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Psychologischer Berater und MWST auf Honorarrechnungen ?
#1
Hallo Ihr Lieben Psychologischen Berater :-)   "Eigentlich" ist mein Steuerberater da unausweichlich von überzeugt:  Psychologische Berater (ohne HP PSY) 
müssen auf das Honorar  der Beratungssitzungen 19% MWST abführen.  Da ich noch kein HP PSY bin, wäre das bei mir jetzt der 
Fall.   FRAGE: Wie handhabt Ihr das ? Hat Euer Steuerberater ähnlich argumentiert ?  Oder habt Ihr eine legale Lücke gefunden ? 
Liebe Grüße aus den Ostfriesischen EMDEN :-)
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#2
Hallo Axel,

ich bin keine Steuerberterin, kenne mich allerdings ganz gut mit der Materie aus. Bitte sieh die Infos als allgemeine Information und nicht als Ersatz für eine steuerliche Beratung

Grundsätzlich bist du verpflichtet Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen zu erheben.

Es gibt aber auch Ausnahmen:

Gem. §4 Nr. 14 UStG sind Heilpraktiker von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Das ist das, worauf dein Steuerberater  vermutlich hinaus will. Da gibt`s auch nicht dran zu rütteln. Anders als bei der Einkommenssteuer die Freiberuflichkeit, ist die Aufzählung im o.g. Paragraphen abschließend.

Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit, auf die vermutlich einige hier zurückgreifen. Sofern dein Umsatz nicht über € 17.500,00 liegt, bist du als Kleinunternehmer von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, § 19 UStG. Das ist dann auch auf deiner Homepage und auf deinen Rechnungen entsprechend zu vermerken.

Je nach dem was für einen beruflichen Umfang du anstrebst, ist es ratsam direkt die Umsatzsteuer mit in deine Kalkulation mit einzurechnen. Später dann die 19% draufzuschlagen ist aus meiner Sicht eher unangenehm.
Liebe Grüße
Jeannine

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#3
(18.08.2017, 19:55)jeanninema schrieb: Hallo Axel,

ich bin keine Steuerberterin, kenne mich allerdings ganz gut mit der Materie aus. Bitte sieh die Infos als allgemeine Information und nicht als Ersatz für eine steuerliche Beratung

Grundsätzlich bist du verpflichtet Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen zu erheben.

Es gibt aber auch Ausnahmen:

Gem. §4 Nr. 14 UStG sind Heilpraktiker von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Das ist das, worauf dein Steuerberater  vermutlich hinaus will. Da gibt`s auch nicht dran zu rütteln. Anders als bei der Einkommenssteuer die Freiberuflichkeit, ist die Aufzählung im o.g. Paragraphen abschließend.

Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit, auf die vermutlich einige hier zurückgreifen. Sofern dein Umsatz nicht über € 17.500,00 liegt, bist du als Kleinunternehmer von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit, § 19 UStG. Das ist dann auch auf deiner Homepage und auf deinen Rechnungen entsprechend zu vermerken.

Je nach dem was für einen beruflichen Umfang du anstrebst, ist es ratsam direkt die Umsatzsteuer mit in deine Kalkulation mit einzurechnen. Später dann die 19% draufzuschlagen ist aus meiner Sicht eher unangenehm.

Hallo liebe Jeannine, herzlichen Dank für Deine Antwort und die Fakten, die meine Annahme bestätigen, 
und auch die Aussagen meiner Steuerberaterin.  Nun bin ich in der Situation, dass ich ja schon ein weiteres 
Gewerbe habe, aus dem ich mein Einkommen beziehe. Somit greift die 17.500 EUR nicht bei mir. 
Offenbar nutzen viele den PSY BERATER als Nebeneinkommen zu einem Hauptberuf im Angestelltenverhältnis,
und daher ist das Thema "MWST auf RECHNUNGEN" für die Betroffenen nicht relevant. 

Nochmals herzlichen Dank und lieben Gruß 
Axel Westdörp
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