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Einsatz verschreibungspflichtiger Medikamente
#1
Ich hoffe, ich bin hier richtig.
Ich habe eine Frage: darf ich als HP verschreibungspflichtige medikamente am Patienten einsetzen, wenn er die selber mitbringt?
Also z.B. ein Asthmaspray oder Nitrokapseln bei einem akuten Anfall?
Ich habe jetzt schon verschiedene Antworten gelesen, einerseits gilt es als unterlassene Hilfeleistung wenn ich es nicht mache, andererseits ist das Verabreichen von rezeptpflichtigen Subsatenzen wohl gesetzwidrig (auch wenn er sie selber mitbringt??)
Was ist denn nun richtig?
Danke.
LG, Vanessa
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#2
Liebe Vanessa,
wenn der Patient die Medikamente für sich verschrieben bekam, darf man sie am Patienten auch anwenden: Angenommen ein Patient bringt ein verschreibungspflichtiges Mittel zur Injektion, dann darfst Du es in diesem Fall an ihm anwenden. Selbstverständlich musst die dabei die Sorgfaltspflicht walten lassen und über alle Risiken Bescheid wissen.
Solltest Du dabei einen Behandlungfehler begehen, z.B. eine ölige Substanz ins Unterhautfettgewebe injizieren und es kommt zur Fettgewebsnekrose, bist Du dafür schadenersatzpflichtig.

Im Notfall darfst Du alles am Patienten anwenden, um Schaden von ihm fernzuhalten - aber auch hier muss natürlich die Sorgfaltspflicht eingehalten werden.
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#3
Wow, das ist mal eine klasse Antwort.
Ich habe die Frage und Antworten dazu schon öfter gelesen, aber noch nie so anschaulich formuliert.
Ich liebe deine Beispiele! Heart Heart Heart
Da bleibt der Stoff so viel besser und leichter hängen. Big Grin
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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