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Nosodentherapie
#1
Ich war der Meinung, dass HPs keine Nosodentherapie durchführen dürfen. Es gibt dazu auch eine Lernfrage im e-learning.
Hat sich da vielleicht etwas geändert? Oder wird es vielleicht von einigen HPs trotzdem gemacht?

Meine HP hat eine Nosode bei mir zur Therapie eingesetzt.
Bonnie
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#2
HP´s dürfen alle Medikamente verordnen, die nicht verschreibungspflichtig sind.

LG
Antje
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#3
Hallo Bonnie,

warum nicht? Allerdings würde ich sagen, dass die/der HP dann eine Homöopathieausbildung haben sollte. Ein "Laie" sollte nicht mit Nosoden arbeiten, weil man schon wissen sollte, was das eigentlich ist, wann und wie sie eingesetzt werden usw.

Wie heißt denn die Frage im elearning oder wo ist sie zu finden.

LG, Alexandra
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#4
Hier ist die Frage: Es geht hier zwar um FSME mit BV für den HP, aber die Antwort ist allgemein gehalten:

http://www.elearning-richter.de/Heilprak...lernfragen
Bonnie
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#5
Hallo Bonnie,
ich nehme an, Du meinst diese Antwort:

"Nosoden sind homöopathische Mittel, die aus krankhaften Körperprodukten hergestellt wurden, z.B. aus Eiter oder Blut. Sie werden in der Homöopathie zur Therapie eingesetzt. Allerdings ist dem Heilpraktiker in neuerer Zeit die Verordnung von Nosoden untersagt, da er nicht mit infektiösem Material hantieren darf."

Hm - gute Frage, ich würde Dir raten, mal Horst um Rat zu bitten:
Gehen wir mal davon aus, dass der HP die Nosode nicht selbst herstellt (darf er ja nicht, wegen infektiösem Material) sondern in der Apotheke bestellt.
Das Material wird potenziert (also verdünnt) und i.d.R. in hohen Potenzen verwendet (C200). Ab einer Potenzierung in C12 oder D23 sind keine atomaren Bestandteile der Ursubstanz mehr nachzuweisen - bei Hochpotenzen arbeitet man mit energetischen Informationen. Nach meiner Ansicht ist das kein infektiöses Material mehr. Jeder HP, der damit arbeitet, würde sich ja strafbar machen. Und wer, wenn nicht HP's, sollten dann noch mit Nosoden arbeiten (mal abgesehen von naturheilkundlich arbeitenden Ärzten)?

Sorry, dass ich Dir nicht wirklich weiterhelfen konnte.
LG, Alexandra
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#6
Wenn ihr rechtliche Fragen habt, dann ist es besser, diese im Thread "rechtliche und juristische Fragen" zu stellen, denn sonst findet Horst sie nicht.
Ich schiebe diesen Thread dorthin, damit sich Horst meldet.
GLG Isolde
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#7
Liebe Bonnie,

ich sehe es wie Alexandra, die Erreger sind ja potenziert worden und man macht diese ja nicht selber in der Praxis,
sonder bezieht sie aus der Apotheke,
aber danke für deine Frage, da hab ich nämlich jetzt auch ein Fragezeichen auf den Kopf Huh und bin schwer am
Überlegen!
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#8
Ich sehe es auch so wie Ihr, nur passt die Antwort im e-learning dann nicht ganz.
Bonnie
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#9
Ich bin auf die Antwort gespannt.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#10
Hallo miteinander,

zu dieser kniffligen Frage will ich mal folgendes Statement (aktuelle Rechtsansicht) abgeben (keine Garantie, dass man bei der Heilpraktikerüberprüfung (Zulassugsverfahren) auf Zustimmung stößt; aber rechtlich OK):

1. Eine Herstellung von Nosoden-Homöopathika durch den HP ist nicht zulässig (Umgang mit infektiösem Material ist zulassungspflichtig und technisch aufwändig). Homöopathisch potenzierte Nosoden gelten ab D 4 nicht mehr als infektiös.
2. Verschreibungspflicht für Nosoden-Homöopathika: Rechtsgrundlage für eine derartige Verschreibungspflicht könnte das ArzneimittelG, die ArzneimittelverschreibungsVO (AMVV) oder das BetäubungsmittelG sein.
3. Bei den hier interessanten Nosoden- Homöopathika greift aktuell § 5 der AMVV ein, die bestimmt, dass von der Verschreibungspflicht ausgenommen sind:
(zusammengefasst) homöopathische Arzneimittel (aus den in den Anlagen 1 und 2 der VO aufgezählten Stoffen < so ziemlich alles, was als kritisch angesehen wird>), wenn die Endkonzentration dieser Arzneimittel im Fertigprodukt die vierte Dezimalpotenz nicht übersteigt.
4. Fazit: Auch für HPs sind Nosoden-Homöopathika ab D4 rezeptierbar.

GlG Horst
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#11
Lieber Horst,
viele Dank für Deine Erläuterung.

Liebe Isolde,
das heißt doch dann, dass die Antwort auf die Frage im Elearning falsch wäre - ein HP darf doch dann Nosoden verordnen,
oder habe ich jetzt irgendeinen Denkfehler Huh ...

Viele Grüße, Alexandra
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#12
(29.01.2017, 18:09)alexandrama schrieb: "Nosoden sind homöopathische Mittel, die aus krankhaften Körperprodukten hergestellt wurden, z.B. aus Eiter oder Blut. Sie werden in der Homöopathie zur Therapie eingesetzt. Allerdings ist dem Heilpraktiker in neuerer Zeit die Verordnung von Nosoden untersagt, da er nicht mit infektiösem Material hantieren darf."

Danke lieber Horst für die schnelle Auflösung, dass sind doch gute Nachrichten :-)

Liebe Alexandra, dass ist dann wie in der Gesetzeskunde mit der Verschreibung von den Betäubungsmittel, dass ist uns ja auch verboten mit Ausnahme des Opiums ab D 6 und Schlafmohns ab D 4!

Weißt du wie ich meine?
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#13
(08.02.2017, 20:22)simone2710 schrieb:
(29.01.2017, 18:09)alexandrama schrieb: "Nosoden sind homöopathische Mittel, die aus krankhaften Körperprodukten hergestellt wurden, z.B. aus Eiter oder Blut. Sie werden in der Homöopathie zur Therapie eingesetzt. Allerdings ist dem Heilpraktiker in neuerer Zeit die Verordnung von Nosoden untersagt, da er nicht mit infektiösem Material hantieren darf."

Danke lieber Horst für die schnelle Auflösung, dass sind doch gute Nachrichten :-)

Liebe Alexandra, dass ist dann wie in der Gesetzeskunde mit der Verschreibung von den Betäubungsmittel, dass ist uns ja auch verboten mit Ausnahme des Opiums ab D 6 und Schlafmohns ab D 4!

Weißt du wie ich meine?
Hallo Simone,

ich denke, Du meist, dass es eine Ausnahme ist, dass der HP dies also dennoch verordnen darf, obwohl Nosoden aus infektiösem Material hergestellt werden.

Aber dann wäre die o.a. Antwort ja doch nicht richtig, weil dem HP die Verordnung ja NICHT untersagt ist... Huh Huh Huh Huh  (ist vielleicht für meine kleinen, grauen Zellen schon zu spät heute Abend....)

LG, Alexandra
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#14
Wenn ich Horst richtig verstehe, dürfte im e-learning ein Fehler sein - oder nicht?
Bonnie
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#15
(09.02.2017, 16:00)Bonnie2000 schrieb: Wenn ich Horst richtig verstehe, dürfte im e-learning ein Fehler sein - oder nicht?

Hallo miteinander,

da sich die Rechtslage (Gesetz) in der letzten Zeit mehrfach geändert hat, wurde die angesprochene Frage (incl. Antwort) im e-learning mittlerweile herausgenommen (ob diese Änderung mittlerweile schon "auf die Plattform hochgespielt wurde", entzieht sich allerdings meiner Kenntnis Tongue ).

Trotz Allem wünsche ich allen einen geruhsamen Sonntag
Horst
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#16
Danke für die Mitteilung, lieber Horst. Bei mir war die Antwort vor ein paar TAgen noch drin.
Bonnie
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