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Mein Vorhaben ist, hauptsächlich mit Akupressur zu behandeln, aber je nachdem, was es ist bzw. wie der Kunde ist oder welche Punkte ich auswähle, würde ich bestimmt auch mal eine Nadel stecken...
Wenn ich beim Gesundheitsamt anrufe und mich wg. der hiesigen Vorschriften für eine Praxiseinrichtung erkundige bzw. anmelde - ist es dann schlauer
a) eine nicht-invasive Tätigkeit anzugeben b) gleich Akupunktur zu nennen c) oder erstmal nicht-invasiv und zu einem späteren Zeitpunkt die Akupunktur als minimal-invasiv anzugeben?
Vielleicht wird das aber auch im Praxisgründungskurs besprochen?
Viele Grüße! Aileen
"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen
10.04.2016, 10:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2016, 10:56 von Birgit Kriener.)
Also wenn Du auf jedenfall mit der Akupunktur irgendwann arbeiten willst, dann würde ich es auch gleich beim Gesundheitsamt mit ansprechen und es versicherungstechnisch gleich mit abdecken!
Habt einen schönen Tag
Birgit Kriener
"Träume nicht Dein Leben, sondern lebe deinen Traum!"
Ja okay, ich spiele auch lieber mit offenen Karten, da fühle ich mich wohler.
In 2013 hatte ich schonmal einen Akupunktur-Grundlagenkurs an der Paracelsus-Schule, so daß ich ein paar Nadeln auch gleich stechen könnte. Man wird nur verunsichert, weil man immer wieder hört, daß man auf keinen Fall eine invasive Tätigkeit angeben soll.
Ich habe einen Raum in einem gewerbl. Gebäude in Aussicht, der sowieso renoviert werden muß, dann möchte ich`s lieber auch gleich richtig machen.
Die Haftpflichversicherung habe ich bei der Conti - ich glaube, da ist alles mit abgedeckt, werde mich aber nochmal erkundigen.
Viele Grüße! Aileen
"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen
Die Praxisbegehungen sind ja regional verschieden - aber ich würde auch raten: es direkt mit anzugeben, wenn es ansteht!
Der Tipp in deinem Kurs Akupunktur nicht anzugeben, obwohl man "stechen" lernt, klingt mehr als befremdlich...es ist gar nichts Schlimmes, das GA will es nur wissen und plant ggf. die Praxisbegehungen entsprechend ein.
Also Ahnung habe ich nicht, hab ja keine Praxis....aber spontan hätte ich auch gedacht, ich würde das mit angeben....einfach, damit Du auf der sicheren Seite bist und es nicht später zu Problemen kommt....nicht, dass Dich das Gesundheitsamt plötzlich auf dem "Negativschirm" hat.....
.....wenn man einmal aufgefallen ist.....
....viel Erfolg weiterhin!
Herzlichst STEFFI
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar! -Astrid Lindgren-
Ja, das war nicht vom Doz des damaligen Kurses, aber von anderen Dozenten und HPs habe ich so etwas schon mehrmals gehört - vielleicht ist es auch nur ein "bangemachen" gewesen (?)
Ich tu´s auf jeden Fall angeben, dann bin ich auf der sicheren Seite
Viele Grüße! Aileen
"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen