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Abgrenzung Amnamese und Psychopathologischer Befund
#1
Hallo,

wir haben über die Inhalte der Amnamese geredet, zu der auch der psychop. Bef. gehört.
Letzteren haben wir detailliert besprochen und laut S. 22 des Skripts gehören 17 Unterpunkte dazu.
Heute haben wir den „letzten“ Punkt (Suizidalität) besprochen und sind dann zu „3.15 Krankheitseinsicht und Therapiemotivtion“ gekommen (S. 52).
Die Krankheitseinsicht gehört zur Amnamese, aber nicht zum psychop. Bef. Ist das so richtig?
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#2
Hallo Silke,
ich würde es kategorisieren unter "zusätzliche wichtige Informationen und wichtiges Vokabular" in diesem ganzen Zusammenhang. Es gehört nicht zur Anamnese. Compliance erfrage ich ja nicht im Gespräch. Sondern Compliance ist vorhanden oder wird aufgebaut. Krankheitseinsicht ist vorhanden oder eben nicht. Krankheitsgewinn erfrage ich ja auch nicht in der Anamnese, aber es mag mir so ein Gewinn durchaus ins Auge stechen, und vielleicht notiere ich es mir. Ebenso Simulation und Dissimulation. Ich frage den Patienten ja nicht, ob er simuliert. Ich bemerke vielleicht Dinge und nehme sie zur Kenntnis.
Bei diesen letzten Vokabeln von heute ging es darum, dass Ihr sie kennt, damit Ihr wisst, von was die Rede ist, wenn das in Berichten fällt oder wenn Ihr mit Kollegen sprecht und diese Begriffe fallen. Sie gehören einfach dazu :-)
Sonnige Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Vielen Dank, liebe Savina!
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