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ich kopiere mal einen Beitrag aus der Online Abendschule hier herein, da es sicherlich auch für andere interessant ist.
Zitat:Guten Morgen liebe Gini, liebe Mitschüler,
ich hoffe ich habe meine Frage in die richtige Rubrik eingetragen aber ich denke evtl. kommt meine folgende Frage öfter von Schülern, deshalb möchte ich sie öffentlich machen.
Kurz: Darf ich als Heilpraktikeranwärter schon im engeren Familienkreis eine Blutentnahme durchführen? Könnte man diese in ein Labor senden?
Ich weiß es ist ja ein invasiver Eingriff und normalerweise ist es klar dass es wahrscheinlich nur einen Heilpraktiker erlaubt ist. Aber wir üben ja auch Schröpfen und Akupunktur an unseren Lieben
Kurz zu mir: Ich habe selbst als Arzthelferin 5 Jahre bei Patienten Blut abgenommen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße und allen einen schönen Tag
Melanie
Kannst Du uns helfen und eine rechtlich klare Hilfe für uns erläutern?
Ich sage schon mal im Voraus dankeschön und hinterlasse liebe Grüsse
Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten
(Zitat: Michael A. Denck)
ich denke, dass eine Blutentnahme (in gemäßigter Proportion ) an einem erwachsenen nahen Familienmitglied zum Einüben dieser invasiven Tätigkeit zulässig ist, wenn die Blutentnahme von einer Person durchgeführt wird, die weiß was sie tut und wie sie es tut und die die erforderlichen Hygienemaßnahmen hierbei beachtet.
Ausgangspunkt dieser Einschätzung ist § 1 HeilprG: Danach bedürfe, wer die Heilkunde ausüben wolle, ohne als Arzt bestallt zu sein, der Erlaubnis. Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist nach § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Das Anzapfen sollte daher übungshalber und nicht in der Absicht der regelmäßigen Krankheitsbehandlung von Familienangehörigen geschehen und ist somit keine "Ausübung der Heilkunde" i.S.d HeilprG.
Trotzdem stellt das Anzapfen rechtlich eine Körperverletzung dar, die nur mit wirksamer Einwilligung des Angezapften, der weiß in was er einwilligt, rechtmäßig ist (daher nicht an Kindern üben).
Ich weiß, ein klares "Ja" oder "Nein" auf so eine Frage wäre willkommener; aber dann fragt halt keinen Juristen .
vielen Dank für Deine Antwort. Du hast mir sehr weitergeholfen
Auf Deine Antwort mit dem Vermerk „Übungshalber“ kommt bei mir natürlich doch
noch die Frage auf ob ich das Blut auch in ein Labor schicken darf/kann um Werte
zu bestimmen?
Nimmt ein Labor Blutproben zur Auswertung von XY überhaupt an wenn man kein Arzt oder „fertiger“ Heilpraktiker ist? Kann man dann auch hier noch von „Übungshalber“ sprechen ?
die Labore werden in den meisten Fällen eine "Einsender-Praxis" für Blutproben benötigen ( Speichel Stuhl , Urin ( alles was die Patienten auch selbst "entnehmen" geht meist ohne Praxis). Es wäre gut, ggf. bei deiner HP oder Ärztin anzufragen ob diese mit dem Labor, an das DU senden möchtest kooperieren und du dort das Blut abgeben kannst oder von dort die Materialien zur Verfügung gestellt bekommen kannst. An welches Labor würdest du einsenden wollen?
Die "Übung" ist die Venenpunktion an sich - die Befunde des Labors auszuwerten bewegt sich in die Heilbehandlung, da darüber auch Diagnosen gestellt werden.
Ha, total super Frage, die mir auch im Kopf rumspukt. Wenn auch nicht im Sinne von "üben", sondern später als HP. Ich möchte in meiner Praxis keinesfalls invasiv arbeiten, da ich da einfach zu grobmotorisch bin und ich glaube, meine Stärken in anderen Bereichen liegen. Hatte mir neulich aber dennoch überlegt, ob ich privat bspw. meinem Partner Blut abnehmen und zu einem Labor schicken kann.
It's gonna be okay in the end.
If it's not okay, it's not the end.
auch Dir vielen Dank für Deine Antwort Das mit der Absenderpraxis hab ich mir schon gedacht.
Im Auge hatte ich das Labor Schubach bei uns in Passau. Dort schickten wir unsere Blutproben immer hin. Das ist aber schon 20 Jahre her als ich das gemacht habe . und bin in der Arztpraxis nicht mehr tätig.
Es leuchtet mir auch ein, dass ein Laborwert zu erstellen schon mit Diagnosestellung verknüpft wird.
09.05.2018, 10:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2018, 10:48 von Horst.)
Hallo miteinander,
die Frage, ob Du dein ozapftes Blut auch von einem Labor untersuchen lassen kannst, ist weniger ein Rechtsproblem, als eher ein praktisches Problem.
Rechtlich kann ich das Einschicken des Blutes Auch noch unter “Üben“ einstufen, zumal die neue Richtlinie des Bundes für die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern unter Punkt 1.6.1 als Überprüfungsanforderung festgelegt: „die antragstellenden Person ist in der Lage, ärztliche Befunde und Befunde anderer Berufsgruppen einschließlich der in den Befunden enthaltenen Laborwerte zu verstehen, zu bewerten und diese Bewertung im Rahmen der eigenen Berufsausübung angemessen zu berücksichtigen“.
Da auch die neuen Richtlinien des Bundes keine „schulische“ Ausbildung vorschreibt ist auch die eigenverantwortliche und selbstständige Vorbereitung für die Heilpraktikerüberprüfung nach wie vor möglich. Das Lesen, Auswerten und Bewerten von Laborberichte gehört jedoch auch zu den geforderten Kenntnissen und Fähigkeiten, die gelernt und praktisch geübt werden müssen.
Wie weit die zu konsultieren Labore spezielle Anforderungen stellen (siehe Beitrag von Silke), kann ich nicht beurteilen, da ich hier keine praktischen Kenntnisse habe.
Vorschlag: einfach mal bei einem Labor anfragen oder (Vorschlag Silke) das Blut über einen Heilpraktiker oder Arzt an das Labor übermitteln.