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Anwendung und Abrechnung BBB - Rechtlich
#1
Schönen guten Morgen,

ich möchte BBB werden frage mich, wie ich als Nicht-Heilpraktikerin die BBB anwenden und abrechnen darf.
Melde ich dazu ein Gewerbe an und stelle dann eine Rechnung mit "Beratender Tätigkeit" und weise 19% Mehrwertsteuer aus?

Desweiteren kann ich Handauflegen und möchte dies ggf. auch anbieten - nun die Frage, wie lässt sich beides vereinen?
Was gibt es hier zu beachten? Meines Wissens nach ist der BBB nicht therapierend tätig, das Handauflegen ist aber Therapieren.
Somit würde laut einer ersten Information, die ich hier telefonisch erhalten habe beim Handauflegen das Geistheilergesetz gelten - dies widerspricht aber
in gewisser Weise dem BBB-Dasein.

Ich freue mich, auf Antworten und Erfahrungen! Heart
Herzliche Grüße, Yvonne
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#2
Hallo Yvonne,

ich denke nicht, dass du als Geistheilerin therapieren darfst.
Da du auch keine Diagnosen stellen,- und auch keine Krankheiten behandeln darfst.
Schwierig. Vielleicht machst du doch die Ausbildung zur Heilpraktikerin?

Lg Diana
Nur in einem ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
Chinesisches Sprichwort
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#3
Vielen Dank Dianalin für deine Antwort.
Leider habe ich momentan nicht die Zeit und auch nicht die finanziellen Mittel für die HP-Ausbildung.
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#4
Hm. Ohne HP Schein finde ich es auch schwierig. Habe auch mit energetischen Methoden, BB Beratung und Lernberatung angefangen.
Du kommst schneller als du schauen kannst in den therapeutischen Bereich. Ich kenne mehrere Leute die vom Gesundheitsamt angezeigt wurden wegen Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis.
Lg Simone.
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#5
Hallo Simone, vielen Dank für deine Einschätzung und deinen Rat.
Da hast du einen tollen Weg eingeschlagen! Sehr schön. Wink

Ach herrje, da ist mein Vorhaben wohl recht schwierig.
Schade! Denn ich würde so gern das Handauflegen anwenden und als BB-Berater tätig sein
und mich nicht mit dem HP "aufhalten" müssen. Denn für die energetische Arbeit ist der HP nicht notwendig.
Die Kraft fließt durch mich hindurch, ob ich nun die Ausbildung zum HP habe, oder nicht.
Das findet ja auf einer anderen Ebene statt und hat nichts mit HP-Fachwissen zu tun.

Hätte ich die Möglichkeit, würde ich liebend gern die Ausbildung zum HP machen,
jedoch ist mir dies in den nächsten Jahren sicher nicht möglich.
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#6
Liebe Yvonne,

du musst wirklich aufpassen.
Ein Beispiel: Bevor ich mich mit dem Thema auskannte, war ich mal auf einer Messe auf der eine Energetische-Schule mir meine Katzenhaar-Allergie löschen wollte.
Sie waren echt überzeugend und so machte ich voller Hoffnung mit.
Ende der Geschichte war eine Gesichtslähmung beim Katzenkontakt die mit Kortison behandelt werden musste.
Wenn ich nicht alleine da gewesen wäre, hätte ich sie auf Schadensersatz verklagt.

Sobald man mit Menschen und vor allem mit kranken Menschen arbeitet hat man eine Verantwortung.
Man sollte genau wissen was man macht und was man darf.
Für das Wohl der Patienten und für sich selbst.

Lg Diana
Nur in einem ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
Chinesisches Sprichwort
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