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Machen wir es anders:
- was steht im §1 HPG?
- welcher Absatz davon gibt uns Auskunft was wir unter Heilkunde verstehen?
Evtl. stelle doch mal die Frage im Bereich der inhaltlichen Verständnisfragen zum Thema Gesetz, mal sehen was die Anderen dazu sagen. Hier in dem Bereich geht es sonst noch unter und es ist doch vielleicht auch für Andere interessant.
Diese Frage hab ich jetzt öfter schon aus den Prüfungsprotokollen entnehmen können.
Im § 1 HPG steht:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist, jd. beruf- oder gewerbsmäßig vorgenomme Tätigkeit, zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Dieser Absatz gibt Auskunft über das was wir unter Heilkunde verstehen! (3) Wer die Heilkunde... ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmung, er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"
Ich würde dem Amtsarzt auf seine Frage so antworten, das im HPG § 1 (2) die Beschreibung der Heilkunde steht, aber der vollständigkeitshalber würde ich das Gesetz mit (1) und (3) gleich mit aufzählen
Liebe Simone,
Der Amtsarzt stellt in der Regel seine Frage so:
Was versteht das HPG unter "Ausübung der Heilkunde"?
Und da ist die korrekte Antwort:
Das HPG versteht unter Ausübung der Heilkunde jede beruf- oder gewerbsmäßig vorgenomme Tätigkeit, zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
So ist die Antwort völlig richtig und umfassend beantwortet. Sie Sätze (1) und (3) gehören dann NICHT mehr zur Frage. Das würde den Amtsarzt eher verwundern, was das in diesem Zusammenhang soll.
Ich habe es noch nie erlebt, das gefragt wurde: Was ist Heilkunde?
Dann müsstest du nachfragen: Meinen Sie jetzt "im Sinne des HPG" oder möchten Sie meine persönliche Meinung hören?
in Heilbronn wird die Frage "was ist Heilkunde?" bei fast allen Prüfungen gefragt, meistens in genau diesem Wortlaut. Oder es wird gefragt "was verstehen Sie unter Heilkunde". Manchmal möchten sie dann als Zusatz noch wissen, wo dies steht und in welchem Jahr das Heilpraktikergesetz entstanden ist.
Und als Antwort zur Heilkunde möchten die Amtsärzte dann genau das hören, was Du oben bereits geschrieben hattest:
"Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."
Für Heilbronn ist diese Frage ein toller Einstieg für die Prüflinge, denn sie kommt IMMER dran. Daher lasse ich meine Schüler diesen Spruch so intensiv lernen, dass sie diesen mittlerweile auch nachts im Schlaf aufsagen könnten