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Als Heilpraktiker in der Schweiz arbeiten
#1
Hallo miteinander,

wieder einmal ist das Thema aufgegriffen worden, ob man/frau als Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, zumal seit Ende 2015 auch eine "eidgenössische Fachprüfung für Naturheilpraktiker" ausgeschrieben wurde (Naturheilkunde mit eidgen. Diplom).

1. Zunächst einmal bleibt es bei der Grundaussage: Ob ich als  zugelassener (dt.) Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu beantworten. Manche Kantone verbieten dies klar, manche lassen dies nach einer Zulassungsprüfung mit oder ohne Einschränkungen (z.B. keine invasiven Maßnahmen) zu und manche Kantone lassen dies auch ohne Zulassungsüberprüfung zu.
Wenn eine Heilpraxis hiernach zulässig ist, werden von der Grund-Kassenversicherung keine Kosten für den Patienten ersetzt, es sei denn, der Patient hat eine entsprechende Zusatzversicherung. Letztere ist recht teuer, ersetzt aber auch HP-Gebühren, die über den Grund-Kassenversicherungssatz hinausgehen.

Die Heilpraxisbefugnis und deren Voraussetzungen und Bedingungen müssen bei den betreffenden Kantonen abgefragt werden.

Kann man/frau in einem Kanton praktizieren, besteht seit Jan. 2016 auch die Möglichkeit, auf Antrag ein EMR-Qualitätslabel zu erwerben und sich Registrieren zu lassen. Verfahren und Voraussetzungen sind unter www.emr.ch einsehbar.

2. Neben dieser kantonsabhängigen Zulassung für eine heilpraktische Tätigkeit gibt es seit Ende 2015 auch die Möglichkeit, ein gesamtschweizerisches Diplom für die Naturheilkunde nach dem Bestehen einer"Höheren Fachprüfung" zu erwerben. Dieses Naturheilkunde-Diplom gilt dann für die Gesamtschweiz, d.h. auch in allen Kantonen und führt zu einer Erstattung der Behandlungskosten durch die Grund-Kasserversicherung (mit den vorgegebenen Behandlungssätzen..

Ausbildung, Fachprüfung, Diplom und Naturarztpraxis sind hierbei aber auf die konkreten Fachrichtungen beschränkt. Diese sind:

Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN

Die Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung, Ausbildungsanforderungen und das Verfahren erfährt man/frau unter www.oda-am.ch/hoehere-fachpruefung/

GlG
Horst
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#2
Lieber Horst,
vielen Dank für deine schnelle und umfassende Auskunft bezüglich der Schweiz.
Für mich käme der Kanton Schaffhausen in Frage.An welche Stelle müsste ich mich dort melden, um über die Heilpraxisbefugnis Auskunft zu bekommen?
Herzliche Grüße,
Claudia
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#3
Hallo Claudia,

für den Kanton Schaffhausen erhältst Du hier die erste Auskunft:

Departement des Inneren
Beckenstube 7
CH-8200 Schaffhausen
Tel.: CH-052 632 71 11

Viel Erfolg

Horst
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#4
Vielen Dank Exclamation
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#5
(11.03.2016, 11:08)Horst schrieb: Hallo miteinander,

wieder einmal ist das Thema aufgegriffen worden, ob man/frau als Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, zumal seit Ende 2015 auch eine "eidgenössische Fachprüfung für Naturheilpraktiker" ausgeschrieben wurde (Naturheilkunde mit eidgen. Diplom).

1. Zunächst einmal bleibt es bei der Grundaussage: Ob ich als  zugelassener (dt.) Heilpraktiker in der Schweiz praktizieren darf, ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich zu beantworten. Manche Kantone verbieten dies klar, manche lassen dies nach einer Zulassungsprüfung mit oder ohne Einschränkungen (z.B. keine invasiven Maßnahmen) zu und manche Kantone lassen dies auch ohne Zulassungsüberprüfung zu.
Wenn eine Heilpraxis hiernach zulässig ist, werden von der Grund-Kassenversicherung keine Kosten für den Patienten ersetzt, es sei denn, der Patient hat eine entsprechende Zusatzversicherung. Letztere ist recht teuer, ersetzt aber auch HP-Gebühren, die über den Grund-Kassenversicherungssatz hinausgehen.

Die Heilpraxisbefugnis und deren Voraussetzungen und Bedingungen müssen bei den betreffenden Kantonen abgefragt werden.

Kann man/frau in einem Kanton praktizieren, besteht seit Jan. 2016 auch die Möglichkeit, auf Antrag ein EMR-Qualitätslabel zu erwerben und sich Registrieren zu lassen. Verfahren und Voraussetzungen sind unter www.emr.ch einsehbar.

2. Neben dieser kantonsabhängigen Zulassung für eine heilpraktische Tätigkeit gibt es seit Ende 2015 auch die Möglichkeit, ein gesamtschweizerisches Diplom für die Naturheilkunde nach dem Bestehen einer"Höheren Fachprüfung" zu erwerben. Dieses Naturheilkunde-Diplom gilt dann für die Gesamtschweiz, d.h. auch in allen Kantonen und führt zu einer Erstattung der Behandlungskosten durch die Grund-Kasserversicherung (mit den vorgegebenen Behandlungssätzen..

Ausbildung, Fachprüfung, Diplom und Naturarztpraxis sind hierbei aber auf die konkreten Fachrichtungen beschränkt. Diese sind:

Ayurveda-Medizin, Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin TCM und Traditionelle Europäische Naturheilkunde TEN

Die Zulassungsbedingungen für die Höhere Fachprüfung, Ausbildungsanforderungen und das Verfahren erfährt man/frau unter www.oda-am.ch/hoehere-fachpruefung/

GlG
Horst

Hallo Horst, hallo liebe Community,

ich habe meine HP Prüfung/ Ausbildung in Deutschland gemacht und möchte gerne in dem Kanton St.Gallen, Schweiz ziehen und dort arbeiten. Kann mir jemand die Kontaktdaten des Kantons zusenden, wo ich nachfragen könnte? Oder hat mir jemand dazu mehr Informationen? 

Ich danke Euch sehr

Liebe Grüße
Julia Smile
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#6
Hallo Julia,

Die Adresse für die kantonale Gesundheitsdirektion für St. Gallen lautet:

"Vorsteher und Generalsekretariat
Moosbruggstrasse 11
CH- 9000 St. Gallen"

(Tel.:    0041 (0)71 229 35 70)

Adresse und TelNr. habe ich aus meinen Unterlagen und hoffe, dass sie noch aktuell sind

GlG

Horst
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#7
Hallo Ihr Lieben,


weiß jemand, wie es im Kanton Tessin aussieht?

Ist es dort erlaubt, mit der deutschen Heilpraktikererlaubnis zu arbeiten?

Ich bin Yogatherapeutin und möchte das eventuell dort anbieten.



Ich freue mich über Eure Hinweise.

Vielen lieben Dank.

Nina
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#8
Die Tätigkeit als Heilpraktiker in der Schweiz ist eine interessante und vielfältige Berufsmöglichkeit. In der Schweiz gibt es eine Reihe von Vorschriften und Anforderungen für die Ausübung dieses Berufs. Es ist wichtig, sich mit den entsprechenden Vorschriften vertraut zu machen.

In der Schweiz ist der Beruf des Heilpraktikers nicht einheitlich geregelt. Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften und Anforderungen. In einigen Kantonen können Heilpraktiker ihre Tätigkeit frei ausüben, während in anderen Kantonen eine spezielle Ausbildung oder Zusatzprüfungen erforderlich sind. Für weitere Informationen klicken Sie hier
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#9
Smile 
Hallo Claudia,

konntest du dich schon weiter informieren und könntest kurz berichten?
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