Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bsp. Adipositas
#1
Hallo Ihr Lieben, 
hier ein paar Fragen:
1. Ist "Adipositas " eine medizinische Diagnose vergleichbar mit Herzinfarkt oder Diabetes? Dann dürfte man als Berater ja nicht tätig sein...
2. Wenn ja, gilt jemand als diagnostiziert in dem Moment, wo der Arzt sagt, er habe Übergewicht oder zu viel Gewicht?
Denn bzgl. " Gewichtsreduktion" dürfen wir ja beraten, wie auch bzgl. langfristiger "Gewichtsregulierung"...
3. Wenn ich einen übergewichtigen Klienten habe, kann ich ihn zum "vorsorglichen Gesundheitscheck" schicken und um Einverständnis des Arztes bitten ( evt. auch mit vorgefertigtem Formular: Herr/Frau xy möchte sich zwecks Gewichtsreduzierung und...in meiner Praxis beraten lassen...ich bitte um Ihr Einverständnis...)?
Wenn dieses Einverständnis erfolgt, bin ich dann rechtlich auf der sicheren Seite ,auch wenn sich als Nebenbefunde z. Bsp. Bluthochdruck und Diabetes 2 ergeben? Diagnosen also ,die sonst nur Therapeuten beraten dürfen 
...
LG Brita
Antworten Zitieren
#2
Hallo Brita, habe deine Frage zufällig gefunden und weiß nicht, ob es überhaupt noch interessant ist und auch nicht, wie Gudrun das sieht.
Ich habe meine Ausbildung zum Ernährungsberater woanders gemacht, und da wurde uns gesagt, dass wir streng genommen nur bei Übergewicht (= BMI <30 kg/m2) beraten dürfen.
Adipositas als "krankhaftes Übergewicht" sei den Ärzten bzw. Heilpraktikern vorbehalten. 
Ich würde mir also zumindest unterschreiben lassen, dass der Klient die Gewichtsreduktion mit seinem Arzt besprochen hat.
Liebe Grüße Claudia
Antworten Zitieren
#3
Hallo Britta,

da ist eine sehr gute Frage und die Antwort von Claudia gefällt mir ebenso.

Ich wäre gespannt, was Carmen dazu meint. Sie hat ja auch als Ernährungsberater angefangen und weiß bestimmt noch was Gutes dazu, oder Carmen?

Lieben Gruß
snowgirl Smile
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: