Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BV Otitis Media?
#1
Liebes Forum,

Bin beim Lernen drauf gekommen....dass ein HP ja per se BV bei Otitis Media haben könnte,  da er ja keinen Erregernachweis nach IFSG führen darf und wir ja bei z.B. Streptokokten u Pneumokokken BV haben.

Wenn wir keinen Erregernachweis führen dürfen, können wir auch nicht wissen welcher Erreger die Otitis Media verursacht hat, ergo BV!?

Quasi wie bei Tonsilitis- Streptokokken.


Ist das richtig?
Freue mich auf Eure Rückmeldungen.
VG
Anita
Antworten Zitieren
#2
Liebe Anita, vielen Dank für deine Frage.

Ja, man könnte sagen, dass jeder Patient mit Ottis media zum Arzt muss und der HP erst BEGLEITEND (alleine sowieso nicht bei Ottis Media) behandeln darf nachdem der Erreger feststeht. 

Einen Schluss auf ein generelles BV kann man daraus aber nicht ableiten. Dafür müsste Ottis media ja entweder in Paragraph 6,7 oder 34 aufgelistet sein oder sexuell übertragbar sein.

Heart
Antworten Zitieren
#3
Danke liebe Marlene.
Ich werde mich dann in der Prüfung auf die Sorgfaltspflicht beziehen, und dass ich bei Streptok. ja nach 34+24 BV habe u deshalb den Patienten erst mal zur Abklärung an den Arzt verweise u im Anschluss daran ggf. begleitend behandeln kann.
Jetzt kann ich da einen Haken dran setzen.Super.
Vlg Anita
P.S. SoulSync. = spitze!!!
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: