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Eigene Familie behandeln verwerflich?
#1
Hallo, der ganzen Familie stehen pro Kopf 200€ von unserer Krankenkasse für Heilpraktikerbehandlungen zur Verfügung. Wäre es jetzt irgentwie verwerflich oder unzulässig wenn ich jetzt  Frau und Kind (mich selbst natürlich nicht) Therapiere und mit der KK abrechne? Das macht den KK-Mitarbeiter warscheinlich stutzig wenn Patient und Behandler den selben Namen tragen.;-)
Danke.
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#2
Mein Mann bekommt nur die Medikamente die ich verschreibe erstattet!
Die Behandlung muss er bei einer Kollegin durchführen lassen - ist vielleicht auch besser so!!!  Big Grin
Erkundige Dich lieber genau!
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#3
Ja, so macht es unsere Private Heilpraktikerversicherung auch.
Aber jede hat da andere Regeln.
Ich habe mir extra eine neue günstige für die Kinder gesucht, damit ich wenigstens die Sachleistungen, z.B. Homöopathika, erstattet bekomme.
LG Iris
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#4
Danke. Shy Also verstehe ich das richtig, es ist rechtlich nicht zulässig?
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#5
Das interessiert mich jetzt aber auch  Smile

@ Birgit & Iris Maria : reicht es bei Euren Versicherungen aus, wenn Euer Mann bzw. Eure Kinder ein Rezept von Euch mit den verschriebenen Mitteln einreichen, oder muss gleichzeitig der Behandlungsplan bzw. die Behandlungsrechnung einer Kollegin/eines Kollegen eingereicht werden ?

Wie ist das dann in Eurer eigenen Praxis rein rechtlich - müsst Ihr bei Ausstellen eines reinen Sachleistungs-Rezepts irgendetwas buchhalterisch / in der Patientenkartei erfassen ?

LG

Mona
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#6
Hallo zusammen,
ich habe mir eine private Zusatzversicherung für die Kinder gesucht und habe speziell danach gefragt, was ich erstattet bekomme.
Natürlich habe ich speziell nach denen von mir verordneten Heilmittel (Homöopathika) gefragt.
Das ist aber bei jeder Versicherung anders, deswegen nachfragen.
Ich reiche das Rezept mit Rechnung ein.
LG Iris
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#7
Rechtlich ist es zulässig! Du darfst auch eine Rechnung schreiben, aber da es ein naher Angehöriger ist - bekommt er es nicht erstattet! Aber informier Dich bei Deiner Versicherung persönlich, vielleicht ist es bei Deiner anders! 

@Mona: ich darf meinem Mann ein Rezept für ein Medikament ausstellen, das bekommt er dann von der Versicherung erstattet! Aber eine Akupunktur durch mich, würde er nicht erstattet bekommen!
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