gibt das GA mir die Zulassung.
LG
Monika
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#25
Ja, das kam heute auch bei mir über meinen Berufsverband an:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/095/1809567.pdf


Lg Simone
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#26
Es gibt auch schon eine Stellungnahme des Bundesministeriums dazu:

http://docs.dpaq.de/11337-ka_hilpraktiker.pdf
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#27
Hier wurde auch mal wieder ein Urteil gegen einen Arzt gesprochen.
Geht zwar nicht direkt um einen Behandlungsfehler, sondern um ein anderes brisantes Thema, aber es steht überall in der Presse:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...18-_-Recht

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...1826862263


Hauptseite:
http://www.aerztezeitung.de

LG
Antje
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#28
Zitat:Heilpraktikergesetz bleibt bestehen – künftig einheitliche Überprüfungsrichtlinien

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktiker relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ vorsieht. Doch die beschlossenen Änderungen sind moderat und sehen bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien vor. Der BDH hat sich in letzter Zeit aktiv für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt. Mit dem Ergebnis können wir uns zufrieden geben, so das einhellige Urteil des BDH-Vorstands.

Zitat:Quelle: Bund Deutscher Heilpraktiker BDH
https://www.bdh-online.de/heilpraktikerg...er+Nr.+529
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#29
Fazit
Es gibt bis spätestens zum 31.12.2017 bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien. Somit legen künftig nicht mehr die Länder (wie bisher, was zu unterschiedlichen Prüfungssituationen in den einzelnen Bundesländern geführt hat) den Prüfungsrahmen für die Überprüfung fest.
Der BDH wird natürlich auch bei der Erarbeitung der Überprüfungsrichtlinien seine Mitarbeit und Unterstützung anbieten. Wir sind sehr erleichtert, dass mit dieser moderaten Änderung des HP-Gesetzes unser Beruf gestärkt wurde und durch die Entscheidung von bundeseinheitlichen qualitativ hochwertigen Prüfungen wohl auch für die Zukunft gesichert werden konnte.
HP Siegfried Kämper, Vizepräsident BDH

aus dem BDH-online.de


Darüber wird sich sicherlich auch Isolde freuen, damit mal eine Vereinheitlichung statt findet.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#30
(07.12.2016, 16:19)Silke Uhlendahl schrieb:
Zitat:Heilpraktikergesetz bleibt bestehen – künftig einheitliche Überprüfungsrichtlinien

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das "Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Gesetze" (PSG III - Bundestags-Drucksache 18/10510) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Dieses Gesetz ist auch für Heilpraktiker relevant, weil es Änderungen des Heilpraktikergesetzes und der „Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ vorsieht. Doch die beschlossenen Änderungen sind moderat und sehen bundeseinheitliche Überprüfungsrichtlinien vor. Der BDH hat sich in letzter Zeit aktiv für den Erhalt des Gesetzes eingesetzt. Mit dem Ergebnis können wir uns zufrieden geben, so das einhellige Urteil des BDH-Vorstands.

Zitat:Quelle: Bund Deutscher Heilpraktiker BDH
https://www.bdh-online.de/heilpraktikerg...er+Nr.+529

Wie lange kann es denn dauern, bis wieder ein neues Gesetz verabschiedet wird? Ist damit jetzt erstmal "Ruhe" oder kann es jederzeit wieder neu aufgewälzt werden?
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