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12.10.2017, 16:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.10.2017, 16:20 von Isolde Richter.)
Der neue Entwurf zu den Leitlinien zur HP-Prüfung ist da. Entschieden ist noch nichts - aber ich stelle sie trotzdem zu eurer Info hier ein. Große Neuerungen zu den vorherigen Richtlinien gibt es nicht. Aber einige kleinere Erweiterungen sind eventuell zu erwarten. Das sind:
1. Die antragstellende Person kennt das Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen und weiß um die Stellung des Heilpraktikerberufs in diesem System. 2. Die antragstellende Person ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Berufsausübung zu beachten 3. Die antragstellende Person kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, ...
Bei Punkt 2 ist das Qulitätsmanagment und bei Punkt 3 ist neu das Patientenrechtegesetz hinzugekommen. Wenn sich an diesen Punkten nichts ändert, dann werden wir das noch neu in das HP-Schulungsprogramm mit aufnehmen.
Ja ok, wenn das alles ist...Patientenrechte und QM sind zwei wesentliche Punkte die für Arztpraxen in den letzten Jahren unheimlich an Bedeutung gewonnen haben was die Anforderungen betrifft. Dass man das jetzt auch für HP fordert finde ich ne logische Folge, bzw. eigentlich auch richtig gut so, stärkt es doch eher den Stellenwert des HP, wenn dort ähnliche Dinge gefordert werden.