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HP-Praxis und mobile THP-Praxis
#1
Hallo, ich bin gerade neu hier und hab so verschiedene Fragen, die mir derzeit keine Ruhe lassen.

Nachdem ich nun vorletzte Woche meine HP-Ausbildung abgeschlossen habe, bin ich schon seit Tagen dabei zu grübeln,
wie ich das mit der Praxis für Menschen und der Behandlung für Tiere rechtlich handhaben kann. Meine Vorstellung ist es, in einer bestehenden
HP-Praxis einen Raum für die Behandlungen am Menschen anzumieten und die Behandlung für Tiere ausschließlich mobil anzubieten.
Nur wo melde ich die Tätigkeit für die Tiere an? Beim Gesundheitsamt doch sicher nicht. Oder müssen die davon erfahren?
Könnte es Probleme geben, wenn ich die mobile THP-Praxis unter der HP-Praxis-Anschrift anmelde?
Müsste ich die THP-Tätigkeit beim Veterinäramt anmelden? Weil im Grunde bin ich Heilpraktikerin, die auch Tiere behandelt. Huh 
Ist da eine Anmeldung beim Veterinäramt überhaupt notwendig? Und kann es passieren, dass das Veterinäramt vielleicht doch
auf Praxisräume besteht und keine reine mobile Praxis genehmigt? Mittlerweile schwirrt mir der Kopf von den vielen Fragen.
Vielleicht hat von euch jemand einen Tipp, wie ich da am besten vorgehen könnte, bevor ich mich an die Behörden wende.
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#2
Als THP meldet man sich beim Ordnungsamt und Finanzamt an.

Eine Anmeldung beim Veterinäramt wird nicht immer vorgeschrieben, halte ich aber für sinnvoll, vor allem sollten dort die Gepflogenheiten im Hinblick auf die Arzneimittelüberwachung erfragt werden (auch nicht überall gleich!).

Wo hast du denn deine Ausbildungen absolviert zum HP und wo zum THP?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
THP Praxis (auch mobil) muss beim VetAmt angemeldet werden!!! Je nach Amt kommen sie kontrollieren. Ich musste damals nur einen kurzen Brief hinschicken, in dem ich schrieb was genau ich mach.
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#4
Vielen herzlichen Dank für die Antworten. :-)
Zum Glück lichtet sich das Chaos hier etwas. Das hiesige Veterinäramt will von mir gar nix wissen. Ich wurde nur
gefragt, ob ich denn freiverkäufliche Arzneimittel anbieten will. Dann wäre ein Sachkundenachweis nötig.
Das hatte ich verneint. Dann meinte der Amtsveterinär, dass er nicht zuständig wäre und hat auf Ordnungsamt und Finanzamt verwiesen.

Meine HP-Ausbildung war an der Berliner Schule für Heilkunde. Da kannte man sich hinsichtlich der tierischen Angelegenheiten nicht aus.
Die THP-Ausbildung war bei ATM. Liegt aber schon länger zurück. Und vorallem werden die Regelungen wohl auch je nach Bundesland ganz
unterschiedlich gesehen. Das hatte mich total verunsichert. Zumindest kann ich jetzt wieder besser planen. Smile
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