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HPP-Praxis und Massagen
#1
Als HPP und zertifizierte Massagepraktikerin ist es immer ärgerlich, beides nicht in einer Praxis anbieten zu dürfen.
Ich weiß, dass ich auch hier zu diesem Thema keine allgemeingültige Antwort erhalten werde. Mag sein, dass es keiner genau weiß, mag auch sein, dass es von Stadt zu Stadt extrem unterschiedlich gehandhabt wird.

Mal heißt es, nur die Buchhaltung sei zu trennen (freiberuflich ./. gewerblich), mal heißt es, es muss ein separater Raum zur Verfügung stehen, mal heißt es, es müssen zwei völlig verschiedene Praxen angemietet werden.
Der BDH war mir auch keine Hilfe.

Meine Frage:
Welche Stelle wäre denn die richtige, um mich nach den Bestimmungen zu erkundigen? Mein zuständiges Gesundheitsamt? Mein zuständiges Finanzamt?

Gruß Kirsten
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#2
Hallo Kirsten,

ich glaube, wie auch schon bei meiner Frage vor einer Weile, dass Du hier keine konkrete Antwort bekommen wirst, da jeder andere Informationen zu diesem Thema hat.
Spontan nach meinem Kenntnisstand, ist es richtig, dass Du zwei getrennte Buchhaltungen führen musst (gewerbliche/ freiberuflich). Ich meine auch zu wissen, dass Du 2 separate Praxisschilder haben musst (Massagepraxis / HPP). Aber ich meine, dass Du, wenn es der Raum hergibt, beides in einem Raum anbieten darfst. Als HPP musst Du ja nur nachweisen können, dass Du einen Raum nur für diese Zwecke zur Verfügung hast. Zur Verfügung hast Du ihn ja für diese Zwecke und er wird ja nicht durch eine andere Person zwischenzeitlich belegt. Die Hygienebestimmungen werden auch nicht verletzt, im Gegenteil.....
Da wäre aber Ansprechpartner das Gesundheitsamt und vielleicht ist das regional sogar unterschiedlich. Für die Buchhaltung ganz klar das Finanzamt oder ein Steuerberater. Sicherlich ist es einfacher 2 getrennte Buchhaltungen zu führen, denn das eine ist mit Umsatzsteuer und das andere ohne, ähnlich der Unterschied bei der Beratung und Therapie.

LG,
Petra
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#3
So wie Petra sehe ich das auch, Melanie.
Wahr ist, was dein Herz berührt Heart


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#4
Was für Massagen gibst Du denn?
Entspannungsmassagen darfst Du m.E. auch als HPP anbieten...
Und im Grunde: kann man nicht alles Emtspannungsmassage nennen?

Viele Grüße
Juliane
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#5
(23.09.2015, 11:07)julianespit schrieb: Was für Massagen gibst Du denn?
Entspannungsmassagen darfst Du m.E. auch als HPP anbieten...
Und im Grunde: kann man nicht alles Emtspannungsmassage nennen?

Viele Grüße
Juliane

Meiner Information als HPP in Bayern nach ist diese Auskunft von Juliane korrekt. Sofern die Entspannungsmassage im Rahmen eines Therapie-Behandlungsplans stattfindet und sie nicht "separat" angeboten wird, sondern als "Baustein" in der Therapie, ist sie erlaubt.

Über Möglichkeiten der Abrechnungs-Gestaltung in der HPP-Praxis könnte hierzu folgender Ratgeber hilfreich sein:

Kommentar zum Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker für Psychotherapie, von Ingo Michael Simon.

Herzliche Grüße
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