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HP und Psychischer Berater - Abrechnung - Infos
#1
Hallo zusammen,

ich bin Heilpraktikerin (keine Heilpraktikerin Psych) und habe die Absicht den Psychologischen Berater zu machen und anschliessend den Burn-Out-Therapeut.

Ich hätte folgende Fragen, die mir zur Entscheiung den Kurs PB zu buchen erleichtern sollenSmile
 
- darf man als Heilpraktiker mit dem PB (mit Zertifikat) den Namen "Psychotherapeutische Beratung" anbieten bzw. dies auch so zu benennen? Bzw. gibt es Alternativen die man als Bezeichnung anbieten kann? Mir gefällt der Name : Psychologischer Berater nicht und Lebensberater noch weniger. Sad

- ganz wichtig wäre mir : Kann ich als HP die Psychotherapeutischen Beratungstermine meiner Patienten über GebüH abrechnen? Im GebüH gibt es nämlich nur : Abrechnungsnummer 19.1-19.5 - Psychotherapie 30 min, 1 Std, Psychotherapeutischer Befund, Psychotherapeutisches Gutachen, Psychologische Exploration. Ich darf ja den Psychologischen Berater auch nicht als "Psychotherapie" anbieten, aber dann "Psychotherapie 1 std" abrechnen? Oder soll man das dann als Nr. 4 - Eingehende Beratung abrechnen? Das kann doch auch nicht sein oder?

Gibt es unter euch evtl. auch jemanden der HP ist und unter anderem psychisch arbeitet? 

Nicht dass ich nacher die relativ große Ausbildung zum Psychologischen Berater mache und ich darf es dann später nicht als HP abrechnen und muss ein Gewerbe anmelden mit Umsatzsteuer und das getrennt von meiner Naturheilpraxis handhaben.

Ich wäre Euch sehr dankbar und freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße
Sandra
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#2
Hallo Sandra,
Du wirst bestimmt noch Antwort aus berufenerem Munde erhalten. Nur schon mal soviel: rein rechtlich (!) interessiert die PB-Ausbildung niemand. Ich kann mir morgen das Schild "Lebensberatung" an die Tür bappen, ob mit oder ohne Kurs.

Der Kurs bei Savina steht trotzdem sehr weit oben auf meiner Liste, da ich denke, dass er unendlich wertvolles Wissen und Tools vermittelt, egal mit welchem Schwerpunkt man später arbeitet (auch bei einer eher körperlich orientierten Arbeit ist das sicherlich nicht fehl am Platz). Zudem ist Savina eine super kompetente Dozentin.
It's gonna be okay in the end. 
If it's not okay, it's not the end.
Heart   
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#3
(08.01.2019, 07:55)corneliagrae schrieb: Hallo Sandra,
Du wirst bestimmt noch Antwort aus berufenerem Munde erhalten. Nur schon mal soviel: rein rechtlich (!) interessiert die PB-Ausbildung niemand. Ich kann mir morgen das Schild "Lebensberatung" an die Tür bappen, ob mit oder ohne Kurs.

Der Kurs bei Savina steht trotzdem sehr weit oben auf meiner Liste, da ich denke, dass er unendlich wertvolles Wissen und Tools vermittelt, egal mit welchem Schwerpunkt man später arbeitet (auch bei einer eher körperlich orientierten Arbeit ist das sicherlich nicht fehl am Platz). Zudem ist Savina eine super kompetente Dozentin.

Hallo Cornelia, 

super! Danke für Deine Antwort. Und ja, ich habe bereits die 2 kostenlosen Probestunden bei Savina angesehen und war hellauf begeistert. Trotzdem würde ich gerne wissen ob ich beraterisch tätig sein kann nach dem Kurs - bzw. dies auch meinen Patienten in der Form anbieten kann (mit Abrechnung über GebüH).

Ich hoffe auf weitere Tipps Smile

Liebe Grüße
Sandra
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#4
(07.01.2019, 20:04)sandragi schrieb: Hallo zusammen,

ich bin Heilpraktikerin (keine Heilpraktikerin Psych) und habe die Absicht den Psychologischen Berater zu machen und anschliessend den Burn-Out-Therapeut.

Ich hätte folgende Fragen, die mir zur Entscheiung den Kurs PB zu buchen erleichtern sollenSmile
 
- darf man als Heilpraktiker mit dem PB (mit Zertifikat) den Namen "Psychotherapeutische Beratung" anbieten bzw. dies auch so zu benennen? Bzw. gibt es Alternativen die man als Bezeichnung anbieten kann? Mir gefällt der Name : Psychologischer Berater nicht und Lebensberater noch weniger. Sad

- ganz wichtig wäre mir : Kann ich als HP die Psychotherapeutischen Beratungstermine meiner Patienten über GebüH abrechnen? Im GebüH gibt es nämlich nur : Abrechnungsnummer 19.1-19.5 - Psychotherapie 30 min, 1 Std, Psychotherapeutischer Befund, Psychotherapeutisches Gutachen, Psychologische Exploration. Ich darf ja den Psychologischen Berater auch nicht als "Psychotherapie" anbieten, aber dann "Psychotherapie 1 std" abrechnen? Oder soll man das dann als Nr. 4 - Eingehende Beratung abrechnen? Das kann doch auch nicht sein oder?

Gibt es unter euch evtl. auch jemanden der HP ist und unter anderem psychisch arbeitet? 

Nicht dass ich nacher die relativ große Ausbildung zum Psychologischen Berater mache und ich darf es dann später nicht als HP abrechnen und muss ein Gewerbe anmelden mit Umsatzsteuer und das getrennt von meiner Naturheilpraxis handhaben.

Ich wäre Euch sehr dankbar und freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße
Sandra
Hallo Sandra,

ich bin noch mit em "A" versehen und kein Rechtsexperte, aber du bist doch HP und hast eine Heilerlaubnis und darfst therapieren..... darfst du dann nicht auch Psychotherapie als "großer" HP abrechnen und leisten?
Ich meine das so in den letzten Jahren verstanden zu haben....
Aber wenn du pathologische Uraschen in der Psyche behandeln willst, solltest du definitiv den HPP Kurs machen.... das Wissen kannst du dann ja auch ohne Prüfung anwenden als "großer" HP
Für Beratung brauchst du keinen Kurs auch wenn cih ihn wärmstens aus eigner Erfahrung empfehlen kann.

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#5
(08.01.2019, 09:01)knuffinger schrieb:
(07.01.2019, 20:04)sandragi schrieb: Hallo zusammen,

ich bin Heilpraktikerin (keine Heilpraktikerin Psych) und habe die Absicht den Psychologischen Berater zu machen und anschliessend den Burn-Out-Therapeut.

Ich hätte folgende Fragen, die mir zur Entscheiung den Kurs PB zu buchen erleichtern sollenSmile
 
- darf man als Heilpraktiker mit dem PB (mit Zertifikat) den Namen "Psychotherapeutische Beratung" anbieten bzw. dies auch so zu benennen? Bzw. gibt es Alternativen die man als Bezeichnung anbieten kann? Mir gefällt der Name : Psychologischer Berater nicht und Lebensberater noch weniger. Sad

- ganz wichtig wäre mir : Kann ich als HP die Psychotherapeutischen Beratungstermine meiner Patienten über GebüH abrechnen? Im GebüH gibt es nämlich nur : Abrechnungsnummer 19.1-19.5 - Psychotherapie 30 min, 1 Std, Psychotherapeutischer Befund, Psychotherapeutisches Gutachen, Psychologische Exploration. Ich darf ja den Psychologischen Berater auch nicht als "Psychotherapie" anbieten, aber dann "Psychotherapie 1 std" abrechnen? Oder soll man das dann als Nr. 4 - Eingehende Beratung abrechnen? Das kann doch auch nicht sein oder?

Gibt es unter euch evtl. auch jemanden der HP ist und unter anderem psychisch arbeitet? 

Nicht dass ich nacher die relativ große Ausbildung zum Psychologischen Berater mache und ich darf es dann später nicht als HP abrechnen und muss ein Gewerbe anmelden mit Umsatzsteuer und das getrennt von meiner Naturheilpraxis handhaben.

Ich wäre Euch sehr dankbar und freue mich über jeden Tipp.

Liebe Grüße
Sandra
Hallo Sandra,

ich bin noch mit em "A" versehen und kein Rechtsexperte, aber du bist doch HP und hast eine Heilerlaubnis und darfst therapieren..... darfst du dann nicht auch Psychotherapie als "großer" HP abrechnen und leisten?
Ich meine das so in den letzten Jahren verstanden zu haben....
Aber wenn du pathologische Uraschen in der Psyche behandeln willst, solltest du definitiv den HPP Kurs machen.... das Wissen kannst du dann ja auch ohne Prüfung anwenden als "großer" HP
Für Beratung brauchst du keinen Kurs auch wenn cih ihn wärmstens aus eigner Erfahrung empfehlen kann.


Hallo Heinz, 

ich danke Dir für dein Feedback! Das "A" fällt bei Dir sicherlich auch bald weg top Die wesentliche Frage ist einfach ob ich eine psychologische Beratung als HP über GebüH abrechnen darf und mit welcher Nummer. Ich liebäugle ja mit der Psychologische Exploration 19.5. 
Laut Schule darf ich auch keine "Psycho-Therapie" anbieten. Und ein HPP darf sich ja auch nicht Psycho-Therapeut nennen. Nun wundert es mich, dass es als Abrechnung im GebüH "Psychotherapie" gibt...Ich würde gerne meine Patienten u.a. psychologisch beratend nur wenn ich die Ausbildung als PB mache (ist ja auch eine finanzielle Frage!) und nachher nicht als HP abrechnen darf - nur über Gewerbe mit Umsatzsteuer, dann macht das wenig Sinn.
Ich hoffe ich konnte etwas mehr Licht in meine Frage bringen.
Liebe Grüße Sandra 
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#6
Hallo Sandra,
mit dem PB erwirbst Du keine neuen Abrechnungsmöglichkeiten, sondern sicher viel nützliches Wissen. Die 19-er Ziffern sind schon lange Theorie, weil die KK die Abrechnungen dieser Ziffern streichen, da meist keine Therapieausbildung in den klass. Verfahren nachgewiesen kann.
Insofern kannst Du dich entscheiden, Deine Fähigkeiten zum Nutzen der Patienten und Familie / Freunde zu erweitern, oder es zu lassen - finanziell wird sich das dann sicher über verbesserte Gesprächskompetenz bemerkbar machen, die Dir mehr Patienten bringt.

Viel Erfolge bei der Entscheidung und lG,
Christiane
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#7
Hallo Violine,


vielen Dank für Deine Antwort im Forum.

Ich möchte auf jeden Fall den psychologischen Berater machen. Es geht mir nicht darum neue Abrechnungsmöglichkeiten zu erlangen, sondern ob ich eine Rechnung über Psychotherapie z.B. 1 Std. dem Patienten geben kann, da ich "nur" HP bin und nicht "HPP"


Z.B. : sollte ein Patient - privat zahlend - zu mir kommen, darf ich als HP - psychotherapie Ziffer 19....abrechnen? Darf ich gemäß Gesetz psychotherapeutische Sitzungen abhalten? Als HP.


Meines Erachtens dürfte ich als HP "quasi ALLES ABRECHNEN"...man muss die Sache nur beherrschen, die man anbietet und somit möchte ich den Kurs machen.


Deswegen auch die Frage : wie darf ich meine Patienten bewerben? - Darf ich Psychotherapeutische Beratung anbieten (auf Flyers...etc) oder komme ich in die Abmahnfalle..?

Weiss Du darüber etwas? Welche Ziffer rechnest Du ab als HPP für die Sitzungen?

Liebe Grüße
Sandra
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#8
Hallo Sandra,

Du bist als HP berechtigt, Psychotherapie anzubieten und nach GebüH abzurechnen. Allerdings brauchst Du dann auch eine Therapie-Ausbildung. Der PB ist eine Berater-Ausbildung und daher nicht für die Abrechnung als Therapie-Leistung geeignet.

Wenn Du psychologische BERATUNG anbietest, darfst Du sie nicht als THERAPIE abrechnen. Dann ist es eine Beratungstätigkeit ohne heilkundlichen Hintergrund und damit auch nicht als Heilleistung im Sinne der GebüH abrechenbar.

Ich bin von verschiedenen Privaten Krankenkassen aufgefordert worden, meine Ausbildung in einem Therapieverfahren nachzuweisen. Natürlich habe ich auch keine Ausbildung in den klassischen Verfahren, da sie uns als HP/HPP ja auch gar nicht zugänglich sind. Ich habe aber zum Beispiel meine Ausbildung als EMDR-Therapeutin nachgewiesen und darauf hin haben die PKV und Beihilfe an die Patienten gezahlt.

Hier wurde gesagt, daß die 19er Ziffern von den Krankenkassen gestrichen werden. Die Erfahrung habe ich nicht gemacht. Ich habe viele Patienten, die diese Ziffern mit der Privaten Krankenversicherung, der Beihilfe und Zusatzversicherungen erfolgreich abrechnen und dafür Zuschüsse bekommen.


Viele Grüße,
Anja Flörke
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#9
Liebe Sandra,

du kannst als HP alle Beratungsziffern verwenden. Es wird sicherlich oft sinnvoll sein die 19 er Ziffern nicht zur Anwendung zu bringen, sondern über Ziffer 4/5 und ggf. Faktoren ( vorher mit den Patienten besprechen) auf den Stundensatz zu kommen.

Auch eine Beratungsleistung kann abgerechnet werden, jedoch kommst du bei der Verwendung des GeBüH nicht immer automatisch nur durch die Beratung auf deinen Stundensatz. Oft kombinieren wir aber auch verschiedene Ansätze:

Untersuchung, Beratung, Anamnese / Analogabrechnung Homöopathie "Ziffer  1-5-2 bei jedem neuen Fall dabei" da kannst du 82 € abrechnen beispielsweise.

Vielleicht kombinierst du auch deine Beratung mit einer Schmerztherapie?
usw... als HP hast du viel mehr und ganz andere Ansätze als die HPP haben.

Hilft dir das weiter?

Du kannst ja auch beim Burnout-Therapeuten ganz anders ansetzen und körperlich behandeln.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#10
(23.01.2019, 19:49)Silke Uhlendahl schrieb: Liebe Silke, 

Du hast mir sehr weitergeholfen. Dankeschön für die Info!
Das dachte ich mir auch, dass ich die Beratung je nach dem mit einer Schmerztherapie kombinieren könnte. TOP!

Liebe Grüße
Sandra 



Liebe Sandra,

du kannst als HP alle Beratungsziffern verwenden. Es wird sicherlich oft sinnvoll sein die 19 er Ziffern nicht zur Anwendung zu bringen, sondern über Ziffer 4/5 und ggf. Faktoren ( vorher mit den Patienten besprechen) auf den Stundensatz zu kommen.

Auch eine Beratungsleistung kann abgerechnet werden, jedoch kommst du bei der Verwendung des GeBüH nicht immer automatisch nur durch die Beratung auf deinen Stundensatz. Oft kombinieren wir aber auch verschiedene Ansätze:

Untersuchung, Beratung, Anamnese / Analogabrechnung Homöopathie "Ziffer  1-5-2 bei jedem neuen Fall dabei" da kannst du 82 € abrechnen beispielsweise.

Vielleicht kombinierst du auch deine Beratung mit einer Schmerztherapie?
usw... als HP hast du viel mehr und ganz andere Ansätze als die HPP haben.

Hilft dir das weiter?

Du kannst ja auch beim Burnout-Therapeuten ganz anders ansetzen und körperlich behandeln.
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