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Adipositas
#1
Hey ihr Lieben =)

Ich habe endlich meinen ersten Kunden und möchte rechtlich nichts falsch machen. Also ich bin Ernährungs- & Gesundheitsberaterin (hier ausgebildet) und keine Heilpraktikerin, habe das auch nicht vor. Daher ein paar Fragen:


1. Ist der Begriff Anamnese rechtlich geschützt oder darf ich den als Gesundheitsberater verwenden?

Mein erster Klient hat laut BMI Adipositas 37,72. Ich darf ja zu Krankheiten nicht beraten und habe ihn bezüglich dieser Sache dringend empfohlen sich an einen Arzt zu wenden. Er möchte seine Ernährung und Lebensweise gesünder gestalten.

2. Wir haben ja im Block C das Thema Adipositas behandelt. Habe ihn gebeten ein Ernährungsprotokoll anzufertigen, damit ich einen Überblick über seine Ernährung bekomme. Darf ich denn überhaupt seine Ernährung hin zu gesunder Ernährung umstellen bzw ihm zum abnehmen bzw zur Gewichtsregulation zu beraten und ihm auch einen Ernährungsplan anfertigen?


In den Unterlagen zu Block C findet sich unter dem Punkt "Adipositas" auch Ernährungsempfehlungen für eine langfristige Gewichtsstabilisierung. Tipps wie z.B.

"Eine vollwertige Ernährung mit einem ausgeglichenen, etwas reduzierten Anteil an Fett und tierischem Eiweiß ist dazu gut geeignet." Ein hoher Anteil an Frischkost in Form von Salaten und Obst ist unbedingt notwendig. Die Einhaltung von vollwertiger Trennkost erleichtert zusätzlich die Gewichtskontrolle."

3. Darf ich ihm sowas sagen oder würde ich da schon die Adipositas behandeln? Was darf ich nicht sagen?

4. Und darf ich zu Syndromen beraten bezüglich Ernährung, Vitalstoffe, allgemeine Empfehlungen etc.? Ich denke da insbesondere an CFS (chronisches Erschöpfungssyndrom), PMS (Prämenstruelles Syndrom) und Reizdarmsyndrom.


Liebe Grüße, Sabrina
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#2
(14.03.2019, 18:33)Sabrina Maria schrieb: Hey ihr Lieben =)

Ich habe endlich meinen ersten Kunden und möchte rechtlich nichts falsch machen. Also ich bin Ernährungs- & Gesundheitsberaterin (hier ausgebildet) und keine Heilpraktikerin, habe das auch nicht vor. Daher ein paar Fragen:


1. Ist der Begriff Anamnese rechtlich geschützt oder darf ich den als Gesundheitsberater verwenden?

Mein erster Klient hat laut BMI Adipositas 37,72. Ich darf ja zu Krankheiten nicht beraten und habe ihn bezüglich dieser Sache dringend empfohlen sich an einen Arzt zu wenden. Er möchte seine Ernährung und Lebensweise gesünder gestalten.

2. Wir haben ja im Block C das Thema Adipositas behandelt. Habe ihn gebeten ein Ernährungsprotokoll anzufertigen, damit ich einen Überblick über seine Ernährung bekomme. Darf ich denn überhaupt seine Ernährung hin zu gesunder Ernährung umstellen bzw ihm zum abnehmen bzw zur Gewichtsregulation zu beraten und ihm auch einen Ernährungsplan anfertigen?


In den Unterlagen zu Block C findet sich unter dem Punkt "Adipositas" auch Ernährungsempfehlungen für eine langfristige Gewichtsstabilisierung. Tipps wie z.B.

"Eine vollwertige Ernährung mit einem ausgeglichenen, etwas reduzierten Anteil an Fett und tierischem Eiweiß ist dazu gut geeignet." Ein hoher Anteil an Frischkost in Form von Salaten und Obst ist unbedingt notwendig. Die Einhaltung von vollwertiger Trennkost erleichtert zusätzlich die Gewichtskontrolle."

3. Darf ich ihm sowas sagen oder würde ich da schon die Adipositas behandeln? Was darf ich nicht sagen?




Liebe Grüße, Sabrina

Hallo Sabrina !
Ich hoffe, die Antwort taucht hier jetzt richtig auf, muss das erstmal üben...
1. Der Begriff Anamnese ist meines Wissens nach nicht geschützt. Als Physiotherapeuten benutzen wir ihn zwar, aber wenn wir es als Berater nicht dürften, hätte Gudrun uns darauf hingewiesen. Ansonsten kann man es auch Erstbefragungsbogen / Informationsbogen o.ä. nennen.

2. Es wäre zu klären, ob der Begriff Adipositas eine medizinische Diagnose ist ( vergleichbar mit Herzinfarkt oder Diabetes ) oder nur einen Zustand bezeichnet bzw. sozusagen ein Symptom ist. Wir dürfen bezgl. Gewichtsreduzierung oder - optimierung beraten, Wohlfühlgewicht oder wie auch immer genannt, genauso wie z. Bsp. bzgl. Wechseljahressymptomen, die ja keine diagnostische Bezeichnung haben ( Bsp. " Wechseljahreskrankheit"), sondern eben nur aus einer Auflistung von Symptomen bestehen. Am besten wäre also, der Begriff "Adipositas" taucht gar nicht auf, sondern es findet eine Beratung bzgl. Gewichtsreduktion oder - optimierung statt. Dann bist Du definitiv auf der sicheren Seite !

Gudrun, bitte korrigiere mich, wenn ich falsch liege !!!

Ich hätte ihn zum Arzt geschickt mit der Bitte, ihn sicherheitshalber durchzuchecken, da er sich entschieden hat, zwecks gesünderer Lebensweise eine Ernährungsberatung aufzusuchen, um sich über Möglichkeiten der Gewichtsreduktion und langfristiger Gewichtsstabilisierung zu informieren... dann taucht nirgends der Begriff Adipositas auf, und wenn er grünes Licht von seinem Arzt hat ,ist es umso besser  Smile

Liebe Grüße Brita
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#3
Und jetzt versuche ich es mal hier...
Könnte man für solche Fälle nicht einen kleinen Vordruck entwerfen, auf dem man darum bittet, dass Herr/Frau x aus o.g. Gründen meine Beraterpraxis aufgesucht hat und ich aus diesem Grunde vorsorglich um einen Gesundheitscheck und das Einverständnis des behandelnden Arztes bitte...?
Wäre doch vielleicht eine galante Lösung..
Dürfte der Arzt dann auch Patienten mit medizinischen Diagnosen (HI, Diabetes...) schicken? Wenn die Patienten auf seine Empfehlung hin zu uns kommen, dürfen sie auch bei Diagnosen zu unseren Klienten werden?
LG Brita
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