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ich habe eine Frage an die erfahrenen Praxisbetreiber unter Euch :
Ich eröffne in dieser Woche meine Praxis.
Derzeit bin ich noch über meinen Mann familienversichert. Laut GKV kann ich das solange noch bleiben, wie die Tätigkeit in der Praxis max. 20 Wochenstunden beträgt und ein Einkommen von max. 425 € monatlich erwirtschaftet wird.
Nur : wann muss ich denn dann tatsächlich zu einer eigenen Mitgliedschaft in der GKV wechseln ( freiwillig gesetzlich versichert ) ?
Direkt in dem Monat, wo ich das erste Mal die Einkommensgrenze überschreite ( auch wenn ich evtl. im Folgemonat schon wieder darunter liege ) ? Oder erst dann, wenn die GKV wieder den Erfassungsbogen zur Familienversicherung schickt ?
Oder nach Ablauf des Kalenderjahres, wenn eine Übersicht der Einkünfte pro Monat vorgelegt und evtl. eine Rückberechnung vorgenommen werden kann ?
Sorry für die doofen Fragen, aber ich blicke da irgendwie nicht durch
Liebe Mona,
die 425€ (übrigens wechselt der Betrag jährlich) sind ein Durchschnittseinkommen.
Also alle Einnahmen abzüglich aller Ausgaben geteilt durch 12.
Letzte Woche haben wir ja auch wieder darüber gesprochen!
Ich schreibe es hier noch mal:
Ich habe mich evtl. nicht 100% klar formuliert ausgedrückt.
Es geht hierbei um das Einkommen und darum, dass inzwischen klar gestellt wurde:
Ein Haupterwerb wird nicht angestrebt!
Dadurch verschwimmt auch ein wenig, ob es um Umsatz oder Gewinn geht, denn viele Ausgaben können nicht wirklich geltend gemacht werden, ohne sich der Gefahr der "Liebhaberei" auszusetzen!
Es geht beim Versicherungsstatus um ALLE Einkünfte. Das bedeutet: kommt eine Rente dazu wird die obendrauf gerechnet!
Es gab ja eine Frage dazu beim letzten Mal zum Ende hin, wie das mit einem Rentenbezug ist.