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Als HPP Kurse für PMR anbieten?
#1
Hallo,

darf ich als HPP Kurse ohne Seminarleiterschein für Progressive Muskelentspannung anbieten? (Erfahrung vorausgesetzt). Brauche ich dafür irgendeine Zertifizierung?

Danke und
LG,
Petra
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#2
Liebe Petra,
dafür müsste man das Lehr-Curriculum von PMR kennen, so es eines gibt. Wenn es dort keine Einschränkungen gibt, dass du die Methode nicht ohne eine bestimmte Zertifizierung weitergeben darfst, dann ist es wohl egal, was für einen Beruf du hast oder nicht hast.
Oder es steht im Curicullum, dass sich die Einschränkungen nur auf bestimmte Personenkreise beziehen oder dass sie für bestimmte Personenkreise nicht gelten. Usw.

Ich kenne leider die PMR-Curricula nicht. Vielleicht Daniela Starke? Sie hat ja seeeehr viel Ahnung von all den Entspannungsmethoden. Oder du schaust mal, ob es Ausbildungsinstitute oder Verbände gibt, die darüber eine rechtssichere Auskunft geben können.

Ich würde annehmen, wenn es kein festes Curriculum gibt, nehme ich, dass es egal ist, wer und auf welcher Grundlage das lehrt, denn dann ist es ja nicht festgelegt.

Liebe Grüße, Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Liebe Petra,
ich kann Deine Frage leider nicht beantworten (da ich sie mir selbst stelle), aber ich hab dazu noch ergänzende Fragen:

1.
Macht es einen Unterschied, ob man PMR als Kurs/Seminar anbietet? Ich meine damit, ob es was anderes ist, den Teilnehmern die PMR beizubringen bzw. zu lehren oder ob man die Teilnehmer (Klienten) lediglich per PMR entspannt, indem man mit ihnen die Übungen macht. War die Frage jetzt verständlich?? Ich fürchte eher nicht.... Huh

2.
Da ist die Sache mit der (zusätzlichen) Gewerbeanmeldung. Mache ich bei den Klienten/Patienten "nur" regelmäßige Sitzungen mit PMR, fällt das doch sicher unter die HPP-Tätigkeit (also freiberuflich).
Gebe ich jedoch einen Kurs in PMR, dann brauche ich eine Gewerbeanmeldung?

3.
Meine dringenste Frage zur Zeit:
Thema Werbung ...
Der HPP ist ja sehr eingeschränkt, was Werbung angeht. Für Kurse, die in Richtung Entspannung gehen, ist es jedoch sehr wichtig, dies im Stadtgebiet kundzugeben (sonst kommt kein Mensch, weil es keiner weiß... logo).
Das beginnt bei Flyern, geht über Anzeigen in Zeitungen und auch Hinweisen im Schaufenster (falls vorhanden).
Darf man überhaupt "anpreisen", dass in der HPP-Praxis solche Kurse angeboten werden?

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#4
Hallo,
Also euch 100% weiterhelfen kann ich euch nicht, weil ich mich mit den Regelungen des HPP nicht auskenne. Ich bin seit 2009 Entspannungspädagogin meine Ausbildung ging über ein Jahr. Allerdings ist es so, dass es kein anerkannter Beruf ist und somit gibt es keinen Ausbildungsplan, also bräuchte man eigentlich kein Zertifikat. Ich glaube auch kaum, dass man bei einem HPP nachfragt nach einem Zertifikat. Wenn du Erfahrung in PMR und Gruppenleitung hast und HPP bist denk ich mal dass das passt.
Liebe Grüße,
Claudia
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#5
Meines Wissens braucht man den Kursleiterschein nur für die Abrechnung mit den Krankenkassen - dafür ist er notwendig. Dies ist mMn ein durchaus lohnenswerter Aspekt für den Kursleiterschein Smile
Aber grundsätzlich ist PMR nicht geschützt und jede Person kann dies anbieten.
Allerdings musst Du hierfür ein extra Gewerbe anmelden und kannst es nicht als HPP abrechnen.
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#6
Danke für Eure Antworten, und ich werde mal schauen, ob es ein Curicculum gibt......
Stimmt, da ist es wieder mit dem gewerblichen..... Wenn ich meine Praxis auch für Kurse benutze, dann muss ich wieder Gewerbesteuer zahlen und das dann auch auf die MieteUndecided.

Also müsste ich es im Rahmen meiner Therapie anbieten. Diesbezüglich kam mir auch der Gedanke, da ich eine Klientin mit chronischen Schmerzen habe und wir in einer Sitzung auch die Grundzüge des PMR geübt haben.


Danke und LG,
Petra
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#7
Liebe Petra,

Gewerbesteuer musst du nicht zahlen (außer du machst so einen ultimativen Umsatz...Big Grin und selbst dann kommst erst mal die Umsatzsteuer...

Anmelden musst du ein als "Gewerbe" nur, wenn es außerhalb der Heilbehandlung durchgeführt wird und Umsatzsteuer zahlen nur ab höheren Umsätzen und auch nur dann, wenn es nicht als "Heilbehandlung" angewendet wird!

Im Rahmen einer VT kann man als HPP durchaus damit arbeiten!
Indikationen wie Stress, Unruhe, Nervosität usw. sind durchaus Indikationen, die mal als HPP doch behandelt (= Heilbehandlung) und als HPP bist du freiberuflich und nicht umsatzsteuerpflichtig!

Lass dich gut beraten, bevor du die Flinte ins Korn wirfst!

Wir werden beim Praxisgründungskurs, der morgen startet, auch darüber sprechen.

Dir ganz viel Erfolg für deine Praxis Heart
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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